Assoziativgesetz

Bei assoziativen Verknüpfungen ist das Endergebnis dasselbe, auch wenn die Operationen in unterschiedlicher Reihenfolge ausgeführt werden.

Das Assoziativgesetz (lateinisch associare „vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen“), auf Deutsch Verknüpfungsgesetz oder auch Verbindungsgesetz, ist eine Regel aus der Mathematik. Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die Reihenfolge der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: Die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist beliebig. Deshalb kann man es anschaulich auch „Klammergesetz“ nennen.

Neben dem Assoziativgesetz sind Kommutativgesetz und Distributivgesetz von elementarer Bedeutung in der Algebra.

Definition

Eine binäre Verknüpfung {\displaystyle {\star }\colon A\times A\to A} auf einer Menge A heißt assoziativ, wenn für alle a,b,c\in A das Assoziativgesetz

{\displaystyle a\star \left(b\star c\right)=\left(a\star b\right)\star c}

gilt. Die Klammern können dann weggelassen werden. Das gilt auch für mehr als drei Operanden.

Beispiele und Gegenbeispiele

Die Assoziativität der Addition reeller Zahlen

Als Verknüpfungen auf den reellen Zahlen sind Addition und Multiplikation assoziativ. So gilt zum Beispiel

{\displaystyle (2+3)+7=5+7=12\quad =}   {\displaystyle 2+(3+7)=2+10=12}

und

{\displaystyle (2\cdot 3)\cdot 7=6\cdot 7=42\quad =}   {\displaystyle 2\cdot (3\cdot 7)=2\cdot 21=42} .

Reelle Subtraktion und Division sind hingegen nicht assoziativ, denn es ist

{\displaystyle 2-(3-1)=0\quad \neq }   {\displaystyle (2-3)-1=-2}

und

{\displaystyle (4:2):2=1\quad \neq }   {\displaystyle 4:(2:2)=4} .

Auch die Potenz ist nicht assoziativ, da

{\displaystyle 2^{(2^{3})}=2^{8}=256\quad \neq }   {\displaystyle (2^{2})^{3}=4^{3}=64}

gilt. Bei (divergenten) unendlichen Summen kann es auf die Klammersetzung ankommen. So verliert die Addition die Assoziativität bei:

{\displaystyle (1+(-1))+(1+(-1))+(1+(-1))+(1+(-1))+\ldots =0+0+\ldots \to 0}

aber

{\displaystyle 1+((-1)+1)+((-1)+1)+((-1)+1)+\ldots =1+0+0+\ldots \to 1}

Einordnung

Das Assoziativgesetz gehört zu den Gruppenaxiomen, wird aber bereits für die schwächere Struktur einer Halbgruppe gefordert.

Seitigkeit

Hauptartikel: Operatorassoziativität

Insbesondere bei nicht-assoziativen Verknüpfungen gibt es Konventionen einer seitigen Assoziativität.

Eine binäre Verknüpfung * gilt als links-assoziativ, wenn

{\displaystyle {\begin{array}{ll}a*b*c&:=(a*b)*c\qquad \qquad \quad \,\\a*b*c*d&:=((a*b)*c)*d\quad \\{\mbox{etc.}}\end{array}}}

aufzufassen ist.

  {\displaystyle a-b-c} {\displaystyle =(a-b)-c} (Subtraktion)
  {\displaystyle a:b:c} {\displaystyle =(a:b):c} (Division)

Eine binäre Verknüpfung * heißt rechts-assoziativ, wenn gilt:

{\displaystyle {\begin{array}{rr}x*y*z:=&x*(y*z)\\w*x*y*z:=&w*(x*(y*z))\\&{\mbox{etc.}}\end{array}}}

Beispiel für eine rechts-assoziative Operation:

{\displaystyle x^{y^{z}}=x^{(y^{z})}}

Aber auch assoziative Operationen können Seitigkeit haben, wenn sie ins Unendliche zu iterieren sind.

Schwächere Formen der Assoziativität

Folgende Abschwächungen des Assoziativgesetzes werden an anderer Stelle genannt/definiert:

Siehe auch

Literatur

Trenner
Basierend auf einem Artikel in: externer Link Wikipedia.de
Seitenende
Seite zurück
©  biancahoegel.de
Datum der letzten Änderung: Jena, den: 08.04. 2021