Luftgütertransport

Zusammenfassende Bezeichnung für die Ortsveränderung von Gütern (den Gütertransport mit Luftfahrzeugen) im kommerziellen (öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr) und nichtkommerziellen Bereich.


 
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Luftfracht

Verladung einer Lokomotive für Indian Raylways in eine An-124

1) Luftfrachtgut — alle durch einen Luftfrachtbrief (Frachtpapiere) [vergl. Frachtbrief] als Luftfracht deklarierten und von einem Luftverkehrsunternehmen zur Beförderung angenommenen Güter. Das sind
a) über größere Entfernungen (vorzugsweise im Lang- und -Mittelstreckenflugverkehr) zu transportierende Güter aller Art, soweit sie den Beförderungsbedingungen des Luftfrachttransports und den Beförderungsmöglichkeiten der eingesetzten Luftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Masse, Dimensionen und Beschaffenheit entsprechen;
b) insbesondere aber hochwertige Güter (Güter mit hohem Preis pro Mengeneinheit, wie Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Kunstgegenstände, Pelze usw.);
c) eilbedürftige Güter (Güter, deren schnelle Beförderung großen ökonomischen Nutzen bringt oder deren Lieferzeit durch Boden- und/Oder Seetransport nicht eingehalten würde, wie Ersatzteile, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften, Filme, lebende Tiere, Warenproben, Ausstellungsstücke usw.);
d) empfindliche Güter (Güter, die erschütterungs- und störungsfrei befördert werden müssen, wie Kameras, optische Geräte, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Meßgeräte, Porzellan, medizinische Geräte, Musikinstrumente usw.) und
e) leichtverderbliche Güter (Güter, deren Qualität nur bei schnellem Transport erhalten bleibt, z. B. Edelobst, Gemüse, Blumen, Frischfisch).

Im weiterem Sinne gehört auch das aufgegebene - unbegleitete Gepäck (Übergepäck) zur Luftfracht. International wird (insbes. in Transportleistungsstatistiken) z.T. auch Luftpost zur Luftfracht gerechnet.

Unter Luftfracht fallen alle in einem Luftfahrzeug beförderten Güter, ausgenommen Post, Bordvorräte und Gepäck.


 
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Luftfrachtbrief

Air Waybill bzw. Air Consignment Note
[vergl. Frachtbrief]

International vereinheitlichtes Beförderungspapier im (Luft)Gütertransport; schriftliche Unterlage, die durch den Absender einer Frachtsendung beizugeben ist (Frachtbriefzwang) und die diese in der Regel begleitet.

Der Luftfrachtbrief dient als Beweisdokument über die Tatsache und den Zeitpunkt des Abschlusses sowie über den Inhalt eines Luftfrachtvertrages (Vertragsurkunde) und zugleich als Abfertigungspapier für Buchungs-, Abfertigungs- u.a. Zwecke. Als Angaben im Luftfrachtbrief sind neben solchen, die der Luftfrachtbrief
1) auf jeden Fall enthalten muß, um den Frachtvertrag erfüllen zu können und
2) zutreffendenfalls enthalten muß, auch Angaben zugelassen, die
3) ohne rechtliche Verbindlichkeit für das Luftverkehrsunternehmen im Luftfrachtbrief eingetragen werden dürfen.

Der Luftfrachtbrief besteht aus 3 Originalen mit gleicher Bedeutung, und zwar je 1 für den Absender (Original 3), Beförderer (Original 2) und Empfänger (Origginal 1) sowie Kopien in beliebiger Anzahl, z. B. für den Luftfrachtagenten; für Zollzwecke, als Auslieferungsnachweis.

"Air Waybill, Air Consignement Note; Frachtbrief des Luftfrachtgeschäfts, fälschlich bisweilen als Luft-Konnossement bezeichnet. Der Luftfrachtbrief ist Frachtbrief, kein Konnossement; er kann nicht an Order ausgestellt oder begeben werden. Die ersten drei Ausfertigungen gelten als gleichwertige Originale."
externer Link Gabler Wirtschaftslexikon


 
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Luftfrachtbriefgebühr

Air Waybill Fee

Entgelt für die Ausfertigung des Luftfrachtbriefs. Die Luftfrachtbriefgebühr wird von den Luftverkehrsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe erhoben. Sie wird in den Luftfrachtbrief eingetragen.

