Elektromagnetische Verträglichkeit

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet die Fähigkeit eines technischen Geräts, andere Geräte nicht durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören oder durch andere Geräte gestört zu werden. Die ungewollte wechselseitige Beeinflussung ist in der Elektrotechnik nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch eine des Rechts.

Abgrenzung zur Umweltverträglichkeit

Elektromagnetische Wellen, wie zum Beispiel Licht oder hochenergetische Mikrowellen, haben auch Einfluss auf Lebewesen und die Natur. Die EMV ist nicht mit der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) zu verwechseln, welche sich mit den Wirkungen von nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung auf die Umwelt und den Menschen befasst.

Grundlagen

Die elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet das Fehlen von Einwirkungen auf andere Geräte und Einrichtungen, die bei diesen zu ungewollten oder gewollten Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Betriebsmittel durch z.B. elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder und Vorgänge führen. Darin sind Beeinflussungen durch Ströme oder Spannungen bereits eingeschlossen.

Wesentlich zur Sicherstellung der elektromagnetisch verträglichen Funktion elektrischer Betriebsmittel sind deren sachgerechter Aufbau und Gestaltung. Nachweis und Bestätigung von hinreichend geringer Störungsempfindlichkeit und Störaussendung sind durch EMV-Richtlinien und EMV-Normen geregelt.

Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:

„die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.“

Daraus werden die grundlegenden Schutzanforderungen abgeleitet, die jedes elektrische Betriebsmittel, das in Verkehr gebracht wird, einhalten muss. Die Schutzanforderungen legen fest, dass einerseits die Störaussendungen des Betriebsmittels so gering sein müssen, dass z.B. Rundfunkempfänger oder andere Betriebsmittel in der Störumgebung nicht unzulässig beeinflusst werden. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Störquellen (sog. Funkentstörung). Andererseits sollen die zu erwartenden auf das Betriebsmittel einwirkenden Störgrößen (Felder, Störströme oder Störspannungen) dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Das Betriebsmittel muss also hinreichend störfest aufgebaut werden.

Für Betriebsmittel, die die einschlägigen EMV-Normen einhalten, darf vermutet werden, dass die Schutzanforderungen eingehalten sind. Der VDE bzw. die DKE ist in Deutschland zuständig für die Erstellung und Bearbeitung der Normen. In letzter Zeit werden die Normen zunehmend auf internationaler Ebene angeglichen. Daher spielen auch für Deutschland internationale Normungsorganisationen wie IEC, CENELEC und CISPR eine immer stärkere Rolle.

Theorie

Verschiedene Kopplungsarten

Das übliche Störkopplungsmodell geht von den Begriffen Störquelle, Kopplungspfad und Störsenke aus. Das Störungen erzeugende Betriebsmittel wird als Störquelle (engl. source oder culprit), das beeinflusste Betriebsmittel wird als Störsenke (engl. victim oder load) bezeichnet. Damit es zu einer Beeinflussung der Senke durch die Quelle kommen kann, muss die Störung zur Senke gelangen, um dort als Störgröße wirken zu können. Den Weg zwischen Quelle und Senke nennt man Kopplung oder Kopplungspfad. Kriterium der Güte einer Signalübertragung ist in der EMV der Störabstand.

Man unterscheidet zwischen natürlichen und technischen Störquellen und Störsenken. Als Beispiel für eine natürliche Störquelle gilt ein Blitz, natürliche Senken können Lebewesen sein. Typische technische Störquellen sind z.B. Frequenzumrichter, typische technische Störsenken sind z.B. Funkempfangsgeräte.

Bei der Beeinflussung von Lebewesen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Größen spricht man auch von elektromagnetischer Umweltverträglichkeit oder EMVU. Der Schutz vor Blitzen wird unter dem Begriff Blitzschutz behandelt. Der Schutz vor elektrostatischen Entladungen wird häufig ebenfalls gesondert betrachtet.

Folgende Kopplungsmechanismen werden unterschieden:

Arten von Störungen

In der EMV wird zwischen leitungsgebundenen und feldgebundenen Störungen unterschieden.

