Gutachter
Das Wort Gutachter flößt vielen von uns meist Furcht und Respekt ein, entscheidet sich doch bei ihnen, wie es im eigenen Lebenslauf weitergeht. 
Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der einen
                  Entscheidungsvorschlag, ein Sachverständigengutachten, als Hilfsmittel zur Entscheidungsfindung z.B. für das Amtsgericht oder die Krankenkasse ausstellt, also die fehlende Sachkunde vermittelt. 
Diejenigen, die den TS-Weg beschreiten, werden an zwei Stellen auf Gutachter treffen:
    - bei der Begutachtung nach einem  Antrag nach dem TSG beim  Amtsgericht
 
    - bei der Begutachtung durch den  MDK zur  Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, oder andere Gutachter bei  Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung 
 
    
Bei einem Antrag auf Vornamens- und/oder Personenstandsänderung beim Amtsgericht hat man die Möglichkeit, die zwei notwendigen Gutachter selber vorzuschlagen. Nach dem  Transsexuellengesetz 
    (TSG $4) müssen diese Gutachter folgende Bedingungen erfüllen:
    - Sie müssen voneinander unabhängig tätig sein und
 
    - aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sein. 
 
Die hier entstehenden Gutachterkosten, die sehr unterschiedlich sein können, hat der Antragsteller selber zu tragen. Wenn Ihr die Kosten nicht tragen könnt, gibt es die Möglichkeit  Prozesskostenhilfe zu
                  beantragen. 
Hat das Amtgericht Eure Gutachter
                  ausgewählt, erhaltet Ihr darüber einen Beschluss. Dieser
                  Beschluss wird auch den Gutachtern zugesand. Manche Gutachter
                  melden sich danach selber bei Euch, bei anderen muss man wegen
                  eines Begutachtungstermins nachfragen (einfach freundlich
                  nachfragen). 
Habt Ihr die Begutachtung "überstanden",
                  gehen die Gutachten an das Amtsgericht zur weiteren
                  Bearbeitung des Verfahrens. Auf jeden Fall solltet Ihr
                  ebenfalls eine Kopie erhalten, die Ihr später für die
                  Krankenkasse, bzw. den MDK benötigt.
                
Was erwartet mich bei der Begutachtung und wie oft muss ich dorthin? 
Tja, das hängt alles von Eurer Biographie und den Gewohnheiten der Gutachter ab. In jedem Fall solltet Ihr einen ausführlichen Lebenslauf (habt Ihr ja eventuell schon als Anlage zum Antrag beim Amtsgericht mit eingereicht) und den letzen  Hormonstatus zum ersten Termin mitbringen. 
Je nach Antrag kann die Begutachtung etwa 2-5 Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 1-2 Stunden in Anspruch nehmen. 
Ein Gutachten wird etwa folgende Fragen klären:
     - Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse des Gutachters:
         
             - Wie ist der äußerliche Eindruck (Alter, Stimmlage, Kleidung, Haare)
 
             - Seit wann in  Hormonbehandlung?
 
             - Seit wann und wie regelmäßig in  Psychotherapeuticher Begleitung?
 
             - Besteht Kontakt zu Selbsthilfegruppen?
 
             - Findet bereits eine Epilation statt? 
 
         
 
     - Fragen zur Zielsetzung des Antrags
         
             - Seit wann und wie macht sich der Leidensdruck durch die Identitätsproblematik bemerkbar?
 
             - Seit wann steht der Entschluss fest?
 
             - Warum Vornamens- und/oder Personenstandsänderung? 
 
         
 
     - Fragen zur Familien- und Eigenentwicklung
 
     - Fragen zur psychosozialen Entwicklung
          
             - Weibliches/Männliches Verhalten in Vergangenheit
 
             - Negative Erfahrungen in der Vergangenheit
 
             - Sexuelle Beziehungen 
 
          
 
      - Fragen zu Krankheiten, Süchte, Gewohnheiten 
 
      - Fragen zum Alltagsleben/Alltagstest
 
      - Fragen zu Freizeitaktivitäten
 
      - Fragen an Frau/Mann oder Freundin/Freund, wenn sie anwesend sind (Fremdanamnese)
 
      - Fragen zur geschlechtsangleichenden Operation
          
             - Eigene Vorstellungen über die Operationsmethode und das Ergebnis
 
             - Epilation
 
             - Stimmbandkorrektur 
 
              
       
Zusätzlich zu der Befragung verlangen einige Gutachter von Euch das Ausfüllen von Fragebögen, z.B. den  Düsseldorfer Fragebogen zur Transidentität (DFTI) oder den  Bem Sex-Role-Inventory (BSRI).
Im Folgenden findet Ihr einige der uns bekannten Gutachter, die Begutachtungen zur Vornamens- und Personenstandsänderung durchführen: 
Frau Dr. I.Barley
Auf dem Klemberg 47
50999 Köln
Tel: 02236/66655 
Dr. med. K. Behrends
Arzt für Psychiatrie und Neurologie
Postfach 200106
40099 Düsseldorf 
Tel: 0177/7869625
Dipl.-Psych. Bernhard Breuer
Annaberger Str. 161
53175 Bonn
Tel: 0228/4331857 
Prof. Dr. med. habil. Günter Freundl
Städtiches Krankenhaus Düsseldorf-Benrath
UrdenbacherAllee 83
40593 Düsseldorf
Tel: 0211/997-1241 oder -1242 
Herr Dipl.-Psych. Ulrich Frommelt
Emilienstr. 19
45128 Essen
Tel: 0201/777172 
Frau Dr. Kamps
Chefärztin Psychatrie
Kreiskrankenhaus Siegen
Weidenauer Straße 76
57076 Siegen
Tel: 0271/705-1901 
Herr Dr. G. Langensiepen
Aachener Str. 402
50933 Köln
Tel:0221/495600 
Frau Dr. J. Lorenzen
Fliedner Krankenhaus Klinik II
Thunesweg 58
40885 Ratingen-Lintorf
Tel: 02102/303-304 
Frau Dr. Sigrid Schleussner
Ärztin für Psychiatrie Psychotherapie Psychoanalyse
Ostwall 9
47798 Krefeld
Tel: 02151/367510 
Dr. med. Michael Szukaj
Am Rohrbusch 56
48161 Münster
Tel: 02534/8660 
Prof. Dr. B. Strauß
Universitätsklinikum Jena
Direktor Institut für Psychosoziale Medizin und Phychotherapie
Stoystraße 3
07743 Jena
Tel.: 03641/93 67 00
Priv.-Doz. Dr. Kurt Seikowski
Universitätsklinikum Leipzig
Klinik u. Poliklinik f. Psychotherapie u. Psychosomatik
Semmelweisstraße 10
04103 Leipzig
Tel.: 0341/97 188 63
 
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Datum der letzten Änderung: 
Jena, den : 23.11.2012