§ 1.

Zwecke der Stiftung.

Zwecke der Stiftung.

Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:

A.

A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.

1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:

2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation — als der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen;

3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Rechtslage.

B.

B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.

1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe wie außerhalb desselben;

2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung;

3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in Forschung und Lehre.

Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb dieser zu erfüllen.

Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist.

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Quelle: The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe