39. Kapitel. Differentialrente I | Inhalt | 41. Kapitel. Differentialrente II - Erster Fall

VIERZIGSTES KAPITEL
Zweite Form der Differentialrente
(Differentialrente II)

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Wir haben bisher die Differentialrente nur betrachtet als das Resultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitalanlagen auf gleichen Bodenflächen von verschiedner Fruchtbarkeit, so daß die Differentialrente bestimmt war durch die Differenz zwischen dem Ertrag des Kapitals, das im schlechtesten, rentelosen Boden angelegt ist, und dem des Kapitals, das im bessern angelegt ist. Wir hatten hier die Kapitalanlagen nebeneinander auf verschiednen Bodenflächen, so daß jeder Neuanlage von Kapital extensivere Bebauung des Bodens, Erweiterung der bebauten Bodenfläche entsprach. Aber schließlich war die Differentialrente der Sache nach nur das Resultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitale, die auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unterschied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität nacheinander auf demselben Bodenstück und wenn sie nebeneinander auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur, daß die Resultate dieselben sind?

Zunächst ist nicht zu leugnen, daß, soweit die Bildung von Surplusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, so daß 3 Pfd.St. der Produktionspreis und der regulierende Marktpreis für 1 qr. sind, während 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von B 2 qrs. und damit einen Surplusprofit von 3 Pfd.St., ebenso Produktionskosten von 3 Pfd.St. auf den Acre von C 3 qrs. und 6 Pfd.St. Surplusprofit, endlich 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von D 4 qrs. und 9 Pfd.St. Surplusprofit ergeben; oder ob dasselbe Resultat dadurch erreicht wird, daß diese 12 Pfd.St. Produktionskosten, resp. 10 Pfd.St. Kapital, mit diesen selben Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und denselben Acre angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von 10 Pfd.St., von dessen sukzessive angelegten Wertteilen

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von je 21/2 Pfd.St., ob sie angelegt werden auf 4 Acres von verschiedner Fruchtbarkeit nebeneinander oder auf einen und denselben Acre nacheinander, infolge ihres verschiednen Produkts ein Teil keinen Surplusprofit abwirft, während die andren Teile einen Surplusprofit im Verhältnis der Differenz ihres Ertrags über den jener rentelosen Anlage geben.

Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für verschiedne Wertteile von Kapital werden in beiden Fällen gleichmäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form dieses Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Verwandlung des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung, die die Übertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter auf den Eigentümer des Bodens einschließt. Daher das hartnäckige Sträuben der englischen Pächter gegen eine offizielle Agrikulturstatistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den Grundeigentümern wegen der Feststellung der wirklichen Ergebnisse ihrer Kapitalanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente bei Pachtung der Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der sukzessiven Anlage von Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des Pächters fließen, solange der Pachtkontrakt dauert. Daher der Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte und umgekehrt die Vermehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenancies at will) durch die Übermacht der Landlords.

Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz der Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale mit ungleichen Resultaten nebeneinander auf gleich großen Bodenstrecken oder ob sie nacheinander auf demselben Bodenteil angelegt werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied für die Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere Methode schließt diese Verwandlung in einerseits engere, andrerseits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver Kultur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts als die Konzentration von Kapital auf denselben Bodenteil statt seiner Verteilung auf nebeneinander liegende Bodenstrecken) das Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen "Resources of Estates" entwickelt, eine sehr wichtige, komplizierte und schwierige Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen fällt, bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Differentialfruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen und daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, so weit die Bildung von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals bestimmt ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Größe des Betriebskapitals

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auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen und daher darauf gesehn, daß der neue Pächter über hinreichendes Kapital verfügt, um die Kultur in derselben intensiven Weise fortzusetzen.

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Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende Punkte noch hervorzuheben: Erstens: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch, sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt betrifft, ist die Differentialrente I, d.h. die gleichzeitige Bebauung, nebeneinander, von Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit und Lage; also die gleichzeitige Anwendung, nebeneinander, von verschiednen Bestandteilen des agrikolen Gesamtkapitals auf Bodenstrecken verschiedner Qualität. Historisch versteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktionsagenten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht für sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungsfeld, neben denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies muß überhaupt bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei vorkapitalistischen Produktionsweisen der Fall sein. Bei Schafweide und überhaupt Viehzucht als selbständigen Produktionszweigen findet mehr oder minder gemeinschaftliche Exploitation des Bodens statt, und ist sie von vornherein extensiv. Die kapitalistische Produktionsweise geht aus von frühern Produktionsweisen, worin die Produktionsmittel, tatsächlich oder rechtlich, das Eigentum des Bebauers selbst sind, mit einem Wort vom handwerksmäßigen Betrieb der Agrikultur. Der Natur der Sache nach entwickelt sich aus diesem erst allmählich die Konzentration der Produktionsmittel und ihre Verwandlung in Kapital gegenüber den in Lohnarbeiter verwandelten unmittelbaren Produzenten. Soweit die kapitalistische Produktionsweise hier charakteristisch auftritt, geschieht dies anfänglich zuerst besonders in Schafweide und Viehzucht; sodann aber nicht in Konzentration des Kapitals auf relativ kleinem Bodenumfang, sondern in Produktion auf größrem Maßstab, so daß an Pferdehaltung und andren Produktionskosten gespart wird; in der Tat aber nicht durch Anwendung von mehr Kapital auf demselben Boden. Es liegt ferner in den Naturgesetzen des Feldbaus, daß bei einer gewissen Höhe der Kultur und ihr entsprechender Erschöpfung des Bodens das Kapital, hier zugleich in dem Sinn schon produzierter Produktionsmittel, das entscheidende Element der Bodenkultur wird. Solange das bebaute Land eine relativ kleine Strecke bildet im Verhältnis zum unbebauten und die Bodenkraft noch nicht er-

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schöpft ist (und dies ist der Fall bei Vorwalten der Viehzucht und der Fleischnahrung vor dem Überwiegen des eigentlichen Ackerbaus und der Pflanzennahrung), tritt die beginnende neue Produktionsweise der Bauernproduktion gegenüber namentlich durch den Umfang der Bodenfläche, die für Rechnung eines Kapitalisten bebaut wird, also selbst wieder durch extensive Anwendung des Kapitals auf räumlich größrer Bodenfläche. Es ist also von vornherein festzuhalten, daß die Differentialrente I die geschichtliche Grundlage ist, von der ausgegangen wird. Andrerseits tritt die Bewegung der Differentialrente II in jedem gegebnen Augenblick nur ein auf einem Gebiet, das selbst wieder die buntscheckige Grundlage der Differentialrente I bildet.

Zweitens: Bei der Differentialrente in der Form II treten, zur Verschiedenheit der Fruchtbarkeit, hinzu die Unterschiede in der Verteilung des Kapitals (und der Kreditfähigkeit) unter den Pächtern. In der eigentlichen Manufaktur bildet sich bald für jeden Geschäftszweig ein eignes Minimum des Geschäftsumfangs und dementsprechend ein Minimum des Kapitals, unter dem ein einzelnes Geschäft nicht mit Erfolg betrieben werden kann. Es bildet sich ebenso in jedem Geschäftszweig ein dies Minimum überschreitendes, normales Durchschnittsmaß von Kapital, worüber die Masse der Produzenten verfügen muß und verfügt. Was darüber ist, kann Extraprofit bilden; was darunter, erhält nicht den Durchschnittsprofit. Die kapitalistische Produktionsweise ergreift nur langsam und ungleichmäßig die Landwirtschaft, wie man in England sehn kann, dem klassischen Lande der kapitalistischen Produktionsweise in der Agrikultur. Soweit keine freie Korneinfuhr existiert oder ihre Wirkung, weil ihr Umfang, nur beschränkt ist, bestimmen die Produzenten, die auf schlechterm Boden, also mit ungünstigeren als den Durchschnitts-Produktionsbedingungen arbeiten, den Marktpreis. Ein großer Teil der in der Landwirtschaft angewandten und überhaupt ihr zur Verfügung stehenden Gesamtmasse von Kapital befindet sich in ihren Händen.

