Motoren / Triebwerke

Das Triebwerk umfasst den Motor und (wo vorhanden) weitere für den Antrieb notwendige Komponenten wie Getriebe oder Luftschraube. Abhängig von der genauen Definition können auch Kühlung und Triebwerksverkleidung als zum Triebwerk gehörig verstanden werden.

Im Jargon von Auto-Werbeanzeigen und -Fachzeitschriften wird auch ein Automotor ohne weitere Fahrzeugkomponenten als Triebwerk bezeichnet. Des Weiteren wird im Eisenbahner-Jargon das Fahrwerk einer Dampflok samt Dampfmaschine als „Triebwerk“ bezeichnet. Bei Elektrolokomotiven wird hingegen der Fahrmotor nicht zum Antrieb (gleichbedeutend mit Triebwerk) gezählt.

In der zivilen und militärischen Luftfahrt kommen Triebwerke in Form von Gasturbinen und Kolbenmotoren zur Anwendung. Deren Hauptaufgabe ist die Erzeugung von Vortrieb. Außerdem können essentielle Flugzeugsysteme wie Elektrik, Hydraulik und Pneumatik von der Energie des Triebwerkes versorgt werden. Zur Stromerzeugung werden Generatoren eingesetzt, die über ein Getriebe mit der Antriebseinheit verbunden sind. Zahlreiche Systeme wie unter anderem Beleuchtung, Instrumente, Treibstoffpumpen, elektrische Hydraulikpumpen, Enteisungssysteme, Funkgeräte und Wetterradar werden daraus gespeist.

Hydraulikpumpen können auch direkt vom Triebwerk versorgt werden, ohne von elektrischem Strom abhängig zu sein. Druckluft, die einer Verdichterstufe einer Gasturbine entnommen wird – die sog. Zapfluft –, kann zur Versorgung der pneumatischen Systeme im Flugzeug verwendet werden, wie zum Beispiel Druckkabine, Tragflächen- und Triebwerksenteisung sowie Klimaanlage.

Andere Antriebsarten haben bisher nur geringe Bedeutung:

Anzahl

Kleine Flugzeuge besitzen oft nur eine Antriebseinheit, größere besitzen meist mehrere gleichartige Einheiten – meist nicht mehr als vier, zumeist spiegelsymmetrisch zum Rumpf nebeneinander montiert. Sie erreichen so einen ausreichenden Gesamtschub, günstigere Belastung der Flugzeugstruktur, Redundanz bei Ausfall eines Triebwerks und/oder weitere aerodynamische Vorteile.

Flugzeuge für die kommerzielle Passagierluftfahrt sind zumeist mit mindestens zwei Triebwerken ausgestattet. Damit ist ein hohes Maß an Sicherheit durch Redundanz erreicht. Gleichzeitig ist mit zwei Triebwerken die höchste Wirtschaftlichkeit gegeben; mehr Triebwerke würden mehr Wartungsaufwand und mehr Treibstoffverbrauch bedeuten. Deshalb sind bei den meisten kommerziellen Flugzeugen (und bei fast allen neuen Flugzeugen) zwei Triebwerke verbaut. Für Langstrecken- und Ultralangstreckenflüge beschränken die ETOPS-Regeln, welche Route eingeschlagen werden darf, abhängig von der Distanz zu verfügbaren Ausweichflughäfen, der ETOPS-Zulassung der Airline und der ETOPS-Zulassung des Flugzeugs, die unter anderem von der Triebwerksanzahl abhängt. Dies beschränkt Routen über Gebiete ohne Ausweichflughäfen, beispielsweise Ozeane, Wüsten, Steppen, ausgedehnte Wälder oder Hochgebirge, sowie anderweitig nicht anfliegbare Bereiche, wie zum Beispiel Kriegsgebiete. Ohne ETOPS-Zulassung gelten allgemeine, noch stärkere Routenbeschränkungen.

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B

BMW 003

I

Iwtschenko

J

Junkers Jumo 004

K

Kusnezow

 
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L

Ljulka OKB-156 / Ljulka-Saturn
Ljulka AL-21

M

Mikulin

P

Pirna 014
 
PTL-Triebwerk
 
Pulsotriebwerk

 
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R

Rolls-Royce Avon
Rolls-Royce Nene

 
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S

SNECMA Atar
 
NPO Saturn
 
Staustrahltriebwerk

 
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T

Turbinentriebwerke
 
Tumanski RD-9
 
Tumanski R-11 F-300
 
Tumanski R-25

 
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W

 

Siehe auch


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 08.03. 2023