Ausrüstung
Bordinstrumente dienen der Flugüberwachung (Höhenmesser, Fahrtmesser, Variometer, Wendezeiger, Horizont-, Kurskreisel), der Flugregelung (Autopilot), der Triebwerksüberwachung (Drehzahlmesser, Ladedruckmesser, Vorrats- und Druckmesser für Kraft- und Schmierstoff, Thermometer für Kühlmittel, Schmierstoff und Außenluft) sowie der Flugwerküberwachung ( Stellungszeiger für Lande- und Trimmklappen sowie Fahrwerk).
Funkgeräte ermöglichen die Verständigung zwischen Flugzeug und Bodenstation sowie zur Standortbestimmung (Funknavigation und -peilung) und Schlechtwetterlandung.
Zur Ausrüstung gehören ferner die elektrische und Beleuchtungs-, die Kraftstoff-, Druck- und Klimaanlage, alle hydraulischen und oder elektrischen /mechanischen Anlagen (für Fahrwerk, Ruder, Klappen),
Sicherheitseinrichtung
Sicherheits- und Rettungseinrichtungen (Feuerlösch-, Sauerstoff-, Höhenatumngs-, Enteisungs-, Notydraulik- und Notstromanlage (APU), Vereisungswarnanlage, Schlauchboot, Rettungswesten, Fallschirme, Bremsschirme für Landungen, Signalmittel), Karten, Werkzeug, Ersatzteile, aber auch Schleudersitze oder Gesamtrettungssysteme.
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 18.12. 2018