45. Kapitel. Die absolute Grundrente | Inhalt | 47. Kapitel. Genesis der kapitalistischen Grundrente

SECHSUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Baustellenrente.
Bergwerksrente. Bodenpreis

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Die Differentialrente tritt überall ein und folgt überall denselben Gesetzen wie die agrikole Differentialrente, wo überhaupt Rente existiert. Überall, wo Naturkräfte monopolisierbar sind und dem Industriellen, der sie anwendet, einen Surplusprofit sichern, sei es ein Wassergefälle oder ein reichhaltiges Bergwerk oder ein fischreiches Wasser oder ein gutgelegner Bauplatz, fängt der durch seinen Titel auf einen Teil des Erdballs zum Eigentümer dieser Naturgegenstände Gestempelte diesen Surplusprofit dem fungierenden Kapital in der Form der Rente ab. Was Land zu Bauzwecken betrifft, so hat A. Smith auseinandergesetzt, wie die Grundlage seiner Rente, wie die aller nicht agrikolen Ländereien, durch die eigentliche Ackerbaurente geregelt ist. (Book I, chap. XI, 2 und 3.) Es zeichnet sich diese Rente aus erstens durch den überwiegenden Einfluß, den hier die Lage auf die Differentialrente ausübt (sehr bedeutend z.B. beim Weinbau und bei Bauplätzen in großen Städten); zweitens durch die Handgreiflichkeit der gänzlichen Passivität des Eigentümers, dessen Aktivität bloß darin besteht (namentlich bei Bergwerken), den Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung auszubeuten, zu dem er nichts beiträgt und bei dem er nichts riskiert, wie doch der industrielle Kapitalist tut, und endlich durch das Vorwiegen des Monopolpreises in vielen Fällen, speziell der schamlosesten Ausbeutung des Elends (denn das Elend ist für die Hausrente eine ergiebigere Quelle, als die Minen von Potosi je für Spanien waren (38)), und die ungeheure Macht, die dies Grundeigentum gibt, wenn es mit dem industriellen Kapital in derselben Hand vereinigt, dieses befähigt, die Arbeiter im Kampf um den Arbeitslohn praktisch von der Erde als ihrem

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(38) Laing, Newman.

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Wohnsitz auszuschließen.(39) Ein Teil der Gesellschaft verlangt hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewohnen zu dürfen, wie überhaupt im Grundeigentum das Recht der Eigentümer eingeschlossen ist, den Erdkörper, die Eingeweide der Erde, die Luft und damit die Erhaltung und Entwicklung des Lebens zu exploitieren. Nicht nur das Steigen der Bevölkerung, und damit das wachsende Bedürfnis der Behausung, sondern auch die Entwicklung des fixen Kapitals, das sich entweder der Erde einverleibt oder Wurzeln in ihr schlägt, auf ihr ruht, wie alle industriellen Gebäude, Eisenbahnen, Warenhäuser, Fabrikgebäude, Docks usw., steigert die Baurente notwendig. Eine Verwechslung zwischen der Hausmiete, soweit sie Zins und Amortisation des im Haus angelegten Kapitals, und der Rente für den bloßen Boden, ist hier selbst bei Careyschem gutem Willen nicht möglich, namentlich wenn, wie in England, der Grundeigentümer und der Bauspekulant ganz verschiedne Personen sind. Es kommen hier zwei Elemente in Betracht: auf der einen Seite die Exploitation der Erde zum Zweck der Reproduktion oder Extraktion, auf der andern der Raum, der als ein Element aller Produktion und alles menschlichen Wirkens erheischt ist. Und nach beiden Seiten hin verlangt das Grundeigentum seinen Tribut. Die Nachfrage für Bauterrain hebt den Wert des Bodens als Raum und Grundlage, während dadurch zugleich die Nachfrage nach Elementen des Erdkörpers wächst, die als Baumaterial dienen.(40)

Wie in rasch fortschreitenden Städten, besonders wo das Bauen wie in London fabrikmäßig betrieben wird, die Bodenrente, nicht das Haus den eigentlichen Grundgegenstand der Bauspekulation bildet, davon haben wir ein Beispiel gegeben Buch II, Kap. XII, S. 215, 216 < Siehe Band 24, S. 236/237> , in den Aussagen eines großen Londoner Bauspekulanten, Edward Capps, vor dem Bankausschuß von 1857. Er sagt dort Nr. 5435:

