Wann ist die Pflanze krank?

Jede Störung und Abweichung im normalen Ablauf der Lebensvorgänge in der Pflanze, durch die ihr Leben oder das ihrer Teile bedroht wird, ist eine Krankheit.

Wenn wir die Pflanzenheilkunde als gleichberechtigt neben die Menschen- und Tierheilkunde stellen, dann haben wir die kranke Pflanze als den Patienten zu betrachten. Es ist für den Pflanzenanbauer, wie natürlich auch für den Pflanzenarzt, außerordentlich wichtig, sich mit dem Krankheitsbild, wie es die erkrankte Pflanze bietet, zu beschäftigen. Genau so wie unser Arzt aus einzelnen Krankheitsanzeichen: Gesichtsfarbe, Pulsschlag, Körpertemperatur usw., sich das Krankheitsbild zusammensetzt, um aus ihm Schlüsse auf die Krankheitsursache zu ziehen, genau so verfahren wir bei den kranken Pflanzen.

Es ist nicht immer leicht, das Krankheitsbild bei den Pflanzen zu beschreiben und richtig anzusprechen; allein bei einiger Übung werden wir erkennen, daß die sich anfangs entgegenstellenden Schwierigkeiten zu beheben sind. Wir lernen beobachten und vergleichen, Unterschiede zwischen gesunden und kranken Pflanzen feststellen und auswerten. Wir werden auch in diesem Zweig der Naturbeobachtung unsere Befriedigung finden.

Um eine Übersicht über die zahlreichen Krankheitserscheinungen der Pflanzen zu gewinnen, hat man sie in 6 Gruppen eingeteilt:

Neben diesen Hauptgruppen von Krankheitserscheinungen gibt es noch solche, die nach den Krankheitserregern benannt werden; wir denken an die Schorfkrankheiten beim Obst (Fusikladium), die Schorfkrankheiten an der Kartoffelknolle, die Mehltaukrankheiten u. a.

Haben wir das Krankheitsbild erkannt, dann ist unsere nächste Aufgabe, zu prüfen, welche Ursachen für das Entstehen des jeweiligen Krankheitsbildes in Frage kommen. Die Feststellung der Ursache ist auch bei den Pflanzenkrankheiten Vorbedingung für die Heilung und für die künftige Verhütung. Letztere, die Vorbeuge, ist in der Pflanzenheilkunde ebenso wichtig wie in der Menschen- und Tierheilkunde; sie wird durch vorbeugende oder, wie wir auch sagen können, durch hygienische Maßnahmen erreicht.



 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 02.08. 2018