Hinweis Arzneistoffkennzeichnung

Hinweis für Arzneistoffe:


 
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Die Gefahreneinstufung und Gefahrstoffkennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien betrifft auch Ausgangsstoffe für die Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika, Lebensmitteln und Futtermitteln, gilt jedoch nicht für die genannten Produkte in Form von für den Endverbraucher bestimmten Fertigerzeugnissen.

Für solche gibt es eigene Kennzeichnungsvorschriften und es ist keine Einstufung und Kennzeichnung gemäß dem Chemikalienrecht nötig. So wird beispielsweise die Kennzeichnung von Arzneimitteln durch das Arzneimittelrecht und das Apothekenrecht geregelt. Die korrekte Anwendung und Handhabung von Arzneimitteln beschreibt ihre Packungsbeilage oder erklärt der Arzt oder der Apotheker.

Hinweis zu Gesundheitsthemen
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!

 
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 15.06. 2018