Messgröße

Gemäß DIN 1319 zu den „Grundlagen der Messtechnik“ ist die Messgröße diejenige physikalische Größe, der eine Messung gilt.[1] Dabei wird in dieser Norm der Begriff sowohl für „Messgröße im allgemeinen Sinn“ als auch für „spezielle Messgröße“ verwendet.

Die Messgröße muss nicht unmittelbar Gegenstand der Messung sein. Sie kann auch über physikalisch bekannte oder festgelegte mathematische Beziehungen aus Größen bestimmt werden, denen unmittelbare Messungen gelten. Ziel jeder Messung ist es, den wahren Wert der Messgröße zu ermitteln. Möglich ist aber bestenfalls, durch ein vollständiges Messergebnis einen Schätzwert anzugeben.

Die Messgröße wird häufig Eigenschaft eines Körpers sein; sie kann auch Eigenschaft eines Vorganges (z.B. einer Strahlung) oder eines Zustandes (z.B. eines elektrischen Feldes) sein.[2]

Man unterscheidet dimensionslose Messgrößen (z.B. Winkel, Brechungsindex, Exzentrizität der Bahn eines Satelliten usw.), deren Werte unmittelbar als rationale Zahlen zu erhalten sind, und dimensionsbehaftete Messgrößen (z.B. Dauer, Ladung, Dichte), deren Werte jeweils mit Werten derselben Dimension zu vergleichen sind. Diese Vergleichbarkeit wird dadurch ausgedrückt, dass man den Wert einer dimensionsbehafteten Messgröße als Vielfaches der zugehörigen Maßeinheit angibt. In der Praxis werden auch für dimensionslose Größen der Deutlichkeit wegen oft Einheiten (Hilfsmaßeinheiten) verwendet.

Im Bereich der Quantenphysik sind bestimmte Messgrößen ein und desselben Systems komplementär zueinander, d. h., die Messung der einen Größe bewirkt, dass der Wert der anderen Größe völlig unbestimmt wird (siehe Quantenmechanik oder Observable).

Quellen

  1. Definition des Begriffs "Messgröße", DIN 1319-1, Kapitel 2, Nr. 1.1.
  2. Definition des Begriffs "Messobjekt", DIN 1319-1, Kapitel 2, Nr. 1.2.
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Basierend auf einem Artikel in: Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 03.04. 2022