Es ist richtig, daß z.B. der Bauer auf seine kleine Parzelle viel Arbeit verwendet. Aber isolierte und der objektiven, sowohl gesellschaftlichen wie materiellen Bedingungen der Produktivität beraubte, von ihnen entblößte Arbeit.

Dieser Umstand bewirkt, daß die wirklichen kapitalistischen Pächter fähig sind, sich einen Teil des Surplusprofits anzueignen; dies würde wegfallen, wenigstens soweit dieser Punkt in Betracht kommt, wäre die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirtschaft ebenso gleichmäßig entwickelt wie in der Manufaktur.

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Betrachten wir zunächst bloß die Bildung des Surplusprofits bei Differentialrente II, ohne uns noch um die Bedingungen zu kümmern, unter denen die Verwandlung dieses Surplusprofits in Grundrente vorgehn kann.

Es ist dann klar, daß die Differentialrente II nur ein verschiedner Ausdruck der Differentialrente I ist, aber der Sache nach mit ihr zusammenfällt. Die verschiedne Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten wirkt bei Differentialrente I nur, soweit sie bewirkt, daß auf den Boden angelegte Kapitale ungleiche Resultate, Produkte, geben, entweder bei gleicher Größe der Kapitale oder ihrer proportionellen Größe nach betrachtet. Ob diese Ungleichheit stattfindet für verschiedne Kapitale, die auf demselben Bodenstück nacheinander angelegt sind, oder für solche, die auf mehrere Stücke von verschiednen Bodenarten verwandt wurden, kann an der Differenz der Fruchtbarkeit oder ihres Produkts und daher an der Bildung der Differentialrente für die fruchtbarer angelegten Kapitalteile keinen Unterschied machen. Es ist nach wie vor der Boden, der bei gleicher Kapitalanlage verschiedne Fruchtbarkeit zeigt, nur daß hier derselbe Boden für ein in verschiednen Portionen sukzessiv angelegtes Kapital tut, was bei I verschiedne Bodenarten für verschiedne gleich große, auf sie angelegte Teile des gesellschaftlichen Kapitals tun.

Wenn dasselbe Kapital von 10 Pfd.St., was in Tabelle I in der Gestalt selbständiger Kapitale von je 21/2 Pfd.St. von verschiednen Pächtern auf je einen Acre der vier Bodenarten A, B, C und D angelegt ist, statt dessen auf einen und denselben Acre von D sukzessiv angelegt wäre, so daß die erste Anlage 4 qrs., die zweite 3, die dritte 2, die letzte 1 qr. gäbe (oder auch in umgekehrter Reihenfolge), so würde der Preis des einen qr. = 3 Pfd.St., den der mindestergiebige Kapitalteil liefert, keine Differentialrente abwerfen, sondern den Produktionspreis bestimmen, solange noch Zufuhr von Weizen nötig, dessen Produktionspreis 3 Pfd.St. ist. Und da der Voraussetzung nach kapitalistisch produziert wird, also der Preis von 3 Pfd.St. den Durchschnittsprofit einschließt, den ein Kapital von 21/2 Pfd.St. überhaupt abwirft, so werden die drei andern Portionen von je 21/2 Pfd.St. Surplusprofite abwerfen, je nach der Differenz dieses Produkts, da dies Produkt nicht zu seinem Produktionspreis, sondern zum Produktionspreis der unergiebigsten Anlage von 21/2 Pfd.St. verkauft wird; einer Anlage, die keine Rente abwirft und bei der der Preis des Produkts nach dem allgemeinen Gesetz der Produktionspreise reguliert ist. Die Bildung der Surplusprofite wäre dieselbe wie in Tabelle I.

