Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe

Beispiel für eine INCI-konforme Angabe der Inhaltsstoffe einer Flüssigseife auf der Packung (Hauptbestandteil = AQUA = Wasser)

Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (Abkürzung INCI von englisch International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) bezeichnet eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe (Ingredients) von Kosmetika. Diese Nomenklatur soll besonders Allergikern die Möglichkeit geben, ein Produkt vor dem Kauf auf bedenkliche Inhaltsstoffe zu prüfen.

Mengenanteile der Zusammensetzung (Content) werden nicht benannt.

Gesetzliche Vorgabe

Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System ist in der Europäischen Union seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben und heute integraler Bestandteil der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung). Für Parfüms sind derzeit 26 potentiell allergene Riechstoffe gelistet.

Im US-amerikanischen Raum wird eine an den Vorgaben des Personal Care Products Council (früher Chemistry, Toiletry, and Fragrance Association; CTFA) orientierte Nomenklatur verwendet. Sie unterscheidet sich nur geringfügig von der EU-Angabe (z. B. EU=AQUA / USA=Water). Die Tendenz geht jedoch in Richtung von weltweit einheitlichen INCI-Bezeichnungen. Neue INCI-Bezeichnungen werden auf den Internetseiten der Personal Care Products Council kostenpflichtig registriert.

Vorgaben zur Auflistung der kosmetischen Inhaltsstoffe

Die Auflistung der Bestandteile von Kosmetika erfolgt gemäß Artikel 19 g EU-KosmetikV:[1]

Zu Kosmetika zählen unter anderem:

Die Liste erfolgt mit vorangestellter Angabe „Ingredients“.

Zugang zu Informationen über Inhaltsstoffe

Die Datenbank von haut.de bietet einen vollständigen Überblick über alle Inhaltsstoffe (Chemie, Funktionen, Vorkommen in Kosmetika und Hintergrundinformationen). Mit der Cosmile-App können über einen Smartphone-Scan des auf der jeweiligen Produktverpackung befindlichen Strichcodes (European Article Number = EAN-Code) ebenfalls Informationen abgerufen werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kennzeichnung: Extern BVL – Kennzeichnung.
  2. Extern Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates.
  3. Kennzeichnung von Duftstoffen: Extern BVL – Kennzeichnung von Duftstoffen.
  4. Extern Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates.
  5. Wolfgang Legrum: Riechstoffe, zwischen Gestank und Duft Vorkommen, Eigenschaften und Anwendung von Riechstoffen und deren Gemischen. Springer-Verlag, 2015, ISBN 978-3-658-07310-7, S. 227 ( Extern eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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Basierend auf einem Artikel in: Extern Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 13.12. 2024