Suchtfragen

Klassifikation nach ICD-10
F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (Abhängigkeitssyndrom)
F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide (Abhängigkeitssyndrom)
F12.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide (Abhängigkeitssyndrom)
F13.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika (Abhängigkeitssyndrom)
F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain (Abhängigkeitssyndrom)
F15.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein (Abhängigkeitssyndrom)
F16.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene (Abhängigkeitssyndrom)
F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak (Abhängigkeitssyndrom)
F18.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel (Abhängigkeitssyndrom)
F19.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen (Abhängigkeitssyndrom)
ICD-10 online

Abgrenzungen

Abgrenzung zu nicht-stofflicher Abhängigkeit

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Abhängigkeitsbegriff auf andere zwanghafte Ersatzhandlungen erweitert. Patienten können dabei ihrem Suchtverhalten ähnlich ausgeliefert sein wie Substanzabhängige. Diese Verhaltenssüchte werden "in immer neuen Varianten" nach der jeweiligen Handlung benannt: Spielsucht, Sexsucht, Arbeitssucht, Kaufsucht, Esssucht, Internetsucht, Sportsucht, etc. Auch die umgangssprachlichen Bezeichnungen einiger Essstörungen enthalten den Wortbestandteil "Sucht", wie etwa Ess-Brech-Sucht (Bulimia nervosa) oder Magersucht (Anorexia nervosa). Damit werden allerdings auch wieder nur, wie im Mittelalter, geradezu volksetymologisch augenscheinliche, für vom Laien als typisch und krankhaft erachtete Kennzeichen zum Anlass für Wortzusammensetzungen mit -sucht genommen

Abhängigkeitssyndrom

Das Abhängigkeitssyndrom (umgangssprachlich: Abhängigkeit, Drogenmissbrauch, Sucht) ist eine durch verschiedene Phänomene des Verhaltens, der Kognition und des Körpers gekennzeichnete Störung, die nach wiederholter Einnahme von psychotropen Substanzen eintreten kann. Die Störung ist durch ein unüberwindbares Bedürfnis oder Verlangen charakterisiert, sich die jeweilige Substanz fortwährend und regelmäßig zuzuführen. Körperliche Anzeichen sind Toleranzentwicklung und in manchen Fällen körperliche Entzugssymptome.

Ein unangepaßtes Muster von Substanzkonsum führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei mindestens drei der folgenden Kriterien zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:

  1. Toleranzentwicklung definiert durch
    1. Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder den erwünschten Effekt herbeizuführen
    2. deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme der selben Dosis
  2. Entzugssymptome
    1. charakteristisches Enzugssyndrom der jeweiligen Substanz
    2. dieselbe oder eine sehr ähnliche Substanz wird eingenommen, um die Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden
  3. Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen
  4. Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzkonsum zu verringern oder zu kontrollieren
  5. Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substnz zu beschaffen, sie zu sich zu nehmen oder sich von ihrer Wirkung zu erholen
  6. Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substnzkonsumes aufgegeben oder eingeschränkt
  7. Fortgesetzter Substanzkonsum trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch die Substanz verursacht oder verstärkt wurde

Im offiziellen Sprachgebrauch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) existierte von 1957 bis 1963 der Begriff Sucht. Danach wurde er zunächst durch Missbrauch und Abhängigkeit ersetzt. Schließlich wurde nach 1969 das Missbrauchskonzept zugunsten vier definierter Klassen des Gebrauchs verworfen:

  1. Unerlaubter Gebrauch ist von der Gesellschaft nicht tolerierter Gebrauch.
  2. Gefährlicher Gebrauch ist Gebrauch mit wahrscheinlich schädlichen Folgen für den Konsumenten.
  3. Dysfunktionaler Gebrauch liegt vor, wenn psychischen oder sozialen Anforderungen nicht mehr gerecht geworden werden kann.
  4. Schädlicher Gebrauch hat bereits schädliche Folgen (Zellschäden, psychische Störung) hervorgerufen.
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 02.06. 2015