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Termine und Arbeiten im März

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Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen vom 1.März bis 30. September an Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und Gehölzen keine radikalen Schnittmaßnahmen wie das Auf-den-Stock-Setzen durchgeführt werden. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte.
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 04.07. 2020