Luftfrachtgesellschaft

An-124-100 von Wolga-Dnjeper

Bezeichnung für ein Luftverkehrsunternehmen, das ausschließlich Luftfrachtverkehr betreibt ("Nur-Fracht-Gesellschaft bzw. -unternehmen") DHL; UPS, Wolga-Dnjeper u.a.. Die meisten Luftverkehrsunternehmen betreiben kombinierten Fluggast- und Luftfrachtverkehr. Sie nutzen die Laderäume der Passagierflugzeuge zum Frachttransport (Auslastungsfracht), in steigendem Maß ergänzen sie ihren Flugzeugpark um (Nur-) Frachtflugzeuge (wobei TL-Flugzeuge vorherrschen und unterhalten entsprprechende Bodeneinrichtungen.


 
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Luftfrachthandbuch

ABC-AirCargo Guide

1. Zusammenstellung wichtiger internationaler Informationen für den Luftfrachtverkehr. Das in Buchform herausgegebene Luftfrachthandbuch enthält Verkehrsflugpläne des Frachtlinienverkehrs im Weltmaßstab und Angaben über luftfrachtbefördernde Luftverkehrsunternehmen, spezielle Länderbestimmungen für den Luftfrachttransport; Lademaßübersichten von Flugzeugen verschiedenster Typen, deren Ladelukenabmessungen und größtmögliche Bodenbelastbarkeit; Frachtraten sowie Erläuterungen zu deren Anwendbarkeit usw.

2. mit Luftfrachthandbuch werden die unterschiedlichsten Sammlungen innerbetrieblicher (einschließlich der von Luftverkehrsunternehmen herausgegebenen tariflichen u.a.) Bestimmungen und Vorschriften für den Luftfrachtversand und -empfang und deren Vor- und Nachbereitung bei Außenhandelsunternehmen, Spediteuren, Wirtschaftsvereinigungen usw. bezeichnet. Auch das Luftfrachthandbuch der Luftverkehrsunternehmen enthält eine Zusammenstellung von Luftfrachttarifen, anderen Bestimmungen, Anwendungsbeispielen usw.


 
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Luftfrachtmakler

Person, die gewerbsmäßig für Luftverkehrsunternehmen, ohne von ihnen auf vertraglicher Basis ständig damit beauftragtzu sein, Vertragsabschlüsse im Luftfrachttransport vermittelt; Handelsmakler im Luftfrachtgeschäft. Durch den Vertrag über Maklertätigkeit wird eine Verpflichtung zum Handeln nicht begründet. Rücktrittsrechte vom Vertrag haben der Auftraggeber und der Makler. Das Entgelt, der Maklerlohn oder die Maklerprovision, kann nur beansprucht werden, wenn der vermittelte Vertrag zustandegekommen ist. Im Gegensatz dazu besteht die Aufgabe von Luftfrachtagenten darin, im Auftrage von den Luftverkehrsunternehmen (meist) auf Provisionsbasis Luftfrachttransporte (-verträge) zu vermitteln und/oder abzuschließen.

Frachtagent

Ein vom Luftverkehrsunternehmen ermächtigter Vertreter, der in dessen Auftrag Luftfrachtgeschäfte durchführt. Der Frachtagent berät Luftfrachtkunden, fertigt Luftfrachtbriefe aus, kassiert die Transport- und Nebengebühren usw. Eine spezielle Kategorie der Frachtagent bilden die von der International Air Transport Association geprüften und zugelassenen lATA-Frachtagenten. Luftfrachtmakler


