Natriumnitrit

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) 
03 – Brandfördernd 06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H:
  • Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.
  • Giftig bei Verschlucken.
  • Sehr giftig für Wasserorganismen.
P: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
EU-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) 
Brandfördernd Giftig Umweltgefährlich
Brand-
fördernd
Giftig Umwelt-
gefährlich
(O) (T) (N)
R- und S-Sätze R:
  • Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
  • Giftig beim Verschlucken.
  • ehr giftig für Wasserorganismen.
S:
  • Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. (Text nur erforderlich bei Abgabe an nichtgewerbliche Endverbraucher).
  • Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen).
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Toxikologische Daten 85 mg/kg (LD50, Ratte, oral)

Natriumnitrit, NaNO2, ist das Natriumsalz der Salpetrigen Säure HNO2.

Strukturformel
NatriumionNitrition
Allgemeines
Name Natriumnitrit
Andere Namen
  • salpetrigsaures Natrium
  • E 250
Summenformel NaNO2
CAS-Nummer 7632-00-0
PubChem 23668193
ATC-Code V03AB08
Kurzbeschreibung weißer Feststoff
Eigenschaften
Molare Masse 68,99 g/mol
Aggregatzustand fest
Dichte 2,17 g/cm3
Schmelzpunkt 271 °C
Siedepunkt ab 320 °C (Zersetzung)
Löslichkeit gut in Wasser (820 g/l bei 20 °C)

Eigenschaften

Natriumnitrit bildet farblose bis leicht gelbliche Kristalle, die sich in Wasser unter starker Abkühlung lösen, die Lösung reagiert alkalisch. Die Kristalle haben einen Schmelzpunkt von 271 °C und zersetzen sich ab 320 °C. Natriumnitrit ist brandfördernd (vor allem bei höheren Temperaturen) und reagiert heftig mit Aluminium (vor allem Pulver), trockenen Ammoniumverbindungen (wie beispielsweise Ammoniumsulfat), Cyaniden und vielen organischen Verbindungen. Es ist ein Reduktionsmittel und wird an der Luft langsam zu Natriumnitrat NaNO3 oxidiert.

Natriumnitrit ist giftig (tödliche Dosis etwa 4 g); im Allgemeinen können Nitrite mit bestimmten Aminen bei geeigneten Bedingungen zu krebserregenden Nitrosaminen reagieren. Nitrit kann mit Eisen(II)-sulfat durch Braunfärbung nachgewiesen werden.

Natriumnitrit kristallisiert bei Raumtemperatur orthorhombisch in der Raumgruppe Im2m (Nr. 44) mit zwei Formeleinheiten in der Elementarzelle. Ab 165 °C geht sie in eine andere orthorhombische Kristallstruktur mit der Raumgruppe Immm (Nr. 71) über und daneben existieren noch weitere Hochdruckmodifikationen.
 

Vorkommen und Herstellung

In der Natur kommen Nitrite als Zwischenstufen im Stickstoffkreislauf vor – sowohl bei der Nitrifikation (Stickstoffbindung) als auch bei der Denitrifikation (Stickstoff-Freisetzung).

Technisch gewinnt man Natriumnitrit durch Einwirkung von Stickoxiden auf Natriumhydroxidlösung. Im Labor kann Natriumnitrit durch die Reduktion von Natriumnitrat mittels Blei oder anderen Reduktionsmitteln gewonnen werden. Aufgrund des niedrigen Preises von Natriumnitrit wird diese Herstellungsmöglichkeit jedoch nur selten angewendet.

Verwendung

Unter bestimmten Auflagen ist Natriumnitrit als Lebensmittelzusatzstoff E 250 in der Funktion eines Konservierungsmittels zugelassen. Im Gemisch mit Natriumchlorid verleiht es als Nitritpökelsalz (Natriumchlorid mit 0,4 bis 0,5 % Natriumnitrit) dem Fleisch durch Bildung von Nitrosomyoglobin eine bleibende rote Farbe und verhindert das Wachstum von Bakterien (Pökeln).

In der chemischen und pharmazeutischen Industrie dient es zur Synthese von Diazoniumverbindungen für Azofarbstoffe sowie Nitroso- und Isonitrosoverbindungen und als Zusatzstoff in Galvanikbädern und Rostschutzmitteln.

Zulässigkeit

Seit den 1980er-Jahren darf der Natriumnitritgehalt von Pökelsalz 0,5 % nicht überschreiten und nur gemischt mit Kochsalz in den Handel gelangen.

Gesundheitliche Auswirkungen

In den 1920er-Jahren wurden die ersten Vergiftungen durch Pökelsalze mit Natriumnitritgehalten über 5 % berichtet. Eine Dosierung oberhalb von etwa 0,5 g führt zu Vergiftungen. In den 1970er-Jahren wurde entdeckt, dass die Nitrosamine, die aus Natriumnitrit entstehen, krebserregend sind. Auch die zulässigen Beimischungen gelten als geringfügig krebserregend. Nitrosamine entstehen beispielsweise beim Grillen oder Braten von gepökeltem Fleisch; Gepökeltes Fleisch sollte daher möglichst nicht gegrillt oder gebraten werden.

Nitrite haben eine blutdrucksenkende und gefäßerweiternde Wirkung. Säuglinge unter sechs Monaten sind wegen fehlenden Enzymen besonders empfindlich für die Auswirkungen von Nitriten auf das Hämoglobin im Blut; Nitrite aus nitratreichem Wasser oder Gemüse können daher bei Säuglingen zu innerem Ersticken führen.

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Basierend auf einem Artikel in Wikipedia.de
 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 04.08. 2024