"Ich glaube, ein Mann, der in der Welt vorankommen will, kann kaum erwarten voranzukommen durch Einhaltung eines soliden Geschäfts (fair trade) ... er muß notwendig außerdem auf Spekulation bauen, und das auf großem Maßstab; denn der Unternehmer macht sehr wenig Profit aus den Gebäuden selbst, er macht seinen

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(39) Crowlington Strike. Engels, "Lage der arbeitenden Klasse in England", S. 307. (Auflage von 1892, S. 259. < Siehe Band 2, S. 469/470> )

(40) "Die Pflasterung der Londoner Straßen hat die Eigentümer einiger nackten Felsen an der schottischen Küste befähigt, eine Rente aus früher absolut nutzlosem Steinboden zu ziehn." A. Smith, Book I, chap. XI, 2.

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Hauptprofit aus den gesteigerten Grundrenten. Er übernimmt meinetwegen ein Stück Land und gibt jährlich 300 Pfd.St. dafür; wenn er nach einem sorgfältigen Bauplan die richtige Klasse von Häusern darauf errichtet, kann es ihm gelingen, 400 oder 440 Pfd.St. jährlich daraus zu machen, und sein Profit würde viel mehr in der vermehrten Grundrente von 100 oder 150 Pfd.St. jährlich bestehn als in dem Profit aus den Gebäuden, den er in vielen Fällen überhaupt kaum in Betracht zieht."

Wobei nicht zu vergessen ist, daß nach Ablauf des Mietkontrakts von meistens 99 Jahren der Boden mit allen darauf befindlichen Gebäuden und mit der inzwischen meist auf mehr als das Doppelte und Dreifache gesteigerten Grundrente von dem Bauspekulanten oder seinem Rechtsnachfolger wieder an den ursprünglichen letzten Grundeigentümer zurückfällt.

Die eigentliche Bergwerksrente ist bestimmt ganz wie die Ackerbaurente.

"Es gibt einige Bergwerke, deren Produkt kaum hinreicht, die Arbeit zu bezahlen und das darin angelegte Kapital samt dem gewöhnlichen Profit zu ersetzen. Sie werfen dem Unternehmer einigen Profit ab, aber keine Rente für den Grundeigentümer. Sie können mit Vorteil nur vom Grundeigentümer bearbeitet werden, der als sein eigner Unternehmer den gewöhnlichen Profit aus seinem angelegten Kapital macht. Viele Kohlengruben in Schottland werden in dieser Art betrieben und können in keiner andern Art betrieben werden. Der Grundeigentümer erlaubt niemand anders, sie ohne Rentezahlung zu betreiben, aber niemand kann Rente dafür zahlen." (A. Smith, Book I, chap. XI, 2.)

Man muß unterscheiden, ob die Rente aus einem Monopolpreis fließt, weil ein von ihr unabhängiger Monopolpreis der Produkte oder des Bodens selbst existiert, oder ob die Produkte zu einem Monopolpreis verkauft werden, weil eine Rente existiert. Wenn wir von Monopolpreis sprechen, so meinen wir überhaupt einen Preis, der nur durch die Kauflust und Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt ist, unabhängig von dem durch den allgemeinen Produktionspreis wie von dem durch den Wert der Produkte bestimmten Preis. Ein Weinberg, der Wein von ganz außerordentlicher Güte erzeugt, Wein, der überhaupt nur in relativ geringer Quantität erzeugt werden kann, trägt einen Monopolpreis. Der Weinzüchter würde infolge dieses Monopolpreises, dessen Überschuß über den Wert des Produkts allein durch den Reichtum und die Liebhaberei der vornehmen Weintrinker bestimmt ist, einen bedeutenden Surplusprofit realisieren. Dieser Surplusprofit, der hier aus einem Monopolpreis fließt, verwandelt sich in Rente und fällt in dieser Form dem Grundeigentümer anheim, infolge seines Titels auf dies mit besondern Eigenschaften begabte Stück des Erdkörpers. Hier schafft also der Monopolpreis die Rente. Umgekehrt würde die Rente den

