Die psychotherapeutische Begleitung hat, in Verbindung mit dem sog. Alltagstest, eine zentrale Rolle auf dem TS-Weg.
I.d.R. ist Transsexualität ja eine Selbstdiagnose, was die Psychotherapeuten durch die Diagnose und Differentialdiagnose
nach den Behandlungsleitlinien, die sich weitestgehend nach den
ICD-10 richten, bestätigen können.
Die psychotherapeutische Begleitung hat weder die Aufgabe Betroffene
Menschen zu bestärken, noch die Transsexualität wegzutherapieren. Sie
dient ausschließlich der Sicherung der Diagnose und der Hilfestellung
zur Bewältigung von persönlichen Problemen zur Findung eines lebbaren
Wegs, auch im Alltagstest.
Es gibt allerdings Psychotherapeuten die versuchen (auch aus Unwissenheit), Betroffene in den Alltagstest zu zwingen. Wie diese
Betroffenen allerdings ihren Weg gehen, müssen sie selber entscheiden, da sie ihr Umfeld schließlich am Besten kennen.
Wenn Ihr in diese Situation geratet, weist Euren Psychologen oder Psychiater darauf hin. Ihr müsst Euren Weg finden, nicht er.
Wie schon gesagt, er soll eine Hilfestellung leisten und nicht Euer Leben leben.
Auch wenn nach den Behandlungsleitlinien die psychotherapeutische Begleitung eine Pflicht ist, die, wenn sie nicht erfüllt wird,
später beim
MDK,
zu einer Negativempfehlung für die
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
führen kann, sollte das Aufsuchen eines Psychotherapeuten nicht als lästige Pflicht und das "Beweisenmüssen" der eigenen
Transsexualität, sondern wirklich als Hilfestellung angesehen werden. Mittlerweile gibt es leider genügend Transsexuelle
die nach der GA-OP sagten, dass sie doch besser einen anderen Weg hätten eingeschlagen sollen.
Wenn Ihr Euch für eine therapeutische Begleitung entschieden habt, gibt es zwei Arten von Therapeuten zwischen
denen Ihr wählen könnt:
Wie Ihr Euch auch entscheidet, Ihr habt in jedem Fall 5
"Probestunden", die von Eurer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden,
bevor sie die Zustimmung für einen Antrag auf Therapie geben muss.
Diese Zeit könnt Ihr nutzen, auch um zu sehen, ob Ihr mit dem
Therapeuten "auf einer Welle schwimmt".
Auch für das "Ergattern" eines Therapieplatzes gilt Ähnliches wie bei Wartezeiten bei Fachärzten: Manchmal kann die
Wartezeit bis zu einem halben Jahr betragen.
Wenn der Psychotherapeut den Antrag bei Eurer Krankenkasse auf
eine "tiefenpsychologische Psychotherapie" (zunächst einmal ca. 30-50
Stunden) stellt, muss er darin den durch die Transsexualität
hervorgerufenen Leidensdruck hervorheben. Im Gegensatz zur
Transsexualität hat nur dieser Leidensdruck "Krankheitswert" und wird
von den Krankenkassen getragen. Leider ist es schon passiert, dass
Anträge abgelehnt wurden, weil dies nicht berücksichtigt worden ist.
Diese Voraussetzungen sind aus den
Behandlungsleitlinien,
die ja keine gesetzlichen Bestimmungen sind. Entsprechend Eurer
"Entwicklung" kann die Indikation auch nach etwa 20 Stunden Therapie,
diagnostizierter Transsexualität und einem Leben im
Identifikationsgeschlecht, wenigstens im privaten Umfeld (also nicht
auf der Arbeit) erfolgen. Schließlich braucht man seinem Arbeitgeber
z.B. keinen "Mann mit Bart im Kleid" im Betrieb zuzumuten. Ein Antrag
auf Kostenübernahme der Epilation und die Epilation selber sind nun mal
nicht in einem Jahr abgeschlossen.
Selbst Dr. Banaski, u.a. zuständig für Transsexuelle beim MDK-Nordrhein bis Ende 2000, hatte zugegeben, dass
eine Hormontherapie bereits vor Erfüllung aller Punkte der Standards erfolgen kann, wenn die
Hormontherapie den Alltagstest erst ermöglicht. Dies kann in zweifacher Hinsicht der Fall sein: