beförderte Personen

beförderte Fluggäste, Passagiere

Kenngröße der Transportmenge im Personenluftverkehr. In der Luftverkehrs- Planung und -Statistik werden die beförderten Personen sowohl insgesamt als auch unterteilt nach Beförderungsarten (Linienluftverkehr, Bedarfsluftverkehr) sowie nach Linien, Verkehrsrelationen und Luftfahrzeugtypen je Zeiteinheit ausgewiesen.


 
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Beförderung mit Vorbehalt

Transport von nicht entsprechend den Vorschriften verpackten Gütern (Fracht, Post, Gepäck) auf ausdrücklichen Wunsch des Auflieferers. Beförderung mit Vorbehalt erfolgt nur, sofern diese Güter nicht die allgemeine Sicherheit und Ordnung gefährden oder nach gesetzlichen Bestimmungen bzw. betrieblichen Festlegungen der Luftverkehrsunternehmen (bedingt zugelassene Güter) vom Transport auszuschließen sind. Anspruch auf Schadenersatz aus ungenügender Verpackung kann bei der Beförderung mit Vorbehalt nicht geltend gemacht werden.


 
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Beförderungsart

Unterscheidungsmerkmal in der Personenbeförderung. Nach der Beförderungsart kann die Ortsveränderung erfolgen im Linien- oder Bedarfsluftverkehr und/oder kombinierten (Flei-)Verkehr. Teilweise wird unter Beförderungsart auch die Untergliederung der Personenbeförderung nach Beförderungsklassen verstanden. Die Beförderungsart wird vom Flugreisenden selbst bestimmt. Von der Beförderungsart sind die Art der Beförderungspapiere, der Flugpreis und ggf. auch die Flug-Reisezeit abhängig.


 
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Beförderungsbedingungen

Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht, die dem Beförderungsvertrag der einzelnen Luftverkehrsunternehmen zugrunde liegen. Sie gelten sowohl für das Luftverkehrsunternehmen als auch für den Fluggast und den Luftfrachtversender. In den Flugscheinen und in den Flugplänen sind jeweils Auszüge aus den Beförderungsbedingungen abgedruckt.

In den Beförderungsbedingungen werden z. B. geregelt: Platzbestellung, Abbestellung von Plätzen, Flugpreise, Erstattung des Flugpreises, Flugzeiten, Gültigkeit des Flugscheins, Mitnahme von Gepäck (Freigepäck), Erscheinen der Fluggäste in der Stadtabfertigung bzw. auf dem Flughafen u.a.


 
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Beförderungsbeschränkung

In den allgemeinen Beförderungsbestimmungen getroffene Festlegungen, die die Beförderung von Personen und Gütern einschränken bzw. die Erfüllung dieser Festlegungen vor Annahme zur Beförderung und Abschluß des Transportvertrages fordern.Beförderung mit Vorbehalt


 
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Beförderungsgeschwindigkeit

Transportgeschwindigkeit

Quotient aus Transportentfernung und zeitlicher Dauer des Transportprozesses, gemessen in km/h, Symbol vQ. Merkmal der Beförderungsqualität im Luftverkehr. Die Beförderungsgeschwindigkeit wird maßgeblich von der Fluggeschwindigkeit beeinflußt. Den analogen Zeiten entsprechend werden unterschieden:
Blockgeschwindigkeit (vQB),
durchschnittliche Fluggeschwindigkeit (vQD},
Flugplangeschwindigkeit (vQF),
kommerzielle Geschwindigkeit (vQK),
Reisegeschwindigkeit (vQR).


 
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Beförderungsklassen

Ausdruck der Beförderungsqualität im Personenluftverkehr. Die Beförderungsklassen unterscheiden sich durch unterschiedliche Ausstattung der Fluggastkabinen (Bequemlichkeit der Sessel, Abstand der Sitzreihen voneinander u.a.). Bordservice und Gewährung von Freigepäck. International gebräuchliche Beförderungsklassen sind erste Klasse (Bezeichnung F, First Class) und Touristenklasse (Bezeichnung T, Tourist Class). Die zur Bewältigung des Massenverkehrs eingeführte Economy-Klasse (Bezeichnung Y, Economy Class) entspricht etwa der Touristenklasse. Die Einrichtung der Beförderungsklassen dient der Sicherung einer der Bedürfnisstruktur entsprechenden Beförderungsqualität, die im Flugpreis ihren Niederschlag findet.


 
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Beförderungspapiere

Beförderungsdokumente

Bezeichnung für die Gesamtheit der schriftlichen Unterlagen, die Flugreisende während der Beförderung mitführen bzw. die die Güter auf dem Transport begleiten müssen, um die Berechtigung zur Beförderung nachzuweisen.

Beförderungspapiere. sind der Luftfrachtbrief und der Flugschein. Sie besitzen als in standardisierter, vorgeschriebener Form ausgefertigte Urkunden über abgeschlossene Transportverträge rechtliche Bedeutung und dienen gleichzeitig als Unterlagen für die Be- und Abrechnung des Transportpreises und anderer Transportentgelte.

Aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen oder betrieblicher Festlegungen der Luftverkehrsunternehmen für die Aus-, Durch- oder Einreise werden mitzuführende andere Unterlagen, wie ärztliche Atteste, Zollpapiere, Ursprungszeugnisse, Währungsfakturen usw., Begleitpapiere genannt. Sie zählen nicht zu den Beförderungspapieren.


 
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Beförderungsqualität

Gesamtheit der Eigenschaften einer Beförderungsleistung. Die Beförderungsqualität bestimmt den Grad der Eignung von Ortsveränderungsleistungen für die Befriedigung eines bestimmten Transportbedarfs als Annäherungsgrad an die Übereinstimmung der vom Transportkunden geforderten/gewünschten Qualitätsmerkmale mit den vom Luftverkehrsunternehmen angebotenen und realisierten qualitativen Eigenschaften der Transportleistung.

Die Beförderungsqualität bestimmende Eigenschaften sind in der Personenbeförderung: Sicherheit, Schnelligkeit, Bequemlichkeit, Häufigkeit, Regelmäßigkeit, Pünktlichkeit. Im Frachttransport dagegen hat die Vermeidung von Verlusten und Beschädigungen große Bedeutung. Im Fluggastverkehr haben der boden(orts-)gebundene Komfort und der Flugkomfort (z.B. Sauberkeit, Beheizung, Be- und Entlüftung, Druckregulierung, möglichst geringe Lärmbelästigung, erträgliche Beschleunigung und Verzögerung sowie andere Formen des speziellen Bord- und Bodenservices) bes. Bedeutung.

Messung und Vergleich der Beförderungsqualität sind sehr kompliziert; es gibt noch keine einheitliche Kenngröße. Bestimmungen über die Beförderungsqualität sind in der Transportverordnung (TVO) und verschiedenen Anordnungen für zivile Luftfahrt sowie in betrieblichen Unterlagen derLuftverkehrsunternehmen enthalten.


 
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Beförderungsselbstkosten

Der durch die Leistungen für die kommerzielle Beförderung von Fluggästen und Gütern mit Luftfahrzeugen verursachte und in Geld bewertete Verbrauch von vergegenständlichter und (in Lohn ausgedrückter) lebendiger Arbeit sowie sonstige bestimmungsgemäß dafür festgelegte Geldausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluß von Lufttransportprozessen einschließlich der Aufwendungen für den Verkauf der Transportleistungen. Die Beförderungsselbstkosten entstehen überwiegend im Luftverkehrsunternehmen und stellen dessen wichtigsten Selbstkostenteil dar. Teile der Beförderungsselbstkosten entstehen außerhalb des Luftverkehrsunternehmens (z. B. in Transportmittlerorganen).


 
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Beförderungsvertrag

Personenbeförderungsvertrag

Art eines Transportvertrags, der Voraussetzung für eine kommerzielle Beförderung von Personen und deren Gepäck zum Bestimmungsort ist und die Rechte und Pflichten der Transportbeteiligten auf der Grundlage von allgemeinen Beförderungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen regelt. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Fluggast und dem Luftverkehrsunternehmen abgeschlossen; Vertragsurkunde ist der Flugschein (Beförderungspapiere). Das Luftverkehrsunternehmen ist danach verpflichtet, den Fluggast und sein Gepäck zu dem im Beförderungsvertrag vereinbarten Bestimmungsflughafen zu befördern, wofür der Reisende einen bestimmten Flugpreis zu zahlen hat.


 
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Beförderungsweg

Der von Fluggästen oder Luftfracht-/Luftpostsendungen tatsächlich zurückgelegte Weg zwischen Abgangs- und Bestimmungsort. Der Beförderungsweg ist mit dem Tarifbildungsweg (Tarifentfernung) nicht identisch. Der Beförderungsweg wird von den Fluggästen und Frachtversendern durch die Wahl des Flugs/ der Flugstrecke bei der Buchung und dem Erwerb des Flugscheins bzw. beim Abschluß des Transportvertrags selbst gewählt. Einen bestimmten Einfluß auf die Wahl des Beförderungsweg üben im Fluggastverkehr die Flugroutenvorschriften der Luftverkehrsunternehmen, im Fracht- und Posttransport die Leitungsvorschriften aus.


 
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Beförderungsweite

Entfernung in km, die ein Fluggast mit dem Flugzeug zurücklegt. Als mittlere Beförderungsweite (auch mittlere Reiseweite genannt) ist sie als Quotient aus der Personenbeförderungsleistung in Pkm und der Anzahl der beförderten Personen eine wichtige Kenngröße zur Planung und Analyse der Leistungen im Fluggastverkehr. Sie wird, bezogen auf die Gesamt-Personenbeförderungsleistung eines Luftverkehrsunternehmens und/oder die Beförderungsarten, getrennt nach Inland- und grenzüberschreitendem Verkehr ausgewiesen.


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 01.02. 2016