Stoffreinheit
Die Reinheit eines Stoffes bezeichnet in der Chemie und Physik den Stoffmengenanteil eines erwünschten Stoffes zum gesamten Stoffgemisch. Die unerwünschten Stoffe werden als Verunreinigung bezeichnet. Das Reinigen der Stoffe ist ein fertigungstechnisches Trennverfahren nach DIN 8592.
Grundlagen
Im Idealfall wäre die Reinheit gleich 1 (entspricht 100 %), wenn keine Verunreinigungen enthalten sind. Die Gehaltsangabe fremder Stoffe (Verunreinigungen, Mineralien, Spurenelemente) werden je nach Menge in Prozent (%, Hundertstel), Promille (‰, Tausendstel), ppm (parts per million, Millionstel) oder ppb (parts per billion, Milliardstel) angegeben. Dabei muss allerdings vermerkt sein, ob es sich um eine Volumenkonzentration oder ein Massenverhältnis beziehungsweise einen relativen Stoffmengenanteil handelt.
Chemische Stoffe werden meist in verschiedenen Reinheitsklassen gehandelt. Die genaue Spezifikation ist abhängig von Hersteller und Stoff. Bei der Substanzbezeichnung werden die folgenden Zusätze verwendet (Nach zunehmender Reinheit geordnet):
- roh (auch crudum, crd.)
- technisch
- zur Synthese
- rein (purum)
- reinst (purissimum, puriss.)
- zur Analyse (auch reinst, z. A., p. a. = pro analysi oder analysenrein)
Diese Begriffe und ihre Reihenfolge haben eine lange Tradition, auch wenn sie bislang nicht genormt sind und die dazugehörige Reinheit durch den jeweiligen Hersteller gemäß Einsatzzweck festgelegt wird. Den gestiegenen Anforderungen der modernen Spurenanalytik begegneten die Hersteller mit neuen Reinheitsgraden wie Traceselect (Fluka) oder Suprapur (Merck).
Spezifikationen und Technische Merkblätter
- Oft regeln Hersteller und – meist gewerbliche – Verbraucher von Chemikalien die Reinheitsanforderungen (inklusive Toleranzwerte) vertraglich und damit verbindlich miteinander in Spezifikationen unter Angabe von Prüfmethoden.
- Die in „Technischen Merkblättern“ von Herstellern genannten Reinheitsangaben sind oft nur „typische Werte“ und beschreiben eine zugesicherte Qualität zum Nachteil des Kunden oft nur wolkig und unpräzise.
Arzneistoffe
Besondere Vorschriften können auf den Verwendungszweck zugeschnittene Angaben ergeben, z. B. für Arzneistoffe (Wirkstoffe in Arzneimitteln). Wenn eine Arzneistoff-Bezeichnung (INN) durch einen Hinweis auf eine anerkannte Pharmakopöe ergänzt wird – z. B. Acetylsalicylsäure, Europäisches Arzneibuch – bezeichnet dies für diese Substanz eine genau definierte Reinheit nach dem Europäische Arzneibuch (Pharmacopoea Europaea, Ph. Eur., in der Schweiz als Europäische Pharmakopöe bezeichnet). Im Europäischen Arzneibuch [wie in anderen Arzneibüchern, etwa United States Pharmacopeia(USP-NF)] sind zudem auch die Analysenmethoden (Prüfverfahren) zur Reinheitsbestimmung genau angegeben. Die Reinheitsanforderungen und die Analysenmethoden können in den verschiedenen Arzneibüchern voneinander abweichen.
Angabe der Reinheit bei Gasen
Bei Industriegasen wird die Reinheit mit Hilfe von Codewerten ausgedrückt. Dabei bezeichnet die erste Ziffer die Anzahl der „Neuner“, die zweite Ziffer ist die erste von „Neun“ abweichende Dezimalstelle.
- Beispiele
- Wasserstoff 6.0 → Wasserstoff mit einer Reinheit von ≥ 99,99990 Vol.-%
- Stickstoff 3.8 → Stickstoff mit einer Reinheit von ≥ 99,98 Vol.-%
- Acetylen 2.4 → Acetylen mit einer Reinheit von ≥ 99,4 Vol.-%
Angabe der Reinheit bei Silicium
Bei Silicium wird die Reinheit durch eine Ziffer, gefolgt von N angegeben. Dabei gibt die Ziffer, ähnlich dem System bei der Angabe der Reinheit von Gasen, die Anzahl der Neunen an. Die Reinheit 6N bedeutet demnach 99,9999 %.
Verunreinigung (Kontamination)
In verschiedenen technischen, industriellen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Bereichen spricht man von Kontamination (auch Kontaminierung) bei einer eingetretenen Verunreinigung von Stoffen, Waren, Arzneien, Lebensmittel, Organismen u.a. durch unerwünschte, in der Regel schädliche Stoffe verschiedener Art. Für Kontaminanten sind oft Grenzwerte (Maximalwerte) in Spezifikationen angegeben, z. B. für Lösungsmittel-Rückstände in Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Arzneimitteln in der Leitlinie CPMP/ICH/283/95 der International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use.
Im Lebensmittelrecht werden solche unerwünschten Stoffe als Kontaminanten eines Lebensmittels bezeichnet.
Basierend auf einem Artikel in Wikipedia.deSeite zurück
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 09.09. 2015