quantum satis

Die Mengenangabe quantum satis (lateinisch für „so viel wie nötig“, „ausreichende Menge“), kurz qs oder Qs, wird hauptsächlich in der Pharmazie verwendet, aber auch im Lebensmittelrecht. Sie bedeutet, dass keine Höchstmenge vorgeschrieben ist.

Pharmazie

Bei Stoffen, die mit dieser Mengenangabe gekennzeichnet sind, handelt es sich immer um Hilfsstoffe, niemals um Wirkstoffe. Es wird die für die jeweilige Rezeptur minimal notwendige Menge eingesetzt. Sollte beispielsweise ein Stoff gelöst verarbeitet werden, gibt man nach und nach so viel Lösungsmittel hinzu, wie für eine vollständige Auflösung erforderlich ist.

Lebensmittelrecht

Die Abkürzung wird auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die Höchstmenge nicht numerisch festgelegt ist. Dies gilt oft für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. komplett verdauliche Stoffe).

Dabei bedeutet das quantum satis keineswegs „beliebig viel“. So ist dieses Höchstmaß etwa für die Europäische Union durch Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 definiert als Beschränkung der Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes auf das, was

Rezepturen

Aus dem Lebensmittelrecht ist der Begriff auch in die Sprache der Restaurantkritiker und Gastro-Autoren eingegangen, z. B. bei Wolfgang Abel: „Auch bei den meisten Kochrezepten wäre q.s. die einzig sinnvolle Mengenangabe. Das sklavische Nachkochen von Kochbuchrezepten mit starren Mengenangaben führt ja allenfalls zu mäßigen Ergebnissen auf dem Teller und zu Frust bei den Ausführenden, sofern sie über frei schaffende Fantasie verfügen.“[2]

Einzelnachweise

  1. Artikel 3 Abs. 2 h) der Extern Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in der konsolidierten Fassung vom 31. Oktober 2022.
  2. Badische Küchenkunde. Einkaufen Küchenwissen Rezepte, Oase Verlag, 1998, S. 135 f. ISBN 3-88922-049-5
Trenner
Basierend auf einem Artikel in: Extern Wikipedia.de
Seitenende
Seite zurück
© biancahoegel.de
Datum der letzten Änderung: Jena, den: 17.07. 2024