Brille

Brille, eine Vorrichtung aus zwei Brillengläsern (Linsen), die miteinander durch eine Fassung oder, bei randlosen Brillen, durch Beschläge verbunden sind; wird vor den beiden Augen getragen, um bei Fehlsichtigkeit oder Sehschwäche als korrigierende Sehhilfe zu dienen (Korrektion) oder den Augen einen Schutz gegen schädliche oder störende Strahlen oder gegen mechanische Einflüsse (Splitter, Staub) zu bieten (Schutzgläser).

Bei der Fassungsbrille werden die Gläser durch Fassungsränder aus Metall oder Nichtmetall (Celluloid, Kunststoff) gehalten, die mit einer Dreiecknute versehen sind. Die Ränder der Gläser werden dreikantig geschliffen (Dreikant­oder Spitzfacette) und in die Nute der Fassungsränder eingepaßt. Die Fassungsränder werden im Mittelteil durch einen Sattelsteg oder durch eine Brücke verbunden. Außen befinden sich, mit ihnen durch Gelenke verbunden, die Bügel, durch welche die Brille mittels federnder Auflage an den Ohren oder den Seiten des Kopfes festgehalten wird. Die Bügel sind am Fassungsrand um die Gelenkachse schwenkbar befestigt und bestehen aus Bügelkopf, Bügelschaft und Oh­teil. Der Bügelkopf ist als Gelenkteil ausgebildet. Fassungsränder, Mittelteil und Bügel heißen zusammen Fassung oder Gestell. Bei der randlosen Brille, auch Glas-, Beschlag-, Patent- oder Wiener Brille genannt, werden die Gläser an den Ansatzstellen der Bügel und der Brücke durchbohrt und durch je eine Klammer mit Schraube gehalten. Die Gläser sind mit einer Planfacette versehen, d. h. der Glasrand wird flach geschliffen, und die Kanten werden leicht gebrochen. Bei der Schwebebalkenbrille ist jedes Glas nur einmal an der Brücke gebohrt und durch eine Klammer gehalten. Der Form des oberen Glasrandes angepaßt, verläuft hinter dem Glas ein federnder Balken, an dessem Ende der Brillenbügel befestigt ist.

Zu den Tragrandbrillen gehören Perivist-, Klemmrand- und Nutenbrille. Die Perivistbrille besteht aus einem Celluloidoberbügel mit Dreikantnute. Die Gläser sind je zweimal gebohrt. Jeweils den Glasbohrlöchern gegenüber befinden sich in der Fassung ebenfalls Löcher. Mit Dederon­ oder Perlonfäden und mit Hilfe eines Bindegerätes werden die Gläser an die Fassungen gebunden. Die Bruchgefahr für die Gläser ist durch die elastische Bindung den geschraubten Glasbrillen gegenüber wesentlich geringer. Die Klemmrandbrille ist der Perivistbrille ähnlich. Die Gläser sind aber nicht gebohrt, sondern werden durch die Spannung des oberen Fassungsrandes gehalten. Der Nichtmetall-Klemmrand-Brille verwandt ist die Nutenbrille. In einem dreikantgenuteten Oberteil sitzen die Gläser, deren oberer Rand eine Dreikantfacette trägt. In die vom Fassungsrand nicht bedeckte Flachfacette der Gläser ist eine Nute eingefräst. In der Nute verläuft ein dünner Dederon- oder Perlonfaden, der am äußeren Ende des Fassungsrandes und am inneren Fassungsrandende etwa in Höhe des unteren Seitenstegdrittels befestigt ist und jedem der beiden Gläser in Verbindung mit dem Fassungsrand festen Halt gibt.

Neuerdings werden auch Glasbrillen als Klemmfassung hergestellt. Ähnlich der Schwebebalkenbrille verläuft hinter dem Glasrand ein federnder Balken, an dessen Enden jeweils ein horizontaler Steg angelötet und mit Gummi überzogen ist. Die beiden Stege greifen in zwei eingefräste Kerben des Glases und klemmen es fest.

Fassungsbrillen, Tragrandbrillen wie auch Glasbrillen können verschiedene Formen der Halterung auf dem Nasenrücken des Brillenträgers haben. Entweder liegt der die Fassungsränder oder Beschläge in der Mitte über der Nase verbindende Teil unmittelbar auf dem Nasenrücken auf, dann bezeichnet man eine solche Brille als Sattelstcgbrille, oder es sind für die Auflage besonders kleine Teile unmittelbar oder durch kleine Stützen an der zur Nase gekehrten Seite der Fassungsränder oder Beschläge vorgesehen. In diesen Falle spricht man von Seitenstegbrillen. Für die randlosen Brillen ist die Form der Sattelstegbrille kaum noch gebräuchlich.

