43. Kapitel. Differentialrente II - Dritter Fall. Resultate | Inhalt | 45. Kapitel. Die absolute Grundrente

VIERUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden

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Gesetzt, die Nachfrage nach Korn sei steigend und die Zufuhr könne nur befriedigt werden durch sukzessive Kapitalanlagen mit Unterproduktivität auf den Rente tragenden Ländereien oder durch zusätzliche Kapitalanlage, ebenfalls mit abnehmender Produktivität, auf Boden A oder durch Kapitalanlage auf neuen Ländereien von geringrer Qualität als A.

Nehmen wir als Repräsentanten der Rente tragenden Ländereien den Boden B.

Die zuschüssige Kapitalanlage verlangt ein Steigen des Marktpreises über den bisherigen regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. per qr., um die Mehrproduktion von 1 qr. (das hier eine Million qrs. darstellen mag, wie jeder Acre eine Million Acres) auf B zu ermöglichen. Auf C und D etc., den Bodenarten höchster Rente, mag dann auch Mehrprodukt stattfinden, aber nur mit abnehmender Surplusproduktivkraft; das eine qr. von B ist jedoch als notwendig vorausgesetzt, um die Nachfrage zu decken. Kann dies eine qr. wohlfeiler durch Kapitalzuschuß auf B produziert werden, als bei gleichem Kapitalzuschuß auf A oder durch Herabsteigen zum Boden A-1, der z.B. das qr. nur zu 4 Pfd.St. produzieren kann, während das Zuschußkapital auf A schon zu 33/4 Pfd.St. per qr. produzieren könnte, so würde das Zuschußkapital auf B den Marktpreis regulieren.

A habe wie bisher 1 qr. zu 3 Pfd.St. produziert. B ebenfalls wie bisher zusammen 31/2 qrs. zum individuellen Produktionspreis von zusammen 6 Pfd.St. Ist nun auf B ein Zuschuß von 4 Pfd.St. Produktionskosten (inkl. Profit) nötig, um ein ferneres qr. zu produzieren, während es auf A zu 33/4 Pfd.St. produziert werden könnte, so würde es selbstverständlich auf A, nicht auf B produziert werden. Nehmen wir also an, es könne auf B mit 31/2 Pfd.St. zuschüssigen Produktionskosten hergestellt werden. In diesem Fall würde 31/2 Pfd.St. der regulierende Preis für die gesamte Produktion. B würde nun sein Produkt, von jetzt 41/2 qrs., verkaufen zu 153/4 Pfd.St.

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Davon gingen ab die Produktionskosten der ersten 31/2 qrs. mit 6 Pfd.St. und die des letzten qr. mit 31/2 Pfd.St., zusammen 91/2. Bleibt Surplusprofit für Rente = 61/2 Pfd.St. gegen früher nur 41/2 Pfd.St. In diesem Fall würde der Acre A ebenfalls eine Rente von 1/2 Pfd.St. abwerfen; aber nicht der schlechteste Boden A, sondern der beßre Boden B würde den Produktionspreis von 31/2 Pfd.St. regulieren. Es ist dabei natürlich unterstellt, daß neuer Boden der Bonität A von derselben günstigen Lage, wie der bisher bebaute, nicht zugänglich ist, sondern eine zweite Kapitalanlage auf die schon bebaute Strecke A, aber zu größern Produktionskosten, oder Heranziehung noch geringem Bodens A-1 nötig wäre. Sobald durch sukzessive Kapitalanlagen die Differentialrente II in Wirksamkeit tritt, können die Grenzen des steigenden Produktionspreises durch bessern Boden reguliert sein, und der schlechteste Boden, die Basis der Differentialrente I, kann dann ebenfalls Rente tragen. So würden dann bei bloßer Differentialrente alle bebauten Ländereien Rente tragen. Wir hätten dann folgende zwei Aufstellungen, wo unter Produktionskosten die Summe des vorgeschoßnen Kapitals plus 20% Profit verstanden ist, also auf je 21/2 Pfd.St. Kapital 1/2 Pfd.St. Profit, zusammen 3 Pfd.St.

Bodenart Acres Produk-
tionskosten
Produkt Verkaufs-
preis
Geldertrag Kornrente Geldrente
    Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St.