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Es zeigt sich hier wiederum, daß die Differentialrente II die Differentialrente I voraussetzt. Das Minimum von Produkt, das ein Kapital von 21/2 Pfd.St. abwirft, d.h. auf dem schlechtesten Boden abwirft, ist hier angenommen als 1 qr. Gesetzt also, der Pächter der Bodenart D verwendet außer den 21/2 Pfd.St., die ihm 4 qrs. abwerfen und wofür er 3 qrs. Differentialrente zahlt, auf denselben Boden 21/2 Pfd.St., die ihm nur 1 qr. abwerfen, wie das gleiche Kapital auf dem schlechtesten Boden A. In diesem Fall wäre dies rentelose Kapitalanlage, da ihm nur der Durchschnittsprofit abgeworfen würde. Es wäre kein Surplusprofit da, um sich in Rente zu verwandeln. Andrerseits hätte aber auch dieser abnehmende Ertrag der zweiten Kapitalanlage auf D keine Wirkung auf die Profitrate. Es wäre dasselbe, als ob 21/2 Pfd.St. auf einen weitern Acre der Bodenart A neu angelegt worden, ein Umstand, der in keiner Weise den Surplusprofit, also auch nicht die Differentialrente der Bodenarten A, B, C, D affiziert. Für den Pächter aber wäre diese zusätzliche Anlage von 21/2 Pfd.St. auf D geradeso vorteilhaft gewesen, wie ihm der Voraussetzung nach die Anlage der ursprünglichen 21/2 Pfd.St. auf den Acre D ist, obgleich diese 4 qrs. abwirft. Geben ihm ferner zwei weitre Kapitalanlagen von je 21/2 Pfd.St. die erste 3, die zweite 2 qrs. zusätzliches Produkt, so hätte wieder Abnahme stattgefunden, verglichen mit dem Ertrag der ersten Anlage von 21/2 Pfd.St. auf D, die 4 qrs. gab, daher einen Surplusprofit von 3 qrs. Aber es wäre nur eine Abnahme in der Höhe des Surplusprofits und würde weder den Durchschnittsprofit noch den regulierenden Produktionspreis affizieren. Dies wäre nur der Fall, wenn die zuschüssige Produktion, welche diese fallenden Surplusprofite abwirft, die Produktion von A überflüssig machte und damit den Acre A außer Bebauung würfe. In diesem Fall wäre mit der abnehmenden Fruchtbarkeit der zusätzlichen Kapitalanlage auf dem Acre D ein Fallen des Produktionspreises verbunden, z.B. von 3 Pfd.St. auf 11/2 Pfd.St., wenn der Acre B der rentelose, den Marktpreis regulierende Boden würde.

Das Produkt auf D wäre jetzt = 4 + 1 + 3 + 2 = 10 qrs., während es früher = 4 qrs. war. Der durch B regulierte Preis des qr. wäre aber gefallen auf 11/2 Pfd.St. Die Differenz zwischen D und B wäre = 10 - 2 = 8 qrs., zu 11/2 Pfd.St. per qr. = 12 Pfd.St., während die Geldrente auf D früher = 9 Pfd.St. war. Dies ist zu merken. Auf den Acre gerechnet, wäre die Höhe der Rente gestiegen um 331/3%, trotz der abnehmenden Rate der Surplusprofite auf die zwei zusätzlichen Kapitale von je 21/2 Pfd.St.

Man sieht hieraus, zu welchen sehr komplizierten Kombinationen die Differentialrente überhaupt, und namentlich in Form II zusammen mit Form I, Anlaß gibt, während z.B. Ricardo sie ganz einseitig und als ein-

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fache Sache behandelt. Man hat z.B. wie oben Sinken des regulierenden Marktpreises und zugleich Wachsen der Rente auf den fruchtbaren Ländereien, so daß sowohl absolutes Produkt wie absolutes Surplusprodukt wächst. (Bei der Differentialrente I in absteigender Linie kann das relative Surplusprodukt und daher die Rente per Acre wachsen, obgleich das absolute Surplusprodukt per Acre konstant bleibt oder selbst abnimmt.) Aber zugleich nimmt die Fruchtbarkeit der nacheinander auf denselben Boden gemachten Kapitalanlagen ab, obgleich ein großer Teil davon auf die fruchtbareren Ländereien fällt. Von einem Gesichtspunkt aus betrachtet - sowohl was Produkt wie Produktionspreise angeht -, ist die Produktivität der Arbeit gestiegen. Von einem andern aus betrachtet, hat sie abgenommen, weil die Rate des Surplusprofits und das Surplusprodukt per Acre für die verschiednen Kapitalanlagen auf demselben Boden abnimmt.