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Monopolpreis schaffen, wenn Getreide nicht nur über seinen Produktionspreis, sondern auch über seinen Wert verkauft würde infolge der Schranke, die das Grundeigentum der rentelosen Anlage von Kapital auf unbebautem Boden zieht. Daß es nur der Titel einer Anzahl von Personen auf das Eigentum am Erdball ist, der sie befähigt, einen Teil der Mehrarbeit der Gesellschaft sich als Tribut anzueignen und mit der Entwicklung der Produktion sich in stets steigendem Maß anzueignen, wird durch den Umstand verdeckt, daß die kapitalisierte Rente, also eben dieser kapitalisierte Tribut als Preis des Bodens erscheint und dieser daher wie jeder andre Handelsartikel verkauft werden kann. Für den Käufer erscheint daher sein Anspruch auf die Rente nicht als umsonst erhalten, und ohne die Arbeit, das Risiko und den Unternehmungsgeist des Kapitals umsonst erhalten, sondern als zu seinem Äquivalent bezahlt. Ihm erscheint, wie schon früher bemerkt, die Rente nur als Zins des Kapitals, womit er den Boden und damit den Anspruch auf die Rente erkauft hat. Ganz so erscheint einem Sklavenhalter, der einen Neger gekauft hat, sein Eigentum an dem Neger nicht durch die Institution der Sklaverei als solche, sondern durch Kauf und Verkauf von Ware erworben. Aber der Titel selbst wird durch den Verkauf nicht erzeugt, sondern nur übertragen. Der Titel muß da sein, bevor er verkauft werden kann, und sowenig wie ein Verkauf, kann eine Reihe von solchen Verkäufen, ihre beständige Wiederholung, diesen Titel schaffen. Was ihn überhaupt geschaffen hat, waren die Produktionsverhältnisse. Sobald diese auf einem Punkt angelangt sind, wo sie sich umhäuten müssen, fällt die materielle, die ökonomisch und historisch berechtigte, die aus dem Prozeß der gesellschaftlichen Lebenserzeugung entspringende Quelle des Titels und aller auf ihm begründeten Transaktionen fort. Vom Standpunkt einer höhern ökonomischen Gesellschaftsformation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Menschen an einem andern Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias <gute Familienväter> den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.

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Bei der folgenden Untersuchung des Bodenpreises sehn wir ab von allen Konkurrenzschwankungen, von allen Bodenspekulationen oder auch vom

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kleinen Grundeigentum, wo die Erde das Hauptinstrument der Produzenten bildet und daher zu jedem Preis von ihnen gekauft werden muß.

I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne daß die Rente steigt; nämlich

1. durch das bloße Fallen des Zinsfußes, welches bewirkt, daß die Rente teurer verkauft wird und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, wächst;

2. weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.

II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.

Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt, ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden groß, klein oder gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhältnis des Teils des Mehrwerts, der sich in Rente verwandelt, zum vorgeschoßnen Kapital, welches das Bodenprodukt produziert. Es ist dies verschieden von dem Verhältnis des Surplusprodukts zum Gesamtprodukt, denn das Gesamtprodukt schließt nicht das ganze vorgeschoßne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das neben dem Produkt fortexistiert. Dagegen ist dies darin eingeschlossen, daß auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen, ein wachsender Teil des Produkts sich in überschüssiges Surplusprodukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preissteigerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.

Die Rente kann aber auch wachsen, ohne daß der Preis des Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.

Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich großer Kapitalanlage auf den alten Ländereien neue Ländereien besserer Qualität bebaut werden, die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.

Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer Ergiebigkeit und gleichbleibendem Marktpreis die Masse des den Boden exploitierenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdoppelt sich z.B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst verdoppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die zweite Kapitalanlage ebensogut wie die erste einen Surplusprofit ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne sukzessive Kapitalanlagen

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auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale von je 1.000 Pfd. St. auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Bodenklasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesamtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne daß der Preis des einzelnen Bodenstücks oder die Rentrate oder auch die Rentmasse auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Bodenstücken nebeneinander andern Gesetzen folge als die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage sowohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die einzige Modifikation, die hier existiert und die übersehn wird, ist die, daß sukzessive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigentums stößt, was bei sukzessiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe und ebenso die Rate des Mehrwerts, so bleibt die Profitrate unverändert, so daß bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn ein Kapital von 1.000 Pfd. St. eine Rente von x, wirft unter den vorausgesetzten Umständen eines von 2.000 Pfd. St. eine Rente von 2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unverändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in demselben Feld arbeitet, ist infolge des Steigens der Masse der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 Pfd. St. Rente einbrachte, bringt jetzt 4 Pfd.(41)

