40. Kapitel. Differentialrente II | Inhalt | 42. Kapitel. Differentialrente II - Zweiter Fall

EINUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Die Differentialrente II - Erster Fall:
Konstanter Produktionspreis

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Diese Voraussetzung schließt ein, daß der Marktpreis nach wie vor durch das auf dem schlechtesten Boden A angelegte Kapital reguliert wird.

I. Wenn das auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten B, C, D angelegte zuschüssige Kapital nur soviel produziert wie dasselbe Kapital auf Boden A, d.h. wenn es zum regulierenden Produktionspreis nur den Durchschnittsprofit abwirft, also keinen Surplusprofit, so ist die Wirkung auf die Rente gleich Null. Es bleibt alles beim alten. Es ist dasselbe, als wenn eine beliebige Zahl Acres von der Qualität A, des schlechtesten Bodens, der bisher bebauten Fläche zugesetzt wäre.

II. Die zusätzlichen Kapitale bringen auf jeder verschiednen Bodenart ihrer Größe proportionelle, zuschüssige Produkte hervor; d.h. die Größe der Produktion wächst, je nach der spezifischen Fruchtbarkeit jeder Bodenart, proportionell zur Größe des zuschüssigen Kapitals. Wir gingen in Kapitel XXXIX aus von der folgenden Tabelle I:

Boden-
art
  Kapital Profit Produk-
tions-
kosten
Produkt Verkaufs-
preis
Ertrag Rente Rate des Surplus-
profits
  Acres Pfd.St. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St.  

A 1 21/2 1/2 3 1 3 3 0 0 0%
B 1 21/2 1/2 3 2 3 6 1 3 120%
C 1 21/2 1/2 3 3 3 9 2 6 240%
D 1 21/2 1/2 3 4 3 12 3 9 360%

Total 4 10   12 10   30 6 18  
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Diese verwandelt sich jetzt in:

Tabelle II

Bo-
den-
art
  Kapital Profit Produk-
tions-
kosten
Produkt Ver-
kaufs-
preis
Ertrag Rente Rate des Surplus-
profits
  Acres Pfd.St. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St.  

A 1 21/2+21/2=5 1 6 2 3 6 0 0 0%
B 1 21/2+21/2=5 1 6 4 3 12 2 6 120%
C 1 21/2+21/2=5 1 6 6 3 18 4 12 240%
D 1 21/2+21/2=5 1 6 8 3 24 6 18 360%

  4 20     20   60 12 36  

Es ist hier nicht nötig, daß, wie in der Tabelle, die Kapitalanlage sich auf allen Bodenarten verdoppelt. Das Gesetz ist dasselbe, sobald nur auf irgendeiner oder mehreren der Rente tragenden Bodenarten zuschüssiges Kapital angewandt wird, gleichviel in welcher Proportion. Was nötig ist, ist nur, daß auf jeder Bodenart die Produktion sich im selben Verhältnis vermehrt wie das Kapital. Die Rente steigt hier bloß infolge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden und im Verhältnis zu dieser Kapitalvermehrung. Diese Vermehrung des Produkts und der Rente infolge von und proportionell zu vermehrter Kapitalanlage ist, was Quantum des Produkts und der Rente angeht, ganz dasselbe, als wenn die bebaute Fläche der Rente tragenden Ländereien gleicher Bonität sich vermehrt hätte und mit gleicher Kapitalanlage, wie früher auf denselben Bodenarten, der Kultur unterworfen wäre. Im Fall von Tabelle II z.B. bliebe das Resultat dasselbe, wenn das zuschüssige Kapital von 21/2 Pfd.St. per Acre auf je einen zweiten Acre von B, C und D angelegt wäre.

Diese Annahme unterstellt ferner keine fruchtbarere Anwendung des Kapitals, sondern nur Anwendung von mehr Kapital auf derselben Fläche mit demselben Erfolg wie bisher.

