H- und P-Sätze

Die H- und P-Sätze („Gefahren- und Sicherheitshinweise“, englisch hazard und precautionary) und die ergänzenden EUH-Sätze sind knappe Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe, die im Rahmen des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) verwendet werden. Die H- und P-Sätze haben in der GHS-Kennzeichnung eine analoge Aufgabe wie die bei der EU-Kennzeichnung verwendeten R- und S-Sätze.

Hintergrund

Das GHS der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das Europäische Parlament und der Rat haben beschlossen und in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) festgeschrieben, das GHS in der EU ab 1. Dezember 2010 für Stoffe und ab 1. Juni 2015 für Zubereitungen umzusetzen und hatten Übergangsfristen festgelegt, während der auch noch nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet werden darf.

Beschreibung

Die H- und P-Sätze sind kurze Texte (englisch statements) mit wichtigen Sicherheitsinformationen für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen:

Das System ist folgendermaßen modular aufgebaut:

  1. Es wurde ein umfangreiches Sortiment von Texten für mögliche Gefahren und nötige Sicherheitshinweise erstellt, wofür jeweils eine Kodierung der Form «H»+3-stellige Zahl bzw. «P»+3-stellige Zahl gebildet wurde – dabei steht die erste Ziffer für die Gruppierung der Gefahr (Beispiel 2 = Physikalische Gefahren) bzw. des Sicherheitshinweises (Beispiel 2 = Vorsorgemaßnahmen), die letzten beiden Stellen sind laufende Nummern, bei den H-Sätzen entsprechend den Gefahrenklassen gruppiert (Beispiel: H200 ff = Instabile explosive Stoffe […], H270 ff = Entzündend (oxidierend) wirkend). Weitere Unterteilungen mit nachgestellten Buchstaben kommen vor.
  2. In einer umfangreichen Liste wird zu jedem Stoff/jeder Zubereitung aufgezählt, welche H- und P-Satz-Kodierungen der Gefahren und Sicherheitsweise speziell dafür relevant sind.
  3. Zu jeder Kodierung gehört ein standardisierter, in einer Vielzahl von Sprachen verfügbarer Text.
  4. auf der Verpackung ist ein Kennzeichnungsetikett anzubringen, auf dem neben Produktidentifikatoren und Gefahrenpiktogrammen (über die Art der Gefahr) auch groß ein allgemeines Signalwort («Achtung» oder «Gefahr») erscheint, danach aneinandergereiht zuerst alle H-Sätze und alle P-Sätze als fortlaufender Text – analog gilt das auch für die Sicherheitsdatenblätter.

So ergibt sich für alle Länder ein einheitliches Aussehen mit in allen Sprachen standardisierten Grundinformationen über den Gefahrstoff. Der Endbenutzer kommt mit dem System der Kodierung der Sätze nicht in Berührung, sondern findet immer einen geschlossenen, lesbaren Text vor.

Ein anschauliches Beispiel: Muster für ein Kennzeichnungsetikett

Die EU hat das internationale GHS wegen der strengeren EU-Gesetzgebung modifiziert, indem sie mehrere Texte bisher vorgeschriebener R-Sätze und zusätzlicher Informationen im Wortlaut übernommen und in Form der EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und Kennzeichnungselemente) dem GHS hinzugefügt hat. Diese Sätze beschreiben über das GHS hinausgehend Gefahren und sind – nur innerhalb der EU – zusätzlich anzuführen.

H-Sätze

H200-Reihe: Physikalische Gefahren

H300-Reihe: Gesundheitsgefahren

H400-Reihe: Umweltgefahren

EUH-Sätze

Die EU verwendet zusätzlich zu den H-Sätzen aus dem GHS weitere, die EUH-Sätze. Es handelt sich dabei zum großen Teil um Kennzeichnungen, die im ehemaligen EU-Kennzeichnungssystem als R-Sätze definiert waren, die aber bei den Verhandlungen zum GHS keine Berücksichtigung mehr fanden. Die EU sichert so ihre vor der Einführung des GHS bestehenden Besitzstände. Alle nicht umnummerierten Sätze erhalten die Kennung „EUHxxx“, wobei die Nummer der ehemaligen R-Satznummer entspricht. „EUH032“ ist also zum Beispiel der ehemalige R-Satz 32.

P-Sätze

P100-Reihe: Allgemeines

P200-Reihe: Prävention

P300-Reihe: Reaktion

P400-Reihe: Aufbewahrung

P500-Reihe: Entsorgung

Nicht vom Gesetzgeber vorgegebene P-Kombinationssätze

Unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit können weitere Sicherheitshinweise miteinander kombiniert werden. In üblichen Kennzeichnungsquellen finden sich beispielsweise folgende Kombinationen:

Anmerkungen zu Einfügungen (…)

Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Einfügungen (…) ist derjenige, der die Ware innerhalb der EU erstmals in der aktuellen Verpackung „in Verkehr bringt“ – das kann auch ein Importeur sein oder Händler, welcher die Ware in eigener Verpackung in Verkehr bringt.

Viele Hersteller haben die vom Gesetzgeber offen gelassenen Einfügungen zur Beschreibung spezifischer Maßnahmen (…) in eigenständigen Unterklassen organisiert, wie zum Beispiel:

Letztlich kann der Hersteller bzw. Inverkehrbringer hier jede geeignete Formulierung wählen, um die Lücke zu füllen.

Solche Unternummerierungen mit dazugehörigen Texten sind nicht rechtlich genormt, die Wahl dieser Zusätze ist ausdrücklich dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer auferlegt.

Erfolgte Änderungen und Aufhebungen

Mit der „2. Anpassung an den Technischen Fortschritt“ (2. ATP) der CLP-Verordnung, der 4. ATP traten am 1. Dezember 2012, am 1. Dezember 2014 bzw. am 1. Februar 2018 einige Änderungen in Kraft.

Neu aufgenommene Sätze

Geänderte Sätze

Aufgehobene Sätze

Normen und Standards

Trenner
  •   UNECE Transport Division (Hrsg.): Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS). aktuelle Auflage. (englisch, Weblink auf pdf – Originaltext des GHS der UN, offizielle Fassung mit Corrigenda).
  •  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, EU-Amtsblatt L353
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    Basierend auf einem Artikel in Wikipedia.de
     
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    Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 23.10. 2023