Umweltgefährliche Stoffe
Als umweltgefährliche Stoffe (auch Umweltgifte oder Umweltschadstoffe) werden Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
Im Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) steht als Wortlaut umweltgefährdender Stoff, und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Gefahrnummer 90 gefordert, sofern keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen.
Umweltgifte werden oft als begünstigend für Krankheiten oder Artensterben angeführt, beschränken sich jedoch nicht auf Schadstoffe im herkömmlichen Sinn. Eine klare Differenzierung zwischen den Begriffen „Umweltchemikalie“ und „(Umwelt)schadstoff“ findet sich weder in der Fach- noch in der allgemeinwissenschaftlichen Literatur.
Einstufung nach CLP/GHS
Die Einstufung von gewässergefährdenden Stoffen nach der GHS-Richtlinie orientiert sich an folgenden Grundelementen:
- akute aquatische Toxizität
- chronische aquatische Toxizität
- potentzielle oder tatsächliche Bioakkumulation
- Abbaubarkeit
Kategorien
- Gewässergefährdend
- Aquatic Acute 1
- Aquatic Chronic 1
- Aquatic Chronic 2
- Aquatic Chronic 3
- Aquatic Chronic 4
- Schädigt die Ozonschicht
Einstufung nach Gefahrgutrecht
- Klasse 9, Verpackungsgruppe III
- Umweltgefährdende Stoffe
- Wasserverunreinigende feste Stoffe
- Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
- Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
- Umweltgefährdende Stoffe

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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 23.10. 2023