Es bleiben hier alle proportionellen Verhältnisse dieselben. Allerdings, wenn man nicht die proportionellen Differenzen, sondern die rein arithmetischen betrachtet, kann sich die Differentialrente auf den verschiednen Bodenarten verändern. Nehmen wir z.B. an, das zuschüssige Kapital sei nur auf B und D angelegt worden. So ist dann der Unterschied von D und A = 7 qrs., früher = 3: der von B und A = 3 qrs., früher = 1; der von C und B = - 1, früher = + 1 usw. Aber diese arithmetische Differenz, die

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entscheidend ist bei der Differentialrente I, soweit sich in ihr der Unterschied in der Produktivität bei gleicher Kapitalanlage ausdrückt, ist hier völlig gleichgültig, weil sie nur Folge verschiedner Mehranlage oder Nicht-Mehranlage von Kapital ist, bei gleichbleibender Differenz für jeden gleichen Kapitalteil auf die verschiednen Ländereien.

III. Die zuschüssigen Kapitale bringen überschüssiges Produkt hervor und bilden daher Surplusprofite, aber mit abnehmender Rate, nicht im Verhältnis zu ihrer Vergrößerung.

Tabelle III

Bo-
den-
art
  Kapital Profit Produk-
tions-
kosten
Produkt Ver-
kaufs-
preis
Ertrag Rente Rate des Surplus-
profits
  Acres Pfd.St. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St.  

A 1 21/2 1/2 3 1 3 3 0 0 0%
B 1 21/2 + 21/2 = 5 1 6 2+11/2=3 3 101/2 11/2 41/2 90%
C 1 21/2 + 21/2 = 5 1 6 3+2=5 3 15 3 9 180%
D 1 21/2 + 21/2 = 5 1 6 4+31/2=71/2 3 221/2 51/2 161/2 330%

Total 4 171/2   21 17   51 10 30  

Es ist bei dieser dritten Annahme wieder gleichgültig, ob die zuschüssigen zweiten Kapitalanlagen gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die verschiednen Bodenarten fallen oder nicht; ob die abnehmende Produktion von Surplusprofit in gleichen oder ungleichen Verhältnissen vor sich geht; ob die zusätzlichen Kapitalanlagen alle auf dieselbe, Rente tragende, Bodenart fallen oder ob sie sich verteilen, gleichmäßig oder ungleichmäßig, auf Rente tragenden Boden verschiedner Bonität. Alle diese Umstände sind für das zu entwickelnde Gesetz gleichgültig. Die einzige Voraussetzung ist, daß zuschüssige Kapitalanlagen auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten Surplusprofit abwerfen, aber in abnehmender Proportion zum Maß der Kapitalvermehrung. Die Grenzen dieser Abnahme bewegen sich in den Beispielen der vorliegenden Tabelle zwischen 4 qrs. = 12 Pfd.St., dem Produkt der ersten Kapitalanlage auf den besten Boden D, und 1 qr. = 3 Pfd.St., dem Produkt derselben Kapitalanlage auf den schlechtesten Boden A. Das Produkt des besten Bodens bei Anlage von Kapital I bildet die Maximalgrenze und das Produkt des nicht Rente tragenden, keinen Surplusprofit gebenden schlechtesten Bodens A, bei gleicher Kapitalanlage, die Minimalgrenze des Produkts, welches die sukzessiven Kapitalanlagen auf irgendeinem der Surplusprofit abwerfenden Bodenarten bei abnehmen-

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der Produktivität sukzessiver Kapitalanlagen abwerfen. Wie die Annahme II dem entspricht, daß von den bessern Bodenarten neue Stücke gleicher Qualität der bebauten Flache zugefügt werden, daß die Quantität irgendeiner der kultivierten Bodenarten sich vermehrt, so entspricht die Annahme III dem, daß zusätzliche Bodenstücke bebaut werden, deren verschiedne Grade von Fruchtbarkeit sich verteilen zwischen D und A, zwischen denen des besten und denen des schlechtesten Bodens. Finden die sukzessiven Kapitalanlagen ausschließlich auf dem Boden D statt, so können sie die existierenden Differenzen zwischen D und A einbegreifen, ferner Differenzen zwischen D und C, ebenso wie zwischen D und B. Finden sie alle auf Boden C statt, so nur Differenzen zwischen C und A resp. B; wenn auf B, nur Differenzen zwischen B und A.

Das Gesetz aber ist: daß die Rente auf allen diesen Bodenarten absolut wächst, wenn auch nicht im Verhältnis zum zuschüssig angelegten Kapital.