 
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Luftfrachtspediteur

Frachtführer; Luftfrachtführer

in Anwendung der Festlegungen des HGB derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, auf der Grundlage eines Speditionsvertrags (auch Speditions- oder Verkaufsauftrag genannt) zum Lufttransport bestimmte Gütersendungen für die Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen. Neben diesen Aufgaben als Vermittler (zwischen Transportkunden und Luftverkehrsunternehmen), wie Auswahl des Transportwegs, des Luftverkehrsunternehmens, Besorgung und Behandlung von — Beförderungspapieren usw., übernehmen Luftfrachtspediteure häufig noch Aufgaben des Luftfrachtagenten und in diesem Rahmen zusätzliche transportvorbereitende Leistungen, wie Verpacken, Lagern, Zu- und Abtransport der Frachtsendungen zum und vom Flughafen sowie deren Verteilung am Bestimmungsort, Erledigen von Zollformalitäten u.a. Luftfrachtzwischenspediteur ist ein vom Hauptluftfrachtspediteur betrauter Spediteur, der Luftfrachtsendungen zur Weiterbeförderung, Auslieferung an den Empfänger usw. erhält. Mit dem Verteilen und Ausliefern von Luftfrachtsendungen betraute Spediteure werden auch Luftfrachtendspediteure genannt. Die Speditionstätigkeit erfolgt gegen Provision. Das Ziel der Tätigkeit von Luftfrachtspediteuren ist die termingerechte, schnelle sowie transportpreis- und devisengünstige Abwicklung der Luftfrachttransporte.

Das Handelsgesetzbuch (DE: § 437 HGB, § 441 HGB) unterscheidet den Frachtführer, den ausführenden Frachtführer und den nachfolgenden Frachtführer. Diese haften gesamtschuldnerisch für die Ausführung der „Transportdienstleistung“ (§ 441 Abs.1 Satz 2 HGB)


 
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Luftfrachttarif

1. Zusammenstellung von Transportpreisen für den Luftfrachttransport und deren Anwendungsbedingungen für wiederholbare Gütertransportleistungen mit Luftfahrzeugen (Transporttarif).

2. Unter Luftfrachttarif. wird vielfach der Transportpreis pro Massen- oder Volumen-Mengeneinheit Luftfracht, d.h. der Frachtsatz (die Frachtrate) verstanden.


 
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Luftfrachtverkehr

Luftfrachtbeförderung, Luftfrachttransport

Teil des Luftverkehrs; öffentlicher, kommerzieller (entgeltlicher) Gütertransport mit Luftfahrzeugen; Beförderung von Luftfracht auf der Grundlage von Luftfrachtverträgen nach verbindlichen Beförderungsbedingungen und geltenden Luftfrachttarifen. Luftfrachtverkehr wird von Luftfrachtgesellschaften und anderen Luftverkehrsunternehmen (in Nur-Frachtflugzeugen bzw. als Zuladung in Passagierflugzeugen) im Frachtlinienverkehr (Linienflugverkehr) oder Bedarfsluftverkehr, im Inlandluftverkehr, vorzugsweise jedoch im internationalen Luftverkehr durchgeführt.
Die ökonomische Bedeutung des Luftfrachtverkehr. liegt vor allem in der erzielbaren Transportzeiteinsparung proportional zur Transportweite. Zu den Vorteilen gehören weiter die Einsparung an Verpakkungskosten und -material, die weitgehende Sicherheit beim Transport vor Beschädigungen und Diebstahl (Verlust), die dadurch niedrigeren Versicherungsprämien, die mögliche geringere Lagerhaltung beim Warenproduzenten und Verbraucher durch Sicherung schneller, den Kundenwünschen entsprechender Transporte. Wichtige volkswirtschaftliche und betriebliche Kenngrößen des Luftfrachtverkehr. sind Frachttransportmenge, Frachttransportleistung, mittlere Transportweite. Charakteristisch ist sein schnelleres durchschnittliches Wachstum gegenüber der Personenbeförderung. Auf großen Flughäfen sind in zunehmendem Maße Frachthöfe eingerichtet worden. Die Zahl der betriebenen Nur-Frachtflugzeuge und Frachtliniendienste erhöht sich ständig.


 
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Luftfrachtvertrag

Frachtvertrag, der das Zusammenwirken der Partner im Luftgütertransport regelt. Partner des Luftfrachtvertrag sind das Luftverkehrsunternehmen und der Absender. Der Empfänger ist nicht am Luftfrachtvertrag beteiligt, ihm erwachsen aus dem Luftfrachtvertrag. jedoch Rechte. Der Luftfrachtvertrag wird durch die Annahme des Guts zur Beförderung abgeschlossen. Dokument über den Abschluß und den Inhalt des Luftfrachtvertrag ist der Luftfrachtbrief.