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(41) Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeutende Schrift über die Rente wir in Buch IV zurückkommen < Siehe Band 26, 2. Teil, S. 7-102, 139-151&gt; , diesen Punkt entwickelt zu haben. Er begeht nur den Irrtum, erstens zu unterstellen, daß beim Kapital das Wachsen des Profits weiter

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Das Verhältnis eines Teils des Mehrwerts, der Geldrente - denn das Geld ist der selbständige Ausdruck des Werts - zum Boden ist an sich abgeschmackt und irrationell; denn es sind inkommensurable Größen, die hier aneinander gemessen werden, ein bestimmter Gebrauchswert, Bodenstück von soundso viel Quadratfuß auf der einen Seite, und Wert, speziell Mehrwert auf der andern. Es drückt dies in der Tat nichts aus, als daß unter den gegebnen Verhältnissen das Eigentum an den Quadratfüßen Boden den Grundeigentümer befähigt, ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit abzufangen, die das in den Quadratfüßen wie ein Schwein in den Kartoffeln wühlende Kapital {hier steht im Ms. in Klammern, aber durchstrichen: Liebig} realisiert hat. Prima facie ist der Ausdruck aber derselbe, als wollte man vom Verhältnis einer Fünfpfundnote zum Durchmesser der Erde sprechen. Die Vermittlungen der irrationellen Formen, worin bestimmte ökonomische Verhältnisse erscheinen und sich praktisch zusammenfassen, gehn die praktischen Träger dieser Verhältnisse in ihrem Handel und Wandel jedoch nichts an; und da sie gewohnt sind, sich darin zu bewegen, findet ihr Verstand nicht im geringsten Anstoß daran. Ein vollkommner Widerspruch hat durchaus nichts Geheimnisvolles für sie. In den dem innern Zusammenhang entfremdeten und, für sich isoliert genommen, abgeschmackten Erscheinungsformen fühlen sie sich ebenfalls so zu Haus wie ein Fisch im Wasser. Es gilt hier, was Hegel mit Bezug auf gewisse mathematische Formeln sagt, daß, was der gemeine Menschenverstand irrationell findet, das Rationelle, und sein Rationelles die Irrationalität selbst ist.

Mit Bezug auf die Bodenfläche selbst betrachtet, drückt sich also das Steigen in der Masse der Rente aus, ganz wie ein Steigen in der Rate der Rente, und daher die Verlegenheit, wenn die Bedingungen, die den einen Fall erklären würden, bei dem andern fehlen.

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(41)sich stets auch als Wachsen des Kapitals ausdrücke, so daß das Verhältnis bei steigender Masse des Profits dasselbe bleibe. Dies ist jedoch falsch, da bei veränderter Zusammensetzung des Kapitals, trotz gleichbleibender Exploitation der Arbeit, die Profitrate steigen kann, gerade weil der proportionelle Wert des konstanten Teils des Kapitals verglichen mit seinem variablen fällt. - Zweitens begeht er den Irrtum, dies Verhältnis der Geldrente zu einem quantitativ bestimmten Bodenstück, einem Acre Landes z.B., als etwas zu behandeln, das von der klassischen Ökonomie bei ihren Untersuchungen über Steigen oder Fallen der Rente überhaupt unterstellt sei. Dies ist wieder falsch. Sie behandelt die Rate der Rente stets, soweit sie die Rente in ihrer Naturalform betrachtet, in bezug auf das Produkt, und soweit sie dieselbe als Geldrente betrachtet, in bezug auf das vorgeschoßne Kapital, weil dies in der Tat die rationellen Ausdrücke sind.

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Der Bodenpreis kann aber auch steigen, selbst wenn der Preis des Bodenprodukts abnimmt.

