Landung
Hier für ein Flugzeuge auf der ErdoberflächeVorgang, bei dem das Flugzeug aus dem Flugzustand in der freien Atmosphäre in den Ruhezustand auf der Erdoberfläche gebracht wird. Er dient dazu, dem Flugzeug die potentielle und kinetische Energie zu nehmen, die es vorher als freifliegender Körper besitzt.
Der Landevorgang wird lange vor dem Aufsetzen des Flugzeugs auf die Start- und Landebahn eingeleitet, indem das Flugzeag in Richtung der SLB bis auf Sicherheitshöhe (meist 15 oder 25 m) sinkt. Darunter beginnt die Landestrecke, welche erforderlich ist, um das Flugzeug am Boden zum Stillstand zu bringen. Die Landestrecke unterteilt sich in die Phasen des Gleitens, Abfangens und Ausschwebens bis zum Aufsetzpunkt und die Landerollstrecke.
normaler Landevorgang: hs Sicherheitshöhe, 0...1 Gleitphase, 1...2 Abfangen, 2.-.3 Ausschweben, 0...3 Gleit- und Abfangphase bei modernen Flugzeugen, 3...4 Ausrollen (Landerollstrecke), 0...4 gesamte erforderliche Landestrecke |
In der ersten Phase werden die kinetische und die potentielle Energie des Flugzeugs
so weit herabgemindert, daß der Landestoß das Flugzeug nicht beschädigt und die verfügbare Strecke der
SLB nach dem Aufsetzen noch größer ist als die erforderliche Landerollstrecke.
Diese dient zum Umsetzen der restlichen kinetischen Energie
(nur horizontale Komponente) mit Hilfe des aerodynamischen
Widerstands (evtl. mit Bremsschirm) und der Radbremsen (Kufenreibung, hydraulischer Widerstand der Schwimmer) in
Wärme.
Bei Wasserflugzeugen nennt man den Landevorgang "wassern".
Rotorflugzeuge setzen senkrecht auf, wobei allerdings aus Sicherheitsgründen, soweit es die Geländeverhältnisse ermöglichen, vorher ein geneigter Landeanflug erfolgt,
damit sie bei Ausfall des
Triebwerks in den Autorotationsflug übergehen können, bei dem die Rotorblätter vom Fahrtwind angetrieben werden. Kurz vor dem Aufsetzen erfolgt in jedem Fall
der Übergang zum Schwebeflug.
Aus diesem Grund haben viele Hubschrauber nur ein Kufenfahrwerk.
Bei automatischer Landung übernimmt der automatische Pilot (Autopilot) den Landevorgang, den der Flugzeugführer selbst nur überwacht. Als Blindlandung bezeichnet man
eine vom automatischen Piloten
durchgeführte Landung unter Bedingungen, bei denen der Flugzeugführer keinerlei Sicht hat.
Alle Verkehrsflugzeuge sind mit Instrumentenlandesystemen (ILS)
ausgerüstet.
Die Besatzung ist dadurch nicht mit der fliegerischen Führung der Maschine belastet und kann sich vollständig auf die Überwachung des Anflugs konzentrieren.
Sie hat jedoch die Möglichkeit,
sich jederzeit in den Ablauf der Landung. einzuschalten.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den : 06.11. 2014