Die Differentialrente II, bei abnehmender Fruchtbarkeit der sukzessiven Kapitalanlagen, wäre nur dann notwendig mit Verteuerung des Produktionspreises und absoluter Abnahme der Produktivität verbunden, wenn diese Kapitalanlagen nur auf den schlechtesten Boden A geschehn könnten. Wenn der Acre von A, der mit 21/2 Pfd.St. Kapitalanlage 1 qr. zum Produktionspreis von 3 Pfd.St. ergab, bei weitrer Anlage von 21/2 Pfd.St., also Gesamtanlage von 5 Pfd.St., insgesamt nur 11/2 qrs. liefert, so ist der Produktionspreis dieser 11/2 qrs. = 6 Pfd.St., also der eines qr. = 4 Pfd.St. Jede Abnahme der Produktivität bei wachsender Kapitalanlage wäre hier relative Verminderung des Produkts per Acre, während sie auf den bessern Bodenarten nur Verminderung des überschüssigen Surplusprodukts ist.

Die Natur der Sache aber bringt es mit sich, daß mit Entwicklung der intensiven Kultur, d.h. mit sukzessiven Kapitalanlagen auf demselben Boden, es vorzugsweise die bessern Bodenarten sind, wo dies stattfindet oder in höherm Grade stattfindet. (Wir sprechen nicht von den permanenten Verbesserungen, wodurch bisher unbrauchbarer Boden in brauchbaren verwandelt wird.) Die abnehmende Fruchtbarkeit der sukzessiven Kapitalanlagen muß also hauptsächlich in der beschriebnen Weise wirken. Der bessere Boden wird dazu gewählt, weil er die meiste Aussicht bietet, daß sich das darauf verwandte Kapital rentiert, indem er die meisten natürlichen Elemente der Fruchtbarkeit enthält, die es sich nur handelt nutzbar zu machen.

Als nach Aufhebung der Korngesetze die Kultur in England noch intensiver gemacht wurde, wurde eine Masse früheres Weizenland zu andren Zwecken, namentlich zu Viehweide verwandt, dagegen die für Weizen passendsten fruchtbaren Landstrecken dräniert und sonst verbessert;

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das Kapital für Weizenkultur wurde so auf ein engeres Gebiet konzentriert.

In diesem Fall - und alle möglichen Surplusraten, die zwischen dem höchsten Surplusprofit des besten Landes und dem Produkt des rentelosen Bodens A liegen, fallen hier zusammen, nicht mit relativer, sondern mit absoluter Vermehrung des Surplusprodukts per Acre - stellt der neugebildete Surplusprofit (eventuell Rente) nicht in Rente verwandelten Teil von früherm Durchschnittsprofit dar (Teil von dem Produkt, worin sich früher der Durchschnittsprofit darstellte), sondern zuschüssigen Surplusprofit, der sich aus dieser Form in Rente verwandelte.

Dagegen nur in dem Fall, wo die Nachfrage nach Getreide so wüchse, daß der Marktpreis über den Produktionspreis von A stiege, und deswegen auf A, B oder irgendeiner andren Klasse das Surplusprodukt nur zu einem höheren Preise als 3 Pfd.St. geliefert werden könnte, nur in diesem Fall wäre mit der Abnahme des Ergebnisses einer zusätzlichen Kapitalanlage auf irgendeine der Klassen A, B, C, D Steigen des Produktionspreises und des regulierenden Marktpreises verbunden. Soweit dies für längre Zeit sich festsetzte und nicht Kultur von zusätzlichem Boden A (von wenigstens der Qualität A) ins Leben riefe oder sonstige Einwirkungen eine wohlfeilere Zufuhr herbeiführten, würde bei sonst gleichbleibenden Umständen der Arbeitslohn infolge der Brotverteurung steigen und die Profitrate dementsprechend fallen. In diesem Falle wäre es gleichgültig, ob die gestiegne Nachfrage befriedigt würde durch Heranziehung von schlechterm Boden als A oder durch zuschüssige Kapitalanlage, einerlei auf welche der vier Bodenarten. Die Differentialrente würde steigen in Verbindung mit fallender Profitrate.

