R- und S-Sätze

Die R- und S-Sätze („Risiko- und Sicherheitssätze“, englisch risk and safety) waren kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen, also Elementen und Verbindungen sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen. Sie waren zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen und den jeweils dazugehörenden Gefahrensymbolen die wichtigsten Hilfsmittel für die innerhalb der Europäische Union vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG.

Die R-Sätze waren der Ausgangspunkt bei der Einstufung eines gefährlichen Stoffes. Lagen diese fest, so ergaben sich daraus sowohl die hierzu erforderlichen Gefahrenbezeichnungen mit Gefahrensymbolen als auch die nötigen S-Sätze.

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) ersetzt diese Gefahrstoffkennzeichnung. Für Stoffe ist die GHS-Kennzeichnung seit dem 1. Dezember 2012 obligatorisch, für Gemische (zuvor „Zubereitungen“ genannt) seit dem 1. Juni 2015. Nach GHS eingestufte Stoffe und Gemische werden mit GHS-Gefahrenpiktogrammen und H- und P-Sätzen gekennzeichnet.

Gesetzliche Grundlagen

Die Richtlinie 67/548/EWG führt in Anhang I eine große Zahl einzelner Gefahrstoffe auf und gibt für jeden dort gelisteten Stoff eine gesetzliche Einstufung und Kennzeichnung vor. Stoffe, also einzelne chemische Elemente oder Verbindungen, welche nicht in Anhang I der RL 67/548/EWG aufgeführt sind, werden gemäß Anhang VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet; Zubereitungen sind gemäß RL 99/45/EWG einzustufen und zu kennzeichnen. Die R- und S-Sätze beschreiben lediglich Gefahrenmerkmale, welche aus den chemischen Eigenschaften der Substanzen resultieren, also keine Radioaktivität oder Infektionsgefahren.

Die Wortlaute der R- und S-Sätze sind im Anhang III und IV dieser Richtlinie für die jeweilige EU-Sprache normiert und verbindlich. Vorgeschrieben ist die Angabe auf der Verpackung in der oder den jeweiligen Landessprachen (Verkehrssprachen) der Länder, in denen der gefährliche Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird. Im Warenverkehr innerhalb der EU ist es deshalb notwendig, dass diese Texte vom Exporteur in den Verkehrssprachen der jeweiligen Importländer auf der Verpackung angebracht werden. Zusätzlich ist auch die Angabe der Sätze im Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben.

In der Schweiz ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig, es führt eine eigene Liste mit Übersetzungen.

Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte EU-Verordnung über die Einführung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) abgelöst. Mit diesem seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeiteten System werden die Warnsymbole und die Warntexte für Gefahrstoffe neu definiert und weltweit vereinheitlicht. Somit ist die Gültigkeit der R- und S-Sätze (sowie der bisherigen Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenhinweisen) auf die im GHS festgelegten Übergangsfristen begrenzt.

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

 
Seitenende
Seite zurück
©  biancahoegel.de; 
Datum der letzten Änderung : Jena, den: 23.10. 2023