Die Rate des Surplusprofits, sowohl das zuschüssige Kapital wie das gesamte auf den Boden angelegte Kapital betrachtet, nimmt ab; aber die absolute Größe des Surplusprofits nimmt zu; ganz wie die abnehmende Profitrate des Kapitals überhaupt meist mit zunehmender absoluter Masse des Profits verbunden ist. So ist der Durchschnitts-Surplusprofit der Kapitalanlage auf B = 90% aufs Kapital, während er bei der ersten Kapitalanlage = 120% war. Aber der gesamte Surplusprofit nimmt zu, von l qr. auf 11/2 qr. und von 3 Pfd.St. auf 41/2. Die Gesamtrente für sich betrachtet - und nicht mit Bezug auf die verdoppelte Größe des vorgeschoßnen Kapitals - ist absolut gestiegen. Die Differenzen der Renten der verschiednen Bodenarten und ihr Verhältnis zueinander mögen hier wechseln; aber dieser Wechsel in der Differenz ist hier Folge, nicht Ursache der Vermehrung der Renten gegeneinander.

IV. Der Fall, wo die zuschüssigen Kapitalanlagen auf den bessern Bodenarten ein größeres Produkt erzeugen als die ursprünglichen, verlangt keine weitre Analyse. Es versteht sich von selbst, daß unter dieser Voraussetzung die Renten per Acre steigen, und in größerm Verhältnis als das zuschüssige Kapital, auf welcher Bodenart immer seine Anlage stattgefunden hat. In diesem Fall ist die zuschüssige Kapitalanlage mit Verbesserung verbunden. Es ist hierin eingeschlossen, wenn ein Zuschuß von weniger Kapital dieselbe oder größre Wirkung produziert als früher Zuschuß von mehr Kapital. Dieser Fall ist nicht ganz identisch mit dem frühern, und es ist dies ein Unterschied, der bei allen Kapitalanlagen wichtig ist. Wenn z.B. 100 einen Profit von 10 gibt und 200, in einer bestimmten Form angewandt, einen Profit von 40, so ist der Profit von 10% auf 20% gestiegen, und insoweit ist

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dies dasselbe, als wenn 50, in einer wirksamem Form angewandt, einen Profit von 10 statt 5 gibt. Wir unterstellen hier, daß der Profit mit proportioneller Vermehrung des Produkts verbunden ist. Aber der Unterschied ist, daß ich in dem einen Fall das Kapital verdoppeln muß; dagegen in dem andern mit dem bisherigen Kapital den doppelten Effekt hervorbringe. Es ist durchaus nicht dasselbe, ob ich 1. mit halb soviel lebendiger und vergegenständlichter Arbeit dasselbe Produkt wie früher, oder 2. mit derselben Arbeit das doppelte Produkt gegen früher, oder 3. mit der doppelten Arbeit das vierfache Produkt gegen früher hervorbringe. Im ersten Fall wird Arbeit - in lebendiger oder vergegenständlichter Form - frei, die anderswie verwandt werden kann; das Dispositionsvermögen über Arbeit und Kapital wächst. Die Freisetzung von Kapital (und Arbeit) ist an sich eine Vermehrung des Reichtums; sie hat ganz denselben Effekt, als ob dies zuschüssige Kapital durch Akkumulation erzielt worden sei, spart aber die Arbeit der Akkumulation.

Gesetzt, ein Kapital von 100 habe ein Produkt von 10 Meter produziert. In den 100 sei sowohl konstantes Kapital als lebendige Arbeit und Profit eingeschlossen. So kostet der Meter 10. Kann ich mit demselben Kapital von 100 jetzt 20 Meter produzieren, so kostet der Meter 5. Kann ich dagegen mit 50 Kapital 10 Meter produzieren, so kostet der Meter auch 5, und es wird ein Kapital von 50 freigesetzt, soweit die alte Warenzufuhr genügt. Muß ich 200 Kapital anlegen, um 40 Meter zu produzieren, so kostet der Meter ebenfalls 5. Die Wert- oder auch Preisbestimmung läßt hier keinen Unterschied erkennen, ebensowenig wie die dem Kapitalvorschuß proportionelle Produktenmasse. Aber im ersten Fall wird Kapital freigesetzt; im zweiten Fall wird zuschüssiges Kapital erspart, soweit etwa doppelte Produktion nötig wäre; im dritten Fall kann das vermehrte Produkt nur erhalten werden, indem das vorgeschoßne Kapital wächst, obgleich nicht in demselben Verhältnis, wie wenn das vermehrte Produkt von der alten Produktivkraft hätte geliefert werden sollen. (Gehört in Abschnitt I.)

Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktion aus betrachtet, nicht mit Rücksicht auf Steigerung des Mehrwerts, sondern auf Senkung des Kostpreises - und Ersparung der Kosten auch im Mehrwert bildenden Element, der Arbeit, tut dem Kapitalisten diesen Dienst und bildet Profit für ihn, solange der regulierende Produktionspreis derselbe bleibt - ist die Anwendung von konstantem Kapital stets wohlfeiler als die von variablem. Es setzt dies in der Tat die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Kreditentwicklung und Reichlichkeit von Leihkapital voraus. Auf der einen Seite wende ich 100 Pfd.St. zusätzliches konstantes Kapital an,

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wenn 100 Pfd.St. das Produkt von 5 Arbeitern während des Jahrs; auf der andern 100 Pfd.St. in variablem Kapital. Ist die Rate des Mehrwerts = 100%, so der Wert, den die 5 Arbeiter geschaffen haben = 200 Pfd.St.; dagegen der Wert von 100 Pfd.St. konstantem Kapital ist 100 Pfd.St. und als Kapital vielleicht = 105 Pfd.St., wenn der Zinsfuß = 5%. Dieselben Geldsummen, je nachdem sie der Produktion vorgeschossen werden als Wertgrößen von konstantem oder von variablem Kapital, drücken sehr verschiedne Werte aus, in ihrem Produkt betrachtet. Was ferner die Kosten der Waren vom Standpunkt des Kapitalisten angeht, findet noch der Unterschied statt, daß von den 100 Pfd.St. konstantes Kapital, soweit dies in fixem Kapital angelegt, nur der Verschleiß in den Wert der Ware eingeht, während die 100 Pfd.St. für Arbeitslohn ganz darin reproduziert sein müssen.

Bei Kolonisten und überhaupt selbständigen Kleinproduzenten, die über Kapital gar nicht oder nur zu hohen Zinsen verfügen können, ist der Produktenteil, der den Arbeitslohn vertritt, ihre Revenue, während er für den Kapitalisten Kapitalvorschuß ist. Jener betrachtet diese Arbeitsauslage daher als unumgängliche Vorbedingung für den Arbeitsertrag, um den es sich zunächst handelt. Was aber seine überschüssige Arbeit betrifft, nach Abzug jener notwendigen Arbeit, so realisiert sie sich jedenfalls in einem überschüssigen Produkt; und sobald er dies verkaufen oder auch selbst verwenden kann, betrachtet er dies als etwas, was ihm nichts gekostet hat, weil keine vergegenständlichte Arbeit. Es ist diese allein, deren Verausgabung ihm als Veräußerung von Reichtum gilt. Er sucht natürlich so hoch zu verkaufen als möglich; aber selbst der Verkauf unter dem Wert und unter dem kapitalistischen Produktionspreis gilt ihm immer noch als Profit, soweit dieser Profit nicht durch Verschuldung, Hypothek usw. antizipiert ist. Für den Kapitalisten dagegen ist sowohl die Auslage von variablem wie konstantem Kapital Vorschuß von Kapital. Der relativ größre Vorschuß des letztem verringert unter sonst gleichbleibenden Umständen den Kostpreis, wie wirklich auch den Wert der Waren. Obgleich daher der Profit bloß aus der Mehrarbeit, also bloß aus der Anwendung von variablem Kapital entspringt, kann es dem einzelnen Kapitalisten doch so scheinen, daß die lebendige Arbeit das kostspieligste und am meisten aufs Minimum zu reduzierende Element seiner Produktionskosten ist. Es ist dies nur eine kapitalistisch verdrehte Form des Richtigen, daß die verhältnismäßig größre Anwendung vergangner Arbeit, verglichen mit lebendiger, gesteigerte Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit und größren gesellschaftlichen Reichtum bedeutet. So falsch ist alles und so, auf den Kopf gestellt, bietet sich alles dar vom Standpunkt der Konkurrenz. -

