Hausdorff-Raum
![](bilder/hausdorff_space.png)
Ein Hausdorff-Raum (auch hausdorffscher Raum; nach Felix Hausdorff) oder
separierter Raum ist ein topologischer
Raum ,
in dem das Trennungsaxiom
(auch Hausdorffeigenschaft oder hausdorffsches Trennungsaxiom
genannt) gilt.
Definition
Ein topologischer
Raum
hat die Hausdorffeigenschaft, wenn für alle
mit
disjunkte
offene Umgebungen
und
existieren.
Mit anderen Worten: Alle paarweise verschiedenen Punkte
und
aus
werden durch Umgebungen getrennt. Ein topologischer Raum, der die
Hausdorffeigenschaft erfüllt, wird Hausdorff-Raum genannt.
Eigenschaften
Ein Hausdorff-Raum
lässt sich durch jede der folgenden zur Hausdorffeigenschaft äquivalenten
Eigenschaften charakterisieren:
- Jeder Filter
auf
konvergiert gegen höchstens einen Punkt
.
- Jede Einpunktmenge
ist der Durchschnitt ihrer abgeschlossenen Umgebungen.
- Die Diagonale
ist abgeschlossen bezüglich der Produkttopologie.
Insbesondere sind in Hausdorff-Räumen Grenzwerte von Folgen – anders als
in allgemeinen topologischen Räumen – eindeutig. Dabei konvergiere eine Folge
in einem topologischen Raum
gegen einen Punkt
,
wenn zu jeder Umgebung
von
ein
existiert, sodass
für alle
gilt.
Unterräume von Hausdorff-Räumen bilden wiederum Hausdorff-Räume. Ebenso überträgt sich die Hausdorffeigenschaft auf beliebige Produkte von Hausdorff-Räumen.
Einordnung in die Hierarchie topologischer Räume
Vergleich mit schwächeren Trennungseigenschaften
Nach Definition besitzt jeder Hausdorff-Raum die T1-Trennungseigenschaft und ist damit auch ein T0-Raum.
Ein topologischer Raum ist genau dann ein Hausdorff-Raum, wenn er präregulär (R1) ist:
- alle paarweise topologisch unterscheidbaren Punkte
und
aus
werden durch Umgebungen getrennt,
und die Kolmogoroff-Eigenschaft (T0) besitzt:
- alle paarweise verschiedenen Punkte
und
aus
sind topologisch unterscheidbar.
Topologisch unterscheidbar heißen zwei Punkte
und
genau dann, wenn es eine offene
Menge gibt, die den einen Punkt enthält, den anderen aber nicht. "Durch
Umgebungen getrennt" werden die Punkte
per definitionem dann, wenn es offene Umgebungen
mit
gibt.
Beweis:
- Wenn R1 und T0 gegeben sind, folgt unmittelbar T2: diesen Schluss kann man rein formal ziehen, ohne zu wissen, was topologisch unterscheidbar überhaupt heißt.
- Der umgekehrte Schluss von T2 auf R1 und
T0 geht so:
- Aus der Definition von T2 folgt für verschiedene
,
die Existenz der Menge
, die
, aber nicht
enthält, ergo gilt T0.
- Seien
,
zwei topologisch unterscheidbare Punkte: dann gibt es eine Menge, die den einen Punkt enthält, den anderen aber nicht; somit ist
. Dann folgt mit T2, dass
und
durch Umgebungen getrennt sind. Ergo gilt R1.
- Aus der Definition von T2 folgt für verschiedene
Verschärfungen der Hausdorffeigenschaft
- Kann man in obiger Definition die offenen Mengen sogar so wählen, dass deren Abschlüsse auch noch disjunkt sind, so spricht man von einem Urysohn-Raum.
- Gibt es zu je zwei verschiedenen Punkten eine stetige Funktion des
Raums in die reellen Zahlen
, die auf diesen Punkten verschiedene Werte annimmt, so nennt man den Raum einen vollständigen Hausdorff-Raum.
- Weitergehende Verschärfungen dieses Begriffs finden sich im Artikel "Trennungsaxiom".
Beispiele
So gut wie alle in der Analysis betrachteten Räume sind Hausdorff-Räume. Insbesondere ist jeder metrische Raum ein Hausdorff-Raum.
Im Gegensatz zur Filterkonvergenz ist die Eindeutigkeit von Folgengrenzwerten nur eine notwendige Bedingung für die Hausdorffeigenschaft. Stattet man z.B. eine überabzählbare Menge wie die reellen Zahlen mit der koabzählbaren Topologie aus, so erhält man einen nicht Hausdorffschen Raum, in dem konvergente Folgen genau einen Grenzwert besitzen.
Ein Beispiel für einen Hausdorff-Raum, der kein metrischer Raum ist, ist die Menge der abzählbaren Ordinalzahlen mit der gewöhnlichen Ordnungstopologie.
Wird das Spektrum eines Ringes mit der Zariski-Topologie versehen, erhält man einen nüchternen topologischen Raum, der meist nicht präregulär, geschweige denn hausdorffsch ist.
Viele Beispiele nicht-Hausdorffscher Räume erhält man als Quotientenräume von Mannigfaltigkeiten bzgl. mancher Gruppenwirkungen oder allgemeinerer Äquivalenzrelationen. Zum Beispiel ist der Blattraum der Reeb-Blätterung (also der Quotientenraum bzgl. der Äquivalenzrelation: zwei Punkte sind genau dann äquivalent, wenn sie zum selben Blatt gehören) nicht hausdorffsch.
Lokaleuklidische Räume müssen nicht Hausdorffsch sein. Der aus zwei Kopien
von
durch Identifizierung eines offenen Intervalls entstehende Raum ist lokal
homöomorph zum
,
aber nicht hausdorffsch.
Anmerkung
- Der Begriff des separierten Raums (= Hausdorffraums) steht in keiner Beziehung zum Begriff des separablen Raumes.
Literatur
- Jürgen Heine: Topologie und Funktionalanalysis. Grundlagen der Abstrakten Analysis mit Anwendungen. 2., verbesserte Auflage. Oldenbourg Verlag, München 2011, ISBN 978-3-486-70530-0.
- Horst Schubert: Topologie (= Mathematische Leitfäden). 4. Auflage. B. G. Teubner, Stuttgart 1975, ISBN 3-519-12200-6.
- Dirk Werner: Funktionalanalysis. (= Springer-Lehrbuch). 6., korrigierte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2007, ISBN 978-3-540-72533-6.
- Boto von Querenburg: Mengentheoretische Topologie. (= Springer-Lehrbuch). 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2001, ISBN 3-540-67790-9.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 08.12. 2021