Ein Knacken im Radio kann zum Beispiel durch das Abschalten eines Kühlschranks verursacht werden, das Abschalten der Versorgungsspannung mithilfe eines Temperaturschalters erzeugt Spannungspulse mit einem Spektrum vom Audio- bis in den Radio-Frequenzbereich. Wenn diese Spannungspulse infolge einer Stromänderung über die Versorgungsleitung zum Radiogerät geführt und dort demoduliert werden, kommt es zu einer Knackstörung.
Abhilfe schafft generell nur eine zugeschnittene Filterung, die das eigentliche Nutzsignal nicht verzerrt.
Die feldgebundenen Störungen werden zum Beispiel als elektromagnetisches Feld eines Kabels oder einer leitenden Fläche als Störquelle auf die Störsenke übertragen und dort beispielsweise von einem als Antenne fungierenden Leiter empfangen.
Ein Beispiel für eine feldgebundene Störung ist die Einkopplung einer GSM-Mobiltelefon-Übertragung in eine Audioeinrichtung, z.B. in ein Autoradio oder in ein Festnetztelefon. Grund dafür sind Funkwellen des Mobiltelefones, die in die Geräte eindringen, an Halbleiterbauelementen der Geräte demoduliert (gleichgerichtet) werden und dann, mitverstärkt mit dem Nutzsignal, auf den Lautsprecher gelangen.
Die typischen Störgeräusche entstehen, da die Funktelefone den HF-Träger (GSM-Signal) niederfrequent, also im hörbaren Frequenzbereich, nach einem Zeitmultiplexverfahren ein- und ausschalten.

Störungsvermeidung

Zur Vermeidung von Störungen dient eine EMV-gerechte Auslegung von Anlagen oder Geräten. Man unterscheidet

  1. Maßnahmen zur Störungsvermeidung
  2. Vermeidung der Ausbreitung von der Quelle
  3. Vermeidung von Auswirkungen der Störungen

Die Maßnahmen haben in ihrer Reihenfolge Priorität, wobei die ersten beiden (aktiven) Maßnahmen die Störemission betreffen und die dritte die (passive) Immunität oder Störsicherheit.

Störungen können vermieden werden, indem die Strom- und Spannungsänderungsgeschwindigkeiten genügend klein gehalten werden, sodass im Spektrum keine höheren Frequenzen erscheinen, die sich ungewollt ausbreiten. Oft ist das jedoch nicht möglich:

Man muss daher schon bei der Konstruktion der Innenschaltung (Layout der Leiterplatte) Störentstehung und -ausbreitung verhindern, indem sich schnell ändernde Ströme kurze Wege nehmen und als Antennen wirkende Strukturen vermieden werden. Dennoch auftretende Störungen werden durch Schirmung und Filterung in ihrer Ausbreitung vermindert.

Das Verdrillen bei symmetrischen Signalen ist sowohl ein aktiver als auch ein passiver Schutz, denn kapazitive und induktive Abstrahlung und auch Beeinflussung heben sich jeweils auf.

Je nach Störsituation ist entweder das Unterbrechen oder das Zusammenschließen elektrischer Massebezüge zielführend:

Technische Konsequenzen

Die elektromagnetischen Wellen können zum Beispiel in Schaltungen Spannungen bzw. Ströme erzeugen. Diese können im einfachsten Fall zu einem Rauschen im Fernseher, im schlimmsten Fall zum Ausfall der Elektronik führen.

Die elektromagnetische Verträglichkeit stellt sicher, dass zum Beispiel Herzschrittmacher oder die Steuerelektronik von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen mindestens bis zu einer festgelegten Störgröße nicht ausfallen. In Flugzeugen ist der Betrieb von Mobiltelefonen unter bestimmten Auflagen möglich, aber im Allgemeinen noch nicht flächendeckend gestattet (LuftEBV). Zu den Auflagen in der Luftfahrt gehört ein Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit des Flugzeugs mit dem Mobilfunkstandard.

Besondere Aufmerksamkeit beansprucht die elektromagnetische Verträglichkeit auch im industriellen Maschinen- und Anlagenbau sowie im Marineschiffbau. Hier müssen häufig leistungsstarke elektromechanische Aktoren und empfindliche Sensoren auf engem Raum störungsfrei zusammenarbeiten.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Gesetzgeber schreiben in der EU den Inverkehrbringern von Elektrogeräten vor, in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, entsprechende Schutzanforderungen einzuhalten, die durch Grenzwerte zur Störfestigkeit oder zur Störaussendung in einschlägigen Normen niedergelegt sind.

Mehr zu diesem Thema findet sich unter dem Stichwort CE-Kennzeichnung mit Informationen zur EMV-Richtlinie, die oft zusammen mit der Niederspannungsrichtlinie angewendet werden muss.

Im Regelfall wird die Einhaltung der Schutzanforderungen vermutet, wenn die auf das Gerät anwendbaren harmonisierten europäischen Normen eingehalten werden, um allen Kunden und Bürgern einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten zu gewährleisten. Dies führt oft dazu, dass derjenige, der ein Gerät auf dem europäischen Markt anbietet, EMV-Prüfungen oder gleichwertige Nachweisverfahren anwendet, um die EMV nachzuweisen. Als gleichwertige Nachweisverfahren eignen sich, je nach Komplexität des Geräts, bereits einfache Plausibilitätsbetrachtungen. So wird zum Beispiel eine Glühlampe, die außer dem Glühfaden keine elektrischen oder elektronischen Bauteile enthält, für sich genommen im Betrieb keine Grenzwerte für Hochfrequenzemissionen überschreiten.

