Friedrichssche Erweiterung

Die Friedrichssche Erweiterung (nach Kurt Friedrichs) ist eine mathematische Konstruktion, nach der bestimmte dicht-definierte lineare Operatoren in Hilberträumen zu selbstadjungierten Operatoren erweitert werden können.

Halb-beschränkte Operatoren

Wir betrachten einen linearen Operator A, der auf einem dichten Teilraum eines Hilbertraums H definiert ist. Dieser Teilraum heißt der Definitionsbereich von A und wird mit D(A) bezeichnet. Unter bestimmten Umständen, um die es in diesem Artikel geht, kann man den Operator A zu einem auf einem D(A) umfassenden Teilraum erweitern, so dass der erweiterte Operator selbstadjungiert ist.

Ein dicht-definierter Operator A heißt halb-beschränkt, falls es eine reelle Zahl c gibt, so dass {\displaystyle \langle A\xi ,\xi \rangle \geq c\|\xi \|^{2}} für alle {\displaystyle \xi \in D(A)}. Offenbar sind positive Operatoren halb-beschränkt und halb-beschränkte Operatoren sind symmetrisch, denn nach Definition sind alle {\displaystyle \langle A\xi ,\xi \rangle } reell.

In der Quantenmechanik auftretende Operatoren sind häufig halb-beschränkt, das c steht dann etwa für eine untere Energie-Schranke. Es stellt sich dann in natürlicher Weise die Frage, ob ein solcher Operator eine selbstadjungierte Erweiterung hat, diese ist dann eine quantenmechanische Observable.

Der Begriff des halb-beschränkten Operators wurde zuerst von Aurel Wintner eingeführt. Später hat Kurt Friedrichs die Theorie der halb-beschränkten Operatoren weiterentwickelt.

Energetischer Raum

Sei A ein halb-beschränkter Operator mit {\displaystyle \langle A\xi ,\xi \rangle \geq c\|\xi \|^{2}} für alle {\displaystyle \xi \in D(A)} und \lambda sei eine reelle Zahl mit {\displaystyle \lambda +c>0}. Sei

{\displaystyle [\xi ,\eta ]_{\lambda }:=\langle A\xi ,\eta \rangle +\lambda \langle \xi ,\eta \rangle } für {\displaystyle \xi ,\eta \in D(A)}.

Dann ist {\displaystyle [\cdot ,\cdot ]_{\lambda }} eine positiv definite Form auf D(A) und man kann daher die Norm {\displaystyle \|\xi \|_{\lambda }:={\sqrt {[\xi ,\xi ]_{\lambda }}}} auf D(A) definieren. D(A) ist mit dieser Norm in der Regel kein vollständiger Raum; das führt zu folgender Konstruktion.

{\displaystyle H_{\lambda }:=\{\xi \in H;{\rm {Es\,gibt\,eine\,Folge}}\,(\xi _{n})_{n}\,{\rm {in}}\,D(A)\,{\rm {mit}}\|\xi _{n}-\xi \|{\stackrel {n\to \infty }{\longrightarrow }}0\,{\rm {und}}\,\|\xi _{n}-\xi _{m}\|_{\lambda }{\stackrel {n,m\to \infty }{\longrightarrow }}0\}}.

Beachte, dass sich die erste Grenzwert-Bedingung auf die Hilbertraum-Norm auf H bezieht. Eine Folge {\displaystyle (\xi _{n})_{n}} in der Definition von {\displaystyle H_{\lambda }} heißt eine approximierende Folge für {\displaystyle \xi \in H_{\lambda }}. Offenbar ist {\displaystyle D(A)\subset H_{\lambda }}, denn für {\displaystyle \xi \in D(A)} kann man als approximierende Folge die konstante Folge {\displaystyle \xi _{n}=\xi } wählen. Man kann nun folgende Aussagen beweisen:

Der Raum {\displaystyle H_{\lambda }} hängt also nur von A und nicht vom speziellen \lambda ab; er wird daher mit H_{A} bezeichnet und heißt der energetische Raum von A.

Friedrichssche Erweiterung

Sei A ein halb-beschränkter Operator. Dann ist A symmetrisch, das heißt, es gilt {\displaystyle A\subset A^{*}}, wobei A^* der adjungierte Operator ist. Definiert man

{\displaystyle A_{F}\xi :=A^{*}\xi } für {\displaystyle \xi \in D(A_{F}):=H_{A}\cap D(A^{*})},

so ist {\displaystyle A_{F}} ein selbstadjungierter Operator, der A erweitert. {\displaystyle A_{F}} heißt die Friedrichssche Erweiterung von A.

Man beachte, dass im Allgemeinen weder A noch A^* selbstadjungiert ist. Erst durch obige geschickte Wahl des Definitionsbereichs erhält man einen zwischen A und A^* gelegenen selbstadjungierten Operator, der die Einschränkung von A^* auf diesem Teilraum ist. Es ist daher {\displaystyle A\subset A_{F}\subset A^{*}}

Literatur

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Basierend auf einem Artikel in: Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 07.02. 2021