In diesem Fall kann sich durch weitre Differenzierung die Differentialrente, und daher der Bodenpreis, der bessern Ländereien vermehrt haben. Oder wenn dies nicht der Fall ist, kann bei vermehrter Produktivkraft der Arbeit der Preis des Bodenprodukts gefallen sein, so daß aber die vermehrte Produktion dies mehr als aufwiegt. Nimm an, das Quarter habe 60 sh. gekostet. Werden von demselben Acre mit demselben Kapital 2 qrs. statt einem produziert, und das qr. falle auf 40 sh., so bringen 2 qrs. 80 sh., so daß der Wert des Produkts desselben Kapitals auf demselben Acre um ein Drittel gestiegen, obgleich der Preis per qr. um ein Drittel gefallen ist. Wie dies möglich, ohne daß das Produkt über seinem Produktionspreis oder Wert verkauft wird, wurde bei der Differentialrente entwickelt. Es ist in der Tat nur in zwei Arten möglich. Entweder schlechter Boden wird außer Konkurrenz gesetzt, aber der Preis des bessern Bodens wächst, wenn die Differentialrente wächst, die allgemeine Verbesserung also ungleichmäßig auf die verschiednen Bodenarten wirkt. Oder auf dem schlechtesten Boden drückt sich derselbe Produktionspreis (und derselbe Wert, falls absolute Rente gezahlt wird) wegen gesteigerter Produktivität der Arbeit in größrer Masse Produkt aus. Das Produkt stellt nach wie vor denselben Wert dar, aber der Preis seiner aliquoten Teile ist gefallen, während ihre Anzahl sich vermehrt hat. Wenn dasselbe Kapital angewandt, ist dies unmöglich; denn in diesem Fall drückt sich stets derselbe Wert in jeder beliebigen Menge Produkt aus. Es ist aber möglich, wenn ein Kapitalzuschuß gemacht worden ist für Gips, Guano etc., kurz, für Verbesserungen, deren Wirkung sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Bedingung ist, daß der Preis des einzelnen qr. zwar fällt, aber nicht in demselben Verhältnis, wie die Zahl der qrs. wächst.

III. Diese verschiednen Bedingungen des Steigens der Rente und daher des Bodenpreises überhaupt oder für einzelne Bodenarten können z.T. konkurrieren, z.T. schließen sie einander aus und können nur abwechselnd wirken. Es folgt aber aus dem Entwickelten, daß aus einem Steigen des Bodenpreises nicht ohne weiteres auf ein Steigen der Rente und daß aus einem Steigen der Rente, welches immer ein Steigen des Bodenpreises nach sich zieht, nicht ohne weiteres auf ein Steigen der Bodenprodukte geschlossen werden kann.(42)

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(42) Über Fallen der Bodenpreise bei Steigen der Rente als Tatsache siehe Passy.

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Statt auf die wirklichen naturgemäßen Ursachen der Erschöpfung des Bodens zurückzugehn, welche übrigens sämtlichen Ökonomen, die über Differentialrente geschrieben haben, unbekannt waren wegen des Zustands der Agrikulturchemie zu ihrer Zeit, ist die flache Auffassung zu Hilfe genommen worden, daß man nicht jede beliebige Masse Kapital in einem räumlich begrenzten Feld anlegen kann; wie z.B. die "Edinburgh Review" <1. Aufl. "Westminster Review"> dem Richard Jones entgegenhielt, daß man nicht ganz England durch Bebauung von Soho Square füttern kann. Wenn dies als ein besondrer Nachteil der Agrikultur angesehn wird, so ist gerade das Umgekehrte wahr. Es können hier sukzessive Kapitalanlagen fruchtbringend angelegt werden, weil die Erde selbst als Produktionsinstrument wirkt, was bei einer Fabrik, wo sie nur als Unterlage, als Platz, als räumliche Operationsbasis fungiert, nicht oder nur innerhalb sehr enger Grenzen der Fall ist. Man kann zwar - und dies tut die große Industrie - in einem, verglichen mit dem parzellierten Handwerk, kleinen Raum eine große Produktionsanlage konzentrieren. Aber, die Entwicklungsstufe der Produktivkraft gegeben, ist immer ein bestimmter Raum erforderlich, und das Bauen in die Höhe hat auch seine bestimmten praktischen Grenzen. Über diese hinaus erfordert Ausdehnung der Produktion auch Erweiterung des Bodenraums. Das in Maschinen usw. angelegte fixe Kapital verbessert sich nicht durch den Gebrauch, sondern verschleißt im Gegenteil. Infolge neuer Erfindungen können auch hier einzelne Verbesserungen angebracht werden, aber die Entwicklung der Produktivkraft als gegeben vorausgesetzt, kann sich die Maschine nur verschlechtern. Bei rascher Entwicklung der Produktivkraft muß die ganze alte Maschinerie durch vorteilhaftere ersetzt werden, also verlorengehn. Die Erde dagegen, richtig behandelt, verbessert sich fortwährend. Der Vorzug der Erde, daß sukzessive Kapitalanlagen Vorteil bringen können, ohne daß die frühern verlorengehn, schließt zugleich die Möglichkeit der Ertragsdifferenz dieser sukzessiven Kapitalanlagen ein.



Datum der letzten Änderung :   Jena, den: 17.02.2013