Während der letzten Jahre wurden innerhalb Europas bei vielen Produktbereichen die Anforderungen harmonisiert, die Grenzwerte und Rahmenbedingungen verschiedener Länder sind also gleich, z.B. in der EMV-Richtlinie festgeschrieben.

In Deutschland sind die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundeswehr im Rahmen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder die zuständigen Behörden zur Überwachung der Einhaltung von Schutzanforderungen oder Grenzwerten.

Luftfahrtgerät ist laut EMV-Richtlinie in der EU von der CE-Kennzeichnung ausgenommen. Es fällt unter die Richtlinie 216/2008/EU. Der Luftfahrtsektor unterliegt der Aufsicht der EASA.

Normen

Fachgrundnormen Thema
EN 61000-6-1:2019 Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
EN 61000-6-2:2019 Störfestigkeit für Industriebereiche
EN 61000-6-3:2007 +A1:2011 Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
EN 61000-6-4:2019 Störaussendung für Industriebereiche

 

Produktnormen

(nicht abschließend)

Thema
EN 50121-3-2:2016 Bahnfahrzeuge – Geräte
EN 50130-4:2011 Alarmanlagen, Teil 4: EMV Produktfamiliennorm, Störfestigkeit für Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Videoüberwachungs-, Zutrittskontroll- und Personenhilferufanlagen
EN 50370-1:2005 Werkzeugmaschinen, Teil 1, Störaussendung
EN 50370-2:2003 Werkzeugmaschinen, Teil 2, Störfestigkeit
EN 60601-1-2:2015 Medizinische elektrische Geräte
EN 61800-3:2018 Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe – Teil 3: EMV-Produktnorm einschließlich spezieller Prüfverfahren
EN 61326-1:2013 Elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte
EN 61326-2-3:2013 Elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte – Messgrößenumformer
EN 301 489-1 V2.2.3 Funkeinrichtungen – Gemeinsame Technische Anforderungen
DNVGL-CG-0339 Dec. 2019 Prüfanforderungen an elektrische/elektronische Geräte und Systeme auf Schiffen

 

Grundnormen:

(nicht abschließend)

Thema
EN 55011:2016 + A1:2017 Störaussendung: ISM-Geräte – Grenzwerte und Messverfahren
EN 55014-1:2017 Störaussendung: Haushaltsgeräte – u. Messung diskontinuierliche Störungen (Knacke)
EN 55014-2:2015 Störfestigkeit: Haushaltsgeräte
EN 55015:2013 + A1:2015 Störaussendung: elektrische Beleuchtungseinrichtungen
EN 55016-2-1:2004 + A1:2005 Störaussendung: Störspannung – Messung der leitungsgeführten Störaussendung
EN 55016-2-3:2006 Störaussendung: Störfeldstärke – Messung der gestrahlten Störaussendung
EN 55032:2015 Störaussendung: Multimediageräte und -einrichtungen
EN 55024:2010 + A1:2015 Störfestigkeit: Einrichtungen der Informationstechnik – Grenzwerte und Messverfahren
EN 61000-4-2:2009 Störfestigkeit gegen die Entladung statischer Elektrizität (ESD)
EN 61000-4-3:2006 +A1:2008 +A1:2010 Störfestigkeit gegen hochfrequente elektromagnetische Felder
EN 61000-4-4:2013 Störfestigkeit gegen schnelle transiente elektrische Störgrößen (Burst)
EN 61000-4-5:2014 + A1:2017 Störfestigkeit gegen Stoßspannungen (Surge)
EN 61000-4-6:2014 Störfestigkeit gegen leitungsgeführte Störgrößen, induziert durch hochfrequente Felder
EN 61000-4-8:2010 Störfestigkeit gegen Magnetfelder mit energietechn. Frequenz
EN 61000-4-11:2004 + A1:2017 Störfestigkeit gegen Spannungseinbrüche, Kurzzeitunterbrechungen und Spannungsschwankungen
EN 61000-4-20:2010 + Ber. 1:2012 Störfestigkeit gegen hochfrequente elektrom. Felder (TEM)
EN 61000-4-21:2011 Prüf- und Messverfahren – Verfahren für die Prüfung in der (Modenverwirbelungskammer)

 

Militärische Normen Thema
MIL-STD-461 Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Produkten für den Einsatz im militärischen Bereich (US-Norm)

 

Luftfahrtnormen Thema
EUROCAE ED-14 / RTCA DO-160 Anforderungen an die Umgebungsverträglichkeit von Luftfahrtgerät (wortgleiche Europäische und US-Norm)

Literatur

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Basierend auf einem Artikel in: Wikipedia.de
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 17.01. 2023