International Civil Aviation Organization

ICAO

Internationale Zivilluftfahrt- Organisation: Spezialorganisation der UNO

Zusammenschluß zahlreicher — gleichberechtigter — Staaten zur Förderung der internationalen Zivilluftfahrt sowie zur Herausgabe internationaler Standards für Sicherheit, Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit des Luftverkehrs.

Die ICAO beschäftigt sich mit Fragen der Luftnavigation, der ökonomischen Entwicklung der Luftfahrt, der Vereinfachung von Zoll-, Paß- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie der Devisenkontrolle, ferner mit der Weiterentwicklung des internationalen Luftrechts. Insbesondere auf letztgenanntem Gebiet hat sich die ICAO seit Bestehen für einheitliche Normative eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, einheitliche technische, ökonomische, juristische und organisatorische Grundsätze und Richtlinien für den Bau und Betrieb von Luftfahrzeugen sowie den Luftverkehr zu schaffen.
Vor allem obliegt es ihr, eine größtmögliche Sicherheit im Luftverkehr zu erreichen. In Ländern, in denen die Luftverkehrsorganisation noch nicht genügend ausgebaut ist, gibt sie Unterstützung durch Delegierung von Fachleuten, Ausbildung von Spezialisten, Ausbau der Navigations- und Bodendienste. Die ICAO ist auch am UNO-Programm für technische Hilfe beteiligt.

Sitz der ICAO ist Montreal (Kanada), Regionalverwaltungen befinden sich in Montreal für Nordamerika, in Paris für Europa und Afrika, in Kairo für den Mittleren Osten, in Bangkok für den Fernen Osten und den Pazifik-Raum und in Lima für Südamerika.

Die ICAO wurde 1944 unter Teilnahme von 52 Staaten in Chicago [Chicagoer Abkommen] gegründet und nahm 1947 ihre Tätigkeit auf. Die ICAO besteht aus der Versammlung, in der jeder Staat 1 Stimme hat und dem Rat als ständigem Exekutiv-Organ, der alle 3 Jahre gewählt wird. Bei der Zusammensetzung des Rats (30 Mitglieder) wird nach folgendem Modus gewählt: 10 Mitglieder von Staaten, die im Luftverkehr eine wichtige Rolle spielen; 10 nicht anderweitig vertretene Staaten, die den größten Beitrag für die Verwaltung von Einrichtungen für die internationale Zivilluftfahrt leisten; 10 nicht anderweitig vertretene Staaten, deren Mitgliedschaft Gewähr dafür bietet, daß alle wichtigen geographischen Gebiete der Erde im Rat vertreten sind.

Zu den Aufgaben des Rates gehören u.a.: Ausarbeitung der Jahresberichte; Einsatz des Luftverkehrsausschusses; Informationen über Fortschritte in der Luftfahrt und den Betrieb des internationalen Fluglinienverkehrs zu sammeln, zu prüfen und zu veröffentlichen. Zur Unterstützung der Tätigkeit des Rates wurden ständige Organe geschaffen, so die Luftfahrtkommission, der Luft-Verkehrs-, der Finanz- und der Rechtsausschuß. Der Rat nimmt Empfehlungen (Recommended Practices) und Richtlinien (Standards) zur Weiterentwicklung der zivilen Luftfahrt an, wozu eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Diese "Standards and Recommended Practices" sind Anhänge zum Chicagoer Abkommen. Richtlinien sind verbindlich; Anhänge zum Chicagoer Abkommen setzt jedes ICAO-Mitglied eigenständig innerstaatlich in Kraft. Die Koordinierung der Arbeit aller ICAO-Institutionen erfolgt durch das Sekretariat, das von dem Generalsekretär geleitet wird. Im Sekretariat sind (1977) etwa 800 Mitarbeiter aus 65 Mitgliedsländern in 5 Büros (Navigation, Luftverkehr, Recht, Technische Hilfe und Verwaltung) täfig. Ferner unterhält das Sekretariat 6 Regionalbüros (für Afrika in Dakar, für Europa in Paris, für den Fernen Osten und den Pazifik in Bangkok, für den Mittleren Osten und Nordafrika in Kairo, für Nordamerika und die Karibik in Mexiko, für Südamerika in Lima). In Verbindung mit den Mitgliedsstaaten unterhält die ICAO ein System von Nachrichtenverbindungen, Wetterdienst- und Funkleitstellen, Verkehrskontrollen sowie Such- und Hilfsdiensten. Für meteorologische, navigatorische und Rettungszwecke werden z. B. an 9 festgelegten Stellen im Nordatlantik Stationen unterhalten. Die 21 Schiffe, die diesen Dienst versehen, werden von 18 am Luftverkehr über den Nordatlantik beteiligten Mitgliedsstaaten entweder gestellt oder durch finanzielle Zuschüsse mitunterhalten.


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den : 09.01.2012