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Ladungsnachweis

Load Sheet, Sheet, Belade

Aufstellung detailierter Angaben über:

Der Ladungsnachweis dient als Grundlage der Ermittlung von Zuladungsmöglichkeiten sowie für Berechnungen zur Sicherung der Schwerpunktlage. Der Ladungsnachweis wird je Flug vom Disponenten neu ausgefertigt und vom Flugkapitän gegengezeichnet. Der Ladungsnachweis ist bein Flug mitzuführen.


 
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Frachtliste

Cargo Manifest

Während des Fluges von Verkehrsflugzeugen mitzuführendes Dokument;

die im betreffenden Luftfahrzeug befördert werden.
Die Frachtliste und das Fluggastverzeichnis bilden das Flugmanifest.
Die Frachtliste dient der Abfertigung (Ladungsnachweis), Identifizierung, Nachweisführung über den Verbleib von Sendungen und den Angaben des Zolls.


 
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Luftpost

Brief- und andere Sendungen, die Postverwaltungen an Luftverkehrsunternehmen zur Beförderung übergeben und die zur Auslieferung an Postverwaltungen bestimmt sind.
Aufgrund internationaler Vereinbarung gelten für die Luftpostbeförderung folgende Grundsätze:
LC-Post (lettres et cartes postales = Briefe und Postkarten) hat bei der Beförderung Vorrang vor den Fluggästen,
AO-Post (autres objets = alle anderen Briefsendungen) und CP-Post(colis postaux = Pakete) Vorrang vor der Luftfracht.
In der Praxis bedeutet das, daß bei ausgelasteten Flugzeugen die LC-Post unbedingt an Bord genommen werden muß, auch wenn Fluggäste zurück bleiben müssen. [vergl: Luftpost]


 
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Luftpostverkehr

Luftpostbeförderung, Luftposttransport

Teil des Luftverkehrs; Beförderung von Postsendungen (Luftpost) auf dem Luftweg gegen Entgelt auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Postverwaltungen und Luftverkehrsunternehmen. Die Vorteile des Luftpostverkehr liegen in der erzielbaren hohen Laufzeiteinsparung gegenüber der Beförderung mit bodengebundenen Transportmitteln, insbesondere über größere Transportweiten. 1912 erfolgten in Deutschland die ersten Versuchsbeförderungen von Luftpost mit Flugzeugen und Luftschiffen. Regelmäßige Luftpostverbindungen mit Flugzeugen bestehen seit 1920. Bereits 1929 bestand ein ausgedehntes Luftpostnetz mit Verbindungen zu fast allen europäischen Ländern. Gegenwärtig überzieht ein dichtes Luftpostnetz — auf der Grundlage des Weltflugliniennetzes (Flugliniennetz) — die ganze Erde. Zwischen den Postverwaltungen und Luftverkehrsunternehmen werden Abkommen zur Beförderung von Luftpostsendungen getroffen. [ vergl. Geschichte]


 
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Freigepäck

Gepäck, das der Flugreisende aufgrund der Beförderungsbedingungen kostenlos mitnehmen kann. Im allgemeinen werden dem Fluggast der Ersten Klasse 30 kg und dem der Touristen- bzw. Economy-Klasse 20 kg Frei-Gepäck zuerkannt. Zusätzlich können folgende Gegenstände unentgeltlich mitgenommen werden (Kabinengepäck): 1 Mantel oder eine Reisedecke, 1 Schirm oder Spazierstock, 1 Damenhandtasche, Lesestoff für den Flug, für Kleinkinder Babykorb und Verpflegung. Gepäck, das über die Gewichtsgrenze des Freigepäck hinausgeht, wird als Übergepäck bezeichnet und muß bezahlt werden. Als Freigepäck kann sowohl aufgegebenes als auch nichtaufgegebenes (Kabinen-)Gepäck gelten.


 
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Frachtrate

Luftfrachtrate, Frachtsatz

Bezeichnung für den Transportpreis von Frachtsendungen. Die Frachtrate bildet die Grundlage für die Berechnung des Transportpreises (Frachtbetrag). Sie gliedert sich in
1) Mindest-Frachtrate (für kleinere Sendungen unter 5kg),
2) Normal-Frachtrate (für Sendungen bis 45kg) und
3) Mengenrabattraten (für Sendungen über 45kg).
Für den Transport bestimmter Gutarten auf bestimmten Strecken werden Spezial-Frachtraten bzw. Klassifikationsraten angewandt. Für Frachtrate wird häufig der Begriff Luftfrachttarif verwendet. Außerdem ist für Frachtrate auch die Bezeichnung Frachtsatz gebäuchlich.


 
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Frachtsendung

Luftfrachtsendung

Die mit einem Beförderungspapier aufgegebene Frachtmenge. Eine Frachtsendung im Luftfrachtverkehr kann aus 1 oder mehreren Frachtstücken bestehen, die zur gleichen Zeit von einem Absender oder Verlader dem Luftfrachtführer m it einem Luftfrachtbrief zur Beförderung an einen Empfänger übergeben wurden. Zu einer Frachtsendung dürfen auch verschiedene Güter zusammengefaßt werden, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen die Zusammenladung verbieten (z.B. bestimmte gefährliche Güter) oder deren Art und Zustand dies verhindern.


 
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Charges Collect

Abk. CC (Gebühren einziehen)

Nachnahme der Aufwände für den Transport; Frachtzahlungsklausel im Luftverkehr — unfrei. Der Empfänger trägt das Transportentgelt sowie alle sonstigen auf dem Abgangs- und Bestimmungsflughafen und während des Transports anfallenden Gebühren sowie die Entgelte für die Bodenbeförderung der Fracht. Die entsprechende Beträge sind bei der Auslieferung des Gutes durch das letzte Luftverkehrsunternehmen der Transportkette vom Empfänger der Sendung einzuziehen. Bei Annahmeverweigerung durch den Empfänger bzw. anderen Ablieferungshindernissen haftet jedoch der Absender für alle Beträge, die sich aus dem Frachttransport ergeben.


 
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Charges Prepaid

Abk. CP Gebühren vorausbezahlt)

Frachtzahlungsklausel im Luftverkehr — frei Bestimmungsflughafen. Der Absender übernimmt alle in ihrer Höhe .im voraus bekannten Beträge bis zum Eintreffen der Sendung auf dem Bestimmungsflughafen (z.B. Transportentgelte, Zubringergebühren, Behandlungsgebühren auf Abgangs- und Transitflughäfen). Andere, vorher nicht bekannte Gebühren, die während des Transports oder Gebühren, die auf dem Bestimmungsflughafen anfallen (z.B. Abfertigungsgebühren, Lagergebühren), sind vom Empfänger des Gutes an das Luftverkehrsunternehmen zu entrichten.


 
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Klassifikationsrate

Frachttarif für bestimmte Güter, z.B. für den Versand von Zeitungen, Drucksachen, lebenden Tieren, Wertgegenständen u.a. Die Klassifikationsrate sieht Ab- bzw. Zuschläge vor, deren Höhe in den Verkehrsgebieten unterschiedlich ist.


 
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Frachtbrief

CMR-Frachtbrief

Ein Frachtbrief (engl. waybill) ist ein Beförderungsdokument für den Frachtvertrag nach dem Handelsgesetzbuch (§ 407 HGB), das der die Güter begleitende Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes, die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter beziehungsweise Empfänger aus.

( externer Link§ 408 HGB). (gesehen: 31.07.2014)

§ 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung

(1) Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefs mit folgenden Angaben verlangen:
1.
Ort und Tag der Ausstellung;
2.
Name und Anschrift des Absenders;
3.
Name und Anschrift des Frachtführers;
4.
Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle;
5.
Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse;
6.
die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene, sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung;
7.
Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
8.
das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;
9.
die bei Ablieferung geschuldete Fracht und die bis zur Ablieferung anfallenden Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung;
10.
den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme;
11.
Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes;
12.
eine Vereinbarung über die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug oder auf Deck.
In den Frachtbrief können weitere Angaben eingetragen werden, die die Parteien für zweckmäßig halten.
(2) Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Der Absender kann verlangen, daß auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine begleitet das Gut, eine behält der Frachtführer.
(3) Dem Frachtbrief gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung, die dieselben Funktionen erfüllt wie der Frachtbrief, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und die Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben (elektronischer Frachtbrief). Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, des Mitführens und der Vorlage eines elektronischen Frachtbriefs sowie des Verfahrens einer nachträglichen Eintragung in einen elektronischen Frachtbrief zu regeln.

 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 14.08. 2021