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Bei der Voraussetzung gleichbleibender Produktionspreise können die zuschüssigen Kapitalanlagen mit gleichbleibender, zunehmender oder abnehmender Produktivität auf den bessern Ländereien, d.h. auf allen von B aufwärts gemacht werden. Auf A selbst wäre dies unter unsrer Voraussetzung nur möglich entweder bei gleichbleibender Produktivität, wo das Land dann nach wie vor keine Rente trägt, oder auch wenn die Produktivität zunimmt; ein Teil des auf den Boden A angelegten Kapitals würde dann Rente tragen, der andre nicht. Aber es wäre unmöglich bei Annahme abnehmender Produktivkraft für A, denn sonst würde der Produktionspreis nicht konstant bleiben, sondern steigen. Unter allen diesen Umständen aber, d.h. ob das Surplusprodukt, das sie bringen, ihrer Größe proportionell oder über oder unter dieser Proportion - ob daher die Rate des Surplusprofits des Kapitals, beim Wachstum dieses letzteren, konstant bleibt, steigt oder fällt -, das Surplusprodukt und der ihm entsprechende Surplusprofit per Acre wächst, also auch eventuell die Rente, Korn- und Geldrente. Das Wachsen in der bloßen Masse des Surplusprofits, resp. der Rente, per Acre berechnet, d.h. wachsende Masse auf eine gleichbleibende Einheit berechnet, also hier auf irgendein bestimmtes Bodenquantum, Acre oder Hektare, drückt sich als wachsende Proportion aus. Die Höhe der Rente, per Acre berechnet, wächst daher unter diesen Umständen einfach infolge der Vermehrung des auf den Boden angelegten Kapitals. Und zwar findet dies statt bei gleichbleibenden Produktionspreisen, und gleichgültig dagegen, ob die Produktivität des zuschüssigen Kapitals gleichbleibend, abnehmend oder zunehmend ist. Die letzteren Umstände modifizieren den Umfang, worin die Höhe der Rente per Acre wächst, aber nicht die Tatsache dieses Wachsens selbst. Dies ist ein Phänomen, welches der Differentialrente II eigentümlich ist und sie von Differentialrente I unterscheidet. Wären die zusätzlichen Kapitalanlagen, statt zeitlich nacheinander auf denselben Boden, räumlich nebeneinander auf neuen zusätzlichen Boden der entsprechenden Qualität gemacht worden, so wäre die Masse des Rentals gewachsen und, wie früher gezeigt, auch die Durchschnittsrente der bebauten Gesamtfläche, aber nicht die Höhe der Rente per Acre. Bei gleichbleibendem Resultat, soweit Masse und Wert der Gesamtproduktion und des Surplusprodukts in Betracht kommen, entwickelt die Konzentration des Kapitals auf engerer Bodenfläche die Höhe der Rente per Acre, wo unter denselben Umständen seine Zerstreuung über eine größre Fläche, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht diese Wirkung hervorbringt. Je mehr sich aber die kapitalistische Produktionsweise entwickelt, desto mehr auch die Konzentration von Kapital auf derselben Bodenfläche, desto höher steigt also die Rente, per

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Acre berechnet. In zwei Ländern daher, wo die Produktionspreise identisch, die Differenzen der Bodenarten identisch und dieselbe Masse Kapital angelegt wäre, aber in dem einen mehr in der Form sukzessiver Anlagen auf beschränkter Bodenfläche, in der andren mehr in der Form koordinierter Anlagen auf breiterer Fläche, wäre die Rente per Acre und damit der Bodenpreis höher in dem ersten und niedriger im zweiten Land, obgleich die Masse der Rente in beiden Ländern dieselbe wäre. Der Unterschied in der Höhe der Rente wäre hier also weder aus Unterschied in der natürlichen Fruchtbarkeit der Bodenarten, nach der Menge der angewandten Arbeit, sondern ausschließlich aus der verschiednen Art der Kapitalanlagen zu erklären.

Wenn wir hier von Surplusprodukt sprechen, so ist darunter immer zu verstehn der aliquote Teil des Produkts, worin sich der Surplusprofit darstellt. Sonst verstehn wir unter Mehrprodukt oder Surplusprodukt den Produktenteil, worin sich der Gesamtmehrwert, oder auch in einzelnen Fällen denjenigen, worin sich der Durchschnittsprofit darstellt. Die spezifische Bedeutung, die das Wort beim Rente tragenden Kapital erhält, gibt, wie früher gezeigt, zu Mißverständnissen Anlaß.



Datum der letzten Änderung :   Jena, den : 05.12.2012