Bei der Sattelstegbrille wird der die Fassungsränder oder Beschläge verbindende Teil Sattelsteg und der auf der Nase aufliegende Teil des Sattelsteges Sattel genannt. Bei Nichtmetallbrillen sind die Fassungsränder und der Sattelsteg aus einem Stück gearbeitet; bei Metallbrillen können an beiden Seiten des Sattels zwei Stegstützen angebogen sein, die mit den Fassungsrändern bzw. Klammern verlötet sind. Die Länge der Sehne des Sattelbogens ist die Sattelweite, die Scheiteltiefe des Sattels, gemessen in der Sattelebene, ist die Satteltiefe, und die Mitte zwischen der höchsten und tiefsten Stelle des Stegmaterials, gemessen an der höchsten Stelle des Sattelbogens, ist die Sattelmitte. Als Stegweite bezeichnet man den Abstand der nasenseitigen Glasränder voneinander, in Höhe der Mitten der Stegstützen von Innenkante Nute zu Innenkante Nute gemessen, als Steghöhe die Höhenlage der Sattelmitte über (plus) oder unter (minus) der Ebene, die zur Fassungsrandebene senkrecht verläuft und durch die Mittellinie hindurchgeht. Die Lage der Sattelmitte vor oder hinter der Fassungsrandebene heißt die Stegkröpfung.

Bei der Seitenstegbrille heißt der verbindende Teil Brücke; erliegt der Nase nicht auf, sondern überbrückt sie. Er kann direkt oder mittels Brückenstützen mit den Fassungsrändem bzw. Klammern verbunden sein. Die Brückenweite ist der Abstand der nasenseitigen Glasränder in Höhe der Ansatzstelle der Brückenstützen, gemessen von Innenkante Nute zu Innenkante Nute. Die auf den Nasenseitenflächen aufliegenden Teile heißen Seitenstege. Sie sind unmittelbar oder durch Seitenstegstützen, in diesem Falle fest oder beweglich, an den Fassungs­rändern bzw. Klammern angebracht.
Der Winkel, den die Achse des Bügelschaftes mit der Mittelteilebene bildet, ist der Brillenbügelaufschlagwinkel. Er wird in der Ebene gemessen, die der Bügelschaft beim Aufschlagen beschreibt. Dieser Aufschlag ist abhängig von der Kopfbreite über dem Ohr und wird individuell und für jede Seite gesondert bei der Brillenanpassung verändert. Der Aufschlagwinkel bei einer noch nicht angepaßten Fassung ist etwa 110° groß. Der Neigungswinkeides Bügelschaftes zur Fassungsmittelteilebene rechtwinklig zur Aufschlagrichtung ist der Brillenbügelneigungswinkel oder Gelenkneigungswinkel. Dieser Winkel richtet sich nach anatomischen wie optischen Gegebenheiten und wird nach Bedarf mit dafür geschaffenen Spezialwerkzeugen verändert. Der übliche Neigungswinkel liegt zwischen 7,5° und 12°.

Neben den Korrektions- und Schutzbrillen gibt es Brillen, die Gesichtsverletzungen oder Mißbildungen verdecken sollen oder bei Lidschäden, fehlender Iris, nach Operation der Netzhautablösung zur Ruhigstellung der Augen oder bei Störenden beidäugigen Doppelbildern verordnet werden (kosmetische und orthopädische Brillen).

Eine Brille muß in optischer, anatomischer und ästhetischer Hinsicht gut angepaßt sein, wenn sie nicht nur ihren Zweck als Sehhilfe erfüllen, sondern ihren Träger gut kleiden soll (Brillenanpassung). Eine große Rolle spielen hierbei die verschiedenen Formen der Brillengläser (Brillenglasform).
Das Einglas ist ein durchgebogenes Brillen­glas, das, gefaßt und mit einem Stiel versehen, mit der Hand vor ein Auge gehalten (Manokel) oder als rundes Einglas, Monokel, gefaßt oder ungefaßt vor ein Auge geklemmt und durch den um das Auge laufenden Ringmuskel gehalten wird. Als Galeriemonokel wird ein Brillenglas bezeichnet, dessen Fassungsrand mit Öse für Schnur oder Kette versehen ist, an der es getragen wird. Parallel zum oberen und unteren Fassungsrand verlaufen zwei um etwa l cm augenwärts versetzte Metallbügel, die zum Halten des Monokels durch den Ringmuskel dienen und das Glas weiter vom Auge abrücken, um den Lidschlag nicht zu behindern.

Vergleiche hierzu auch Brille historisch und Brillenfertigung anno 1920


 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 03.05. 2015