Carl Zeiss-Stiftung

Die Stiftung wurde 1889 von Ernst Abbe geründet. Er benannte sie nach seinem 1888 verstorbenen Geschäftspartner und Freund Carl Zeiss.

In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung des Wirkungskreises der Carl Zeiss-Stiftung überhaupt, getroffen worden sind — indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr festgestellte und landesherrlich bestätigte Statut der Carl Zeiss-Stiftung hiermit überreiche.

Die Stiftungsurkunde datiert vom 19. Mai 1889. Am 21. Mai erhielt die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit als juristische Person durch die Genehmigung des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.

Daneben enthält das Statut Regelungen zur Organisation der Stiftung, insbesondere zu den Stiftungsorganen, zur unternehmerischen Betätigung und zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen. Die rechtliche Fixierung und rechtliche Durchsetzbarkeit der Mitarbeiterrechte waren für die Zeit sozialpolitisch herausragend, visionär und richtungsweisend. Die Besonderheit der damaligen rechtlichen Konstruktion der Carl-Zeiss-Stiftung war ihre Ausgestaltung als Unternehmensträgerstiftung im Unterschied zur heutigen Form als Beteiligungsträgerstiftung. Die Stiftung war also keine Holding, die Anteile an rechtlich selbständigen Unternehmen hielt, sondern sie betrieb selbst als Unternehmerin die Geschäfte über ihre beiden rechtlich unselbständigen Stiftungsunternehmen.

2004 wurde das Statut dahingehend geändert, daß Zweigunternehmen sich nicht im alleinigen Besitz der Stiftungsunternehmen befinden.

Heute ist die Stiftung Alleineigentümerin der Stiftungsunternehmen Carl Zeiss AG und Schott AG.

1992 wurde die Ernst-Abbe-Stiftung gegründet, die das nichtindustrielle Vermögen der vormaligen Jenaer Carl-Zeiss-Stiftung übernahm.


 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 03.05. 2015