Dieser eine Fall, worin die abnehmende Fruchtbarkeit der auf den bereits in Kultur befindlichen Bodenarten nachträglich zugesetzten Kapitale zu Steigerung des Produktionspreises, Fall der Profitrate und Bildung erhöhter Differentialrente führen kann - denn diese würde unter den gegebnen Umständen auf allen Bodenarten ganz so steigen, als ob schlechterer Boden als A jetzt den Marktpreis regulierte -, ist von Ricardo zum einzigen Fall, zum normalen Fall gestempelt worden, worauf er die ganze Bildung der Differentialrente II reduziert.

Es wäre dies auch der Fall, wenn nur die Bodenart A bebaut wäre und sukzessive Kapitalanlagen auf derselben nicht mit proportionellem Zuwachs des Produkts verbunden wären.

Hier wird also bei Ditferentialrente II die Differentialrente I ganz aus dem Gedächtnis verloren.

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Mit Ausnahme dieses Falls, wo entweder die Zufuhr auf den bebauten Bodenarten nicht genügt und daher der Marktpreis fortwährend über dem Produktionspreis steht, bis neuer zusätzlicher, schlechterer Boden in Anbau genommen ist oder bis das Gesamtprodukt des auf die verschiednen Bodenarten angelegten zusätzlichen Kapitals nur zu höherm Produktionspreis als dem bisher geltenden geliefert werden kann - mit Ausnahme dieses Falls läßt die proportionelle Abnahme in der Produktivität der zusätzlichen Kapitale den regulierenden Produktionspreis und die Profitrate unberührt. Im übrigen sind drei fernere Fälle möglich:

a) Wirft das zusätzliche Kapital auf irgendeiner der Bodenarten A, B, C, D nur die durch den Produktionspreis von A bestimmte Profitrate ab, so wird dadurch kein Surplusprofit, also auch keine mögliche Rente gebildet; sowenig, als wenn zusätzlicher Boden A bebaut worden wäre.

b) Wirft das zusätzliche Kapital höheres Produkt ab, so wird selbstverständlich neuer Surplusprofit (potentielle Rente) gebildet, wenn der regulierende Preis derselbe bleibt. Dies ist nicht notwendig der Fall, nämlich dann nicht, wenn diese zusätzliche Produktion den Boden A außer Bebauung und damit aus der Reihe der konkurrierenden Bodenarten wirft. In diesem Fall fällt der regulierende Produktionspreis. Die Profitrate würde steigen, wenn hiermit Fallen des Arbeitslohns verbunden wäre oder wenn das wohlfeilere Produkt als Element in das konstante Kapital eingeht. Hätte die erhöhte Produktivität des zusätzlichen Kapitals auf den besten Bodenarten C und D stattgefunden, so hinge es ganz ab von der Höhe der gesteigerten Produktivität und der Masse der neu zugesetzten Kapitale, wieweit Bildung von vermehrtem Surplusprofit (also von vermehrter Rente) verbunden wäre mit dem Fall des Preises und dem Steigen der Profitrate. Diese letztre kann steigen auch ohne Fall des Arbeitslohns, durch Verwohlfeilerung der Elemente des konstanten Kapitals.

c) Findet die zusätzliche Kapitalanlage mit abnehmenden Surplusprofiten statt, doch so, daß ihr Produkt einen Überschuß läßt über das Produkt desselben Kapitals auf Boden A, so findet, wenn die vermehrte Zufuhr nicht den Boden A außer Bebauung wirft, unter allen Umständen Neubildung von Surplusprofiten statt, die auf D, C, B, A gleichzeitig stattfinden kann. Wird dagegen der schlechteste Boden A aus der Bebauung verdrängt, so fällt der regulierende Produktionspreis, und es hängt von dem Verhältnis zwischen dem verminderten Preis eines qr. und der vermehrten Zahl der den Surplusprofit bildenden qrs. ab, ob der in Geld ausgedrückte Surplusprofit und daher die Differentialrente steigt oder fällt. Aber jedenfalls zeigt sich hier das Merkwürdige, daß mit abnehmenden Surplus-

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profiten sukzessiver Kapitalanlagen der Produktionspreis fallen kann, statt steigen zu müssen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Diese zusätzlichen Kapitalanlagen mit abnehmenden Mehrerträgen entsprechen ganz dem Fall, in welchem auf Bodenarten, deren Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D, z.B. vier neue selbständige Kapitale von je 21/2 Pfd.St. angelegt würden, die resp. 11/2 qrs., 21/3, 22/3 und 3 qrs. abwürfen. Es würden sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapitale Surplusprofite, potentielle Renten bilden, obgleich die Rate des Surplusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage auf den jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt oder verteilt würden zwischen D und A.

Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Formen der Differentialrente.

Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Differenzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durchschnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die wirkliche Rentenhöhe per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt hier dieselbe.

Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente, gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen am ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.

Nimm an, die Produktion verdopple sich dadurch, daß auf A, B, C, D statt je 21/2 Pfd.St. je 5 Pfd.St., also statt 10 zusammen 20 Pfd.St. Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer Fruchtbarkeit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder dieser Bodenarten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Kosten, bebaut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe und ebenso ihr Verhältnis zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A jetzt 2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs nicht verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital, sondern gleichbleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei verdoppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3 Pfd.St. per qr. Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 Pfd.St. kosten, wie früher 1 qr. 3 Pfd.St. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bodenarten verdoppelt, aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber in demselben Verhältnis hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre 2 qrs. für B statt 1, 4 für C statt 2 und 6 für D statt 3; und dementsprechend die Geldrente für B, C, D resp. 6 Pfd.St., 12 Pfd.St., 18 Pfd.St. Wie das Produkt per Acre, hätte sich die Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Bodenpreis, worin diese Geldrente kapitalisiert wird. So

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berechnet, steigt die Höhe der Korn- und Geldrente und daher der Bodenpreis, weil der Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre, ein Bodenstück von konstanter Größe ist. Dagegen als Rentrate mit Beziehung auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel stattgefunden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesamtrental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20, wie sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt. Dasselbe gilt für das Verhältnis der Geldrente jeder Bodenart zu dem in ihr ausgelegten Kapital; so z.B. in C verhalten sich 12 Pfd.St. Rente zu 5 Pfd.St. Kapital wie früher 6 Pfd.St. Rente zu 21/2 Pfd.St. Kapital. Es entstehn hier keine neuen Differenzen zwischen den ausgelegten Kapitalen, aber es entstehn neue Surplusprofite, bloß weil das zusätzliche Kapital auf irgendeiner der Rente tragenden Bodenarten, oder auf allen, mit demselben proportionellen Produkt angelegt wird. Fände die doppelte Anlage z.B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapital berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.

Man sieht hieraus, daß bei gleichbleibendem Produktionspreis, gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differenzen (und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der Rente, gemessen am Kapital) die Höhe der Produkten- und Geldrente per Acre und daher der Bodenpreis steigen kann.

Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surplusprofits und daher der Rente, d.h. bei abnehmender Produktivität der immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die zweiten Kapitalanlagen von 21/2 Pfd.St. nicht das Produkt verdoppelt hätten, sondern B nur 31/2 qrs., C 5 und D 7 <1. Auflage: 6> trüge, so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 21/2 Pfd.St. Kapital nur 1/2 qrs. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt 3. Die Verhältnisse zwischen Rente und Kapital für die beiden sukzessiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:

Erste Anlage   Zweite Anlage
  Rente Kapital     Rente Kapital
B: 3 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.   B: 11/2 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.
C: 6 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.   C: 3 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.
D: 9 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.   D: 6 Pfd.St. 21/2 Pfd.St.

Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapitals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre die Korn- und

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Geldrente gestiegen für B von 1 auf 11/2 qrs. (3 auf 41/2 Pfd.St.), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 Pfd.St.) und für D von 3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 Pfd.St.). In diesem Fall hätten die Differenzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem auf A angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre derselbe geblieben, aber die Rente per Acre und daher der Bodenpreis per Acre wäre gestiegen. Die Kombinationen der Differentialrente II, welche als ihre Basis die Differentialrente I voraussetzt, sind nun die folgenden.

 



Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 15.04.2014