Luftraum

Der Luftraum ist der mit Luft gefüllte Raum über der Erdoberfläche(Erdatmosphäre). Er ist je nach Definition ungefähr identisch mit dem Raum, den die unteren und mittleren Schichten der Erdatmosphäre einnehmen. Als Obergrenze wird in der Regel die Kármán-Linie mit 100 km Höhe angesehen. Der Luftraum entspricht somit in etwa der Homosphäre, in der die Zusammensetzung der Luft nahezu konstant ist. Teile des Luftraums stehen der Luftfahrt zur Verfügung. Der Luftraum über dem gesamten Land- und Seegebiet eines Staates gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet; jeder Staat hat Lufthoheit (das grundsätzliche Recht, die Benutzung seines Luftraumes eigenständig zu regeln).

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat eine Luftraumstruktur mit unterschiedlichen Luftraumklassen von A (Alfa) bis G (Golf) festgelegt. Die Unterscheidung erfolgt grob durch die Art der Kontrolle dieser Lufträume (kontrollierter/unkontrollierter Luftraum) und beinhaltet weitgehende Richtlinien für den Durchflug dieser Bereiche, wie Höchstgeschwindigkeit, Mindestsichtweiten (Flug- und Bodensicht), Erdsicht und minimale Wolkenabstände. Lufträume stehen sowohl in horizontaler (nebeneinander) als auch vertikaler (übereinander) Anordnung zueinander. Die Kontrolle der Lufträume erfolgt durch Flugverkehrskontrollstellen (ATC). Diese können, müssen aber nicht durch Radar unterstützt werden.

FIR

Ein Fluginformationsgebiet (engl. Flight Information Region, FIR) ist ein definiertes Gebiet in dem ein Fluginformationszentrum (FIC) sowohl Fluginformationsdienste (FIS) als auch einen Alarmdienst für den Luftverkehr zur Verfügung stellt. FIRs stellen eine nationale Einteilung des Luftraums dar. Ihre Ausdehnung richtet sich nach der Möglichkeit, das entsprechende Gebiet von einer Zentrale aus mit UKW-Sendern überdecken zu können, nach geographischen bzw. nationalen Grenzen - dabei ist der Luftraum eines Landes meist in ein oder mehrere Fluginformationsgebiete aufgeteilt. Die Grenzen der Fluginformationsgebiete können auch zwischen Ländern ausgehandelt werden, so haben sich Deutschland und die Schweiz beim Grenzverlauf der FIRs München und Schweiz auf eine Linie geeinigt die nicht der Staatsgrenze entspricht.
FIRs können sich in vertikaler Richtung über den gesamten Luftraum erstrecken, oder nur über den unteren Luftraum. Im letzteren Fall werden UIRs (Upper Flight Information Region) für den oberen Luftraum eingerichtet, die oftmals das Gebiet mehrerer FIRs umfassen. So ist z.B. der französische Luftraum in fünf FIR aufgeteilt (Paris, Marseille, Reims, Brest und Bordeaux), die sich vom Erdboden bis FL 195 erstrecken. Der obere Luftraum wird von einem einzigen UIR (UIR France) abgedeckt. Die Grenze zwischen oberem und unterem Luftraum kann von Land zu Land variieren. In Deutschlang liegt diese Grenze bei FL 245.

Luftraumgliederung innerhalb der BRD.

Luftraum C

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Kontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: erforderlich

VMC Minima: Flugsicht 8km FL > = 100, 5km FL < 100, Wolkenabstand: vertikal 1000ft, horizintal 1,5km

Luftraum D (CTR)

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Kontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: erforderlich

VMC Minima: Flugsicht 5km, Bodensicht 5km, Hauptwolkenuntergrenze 1500ft, frei von Wolken

vMax 250kts unter FL100

Luftraum D (nicht CTR)

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Kontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: erforderlich

VMC Minima: Flugsicht 5km, Wolkenabstand: vert. 1000ft, hor. 1,5km

vMax 250kts

Luftraum E

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Kontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: nur für NVFR ausserhalb Flugplatz

VMC Minima: Flugsicht 8km, Wolkenabstand: vertikal 1000ft, horizontal 1,5km

vMax 250kts

Luftraum F

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Unkontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: nur für NVFR ausserhalb Flugplatz

VMC Minima: Flugsicht 8km > = FL100, 5km

vMax 250kts

Luftraum G

Luftraum innerhalb der Luftraumgliederung der BRD

Unkontrollierter Luftraum, Kontrollfreigabe: nur für NVFR ausserhalb Flugplatz

VMC Minima: Flugsicht1,5km, dauernde Erdsicht, frei von Wolken

vMax 250kts

VMC = Sichtflugwetterbedingungen


 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 05.12. 2022