A 1 3 1 3 3 0 0
B 1 6 31/2 3 101/2 11/2 41/2
C 1 6 51/2 3 161/2 31/2 101/2
D 1 6 71/2 3 221/2 51/2 161/2








Total 4 21 171/2   521/2 101/2 311/2

Dies ist der Stand der Dinge vor der neuen Kapitalanlage von 31/2 Pfd.St. auf B, die nur 1 qr. liefert. Nach dieser Kapitalanlage stellt sich die Sache wie folgt:

Bodenart Acres Produk-
tionskosten
Produkt Verkaufs-
preis
Geldertrag Kornrente Geldrente
    Pfd.St. qrs. Pfd.St. Pfd.St. qrs. Pfd.St.








A 1 3 1 31/2 31/2 1/7 1/2
B 1 91/2 41/2 31/2 151/2 111/14 61/4
C 1 6 51/2 31/2 191/2 311/14 131/4
D 1 6 71/2 31/2 261/2 511/14 201/4








Total 4 241/2 181/2   641/2 111/2 401/4
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{Dies ist wieder nicht ganz richtig gerechnet. Dem Pächter von B kosten die 41/2 qrs. erstens an Produktionskosten 91/2 Pfd.St. und zweitens an Rente 41/2 Pfd.St., zusammen 14 Pfd.St.; Durchschnitt per qr. = 31/9 Pfd.St. Dieser Durchschnittspreis seiner Gesamtproduktion wird hiermit der regulierende Marktpreis. Danach würde die Rente auf A 1/9 Pfd.St. statt 1/2 Pfd.St. betragen, und die auf B würde bleiben 41/2 Pfd.St. wie bisher: 41/2 qrs. à 31/2 Pfd.St. = 14 Pfd.St., davon ab 91/2 Pfd.St. Produktionskosten, bleiben 41/2 Pfd.St. für Surplusprofit. Man sieht: trotz der zu ändernden Zahlen zeigt das Beispiel, wie vermittelst Differentialrente II der bessere, schon Rente tragende Boden den Preis regulieren und dadurch aller Boden, auch der bisher rentelose, in rentetragenden verwandelt werden kann. - F. E.}

Die Kornrente muß steigen, sobald der regulierende Produktionspreis des Korns steigt, sobald also das qr. Korn auf dem regulierenden Boden oder die regulierende Kapitalanlage auf einer der Bodenarten steigt. Es ist dasselbe, als wären alle Bodenarten unfruchtbarer geworden und produzierten z.B. mit 21/2 Pfd.St. neuer Kapitalanlage alle nur 5/7 qr. statt 1 qr. Was sie mit derselben Kapitalanlage an Korn mehr produzieren, verwandelt sich in Surplusprodukt, worin sich der Surplusprofit und daher die Rente darstellt. Gesetzt, die Profitrate bliebe dieselbe, so kann der Pächter mit seinem Profit weniger Korn kaufen. Die Profitrate kann dieselbe bleiben, wenn der Arbeitslohn nicht steigt, entweder weil er auf das physische Minimum, also unter den normalen Wert der Arbeitskraft heruntergedrückt wird; oder weil die andern, von der Manufaktur gelieferten Gegenstände des Arbeiterkonsums verhältnismäßig wohlfeiler geworden sind; oder weil der Arbeitstag verlängert oder intensiver geworden ist und daher die Profitrate in den nicht agrikolen Produktionszweigen, die aber den agrikolen Profit reguliert, gleichgeblieben, wenn nicht gestiegen ist; oder aber, weil bei der Agrikultur zwar dasselbe Kapital ausgelegt ist, aber mehr konstantes und weniger variables.

Wir haben nun die erste Weise betrachtet, worin auf dem bisher schlechtesten Boden A Rente entstehn kann, ohne daß noch schlechtrer Boden in Bebauung gezogen wird; nämlich durch die Differenz seines individuellen, bisher regulierenden Produktionspreises gegen den neuen, höhern Produktionspreis, wozu das letzte zuschüssige Kapital mit Unterproduktivkraft auf besserm Boden das nötige Zuschußprodukt liefert.

Hätte das zuschüssige Produkt von Boden A-1 geliefert werden müssen, der das qr. nur zu 4 Pfd.St. liefern kann, so wäre die Rente per Acre auf A auf 1 Pfd.St. gestiegen. Aber in diesem Fall wäre A-1 als der schlechteste

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kultivierte Boden an die Stelle von A und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden Bodenarten gerückt. Die Differentialrente I hätte sich geändert. Dieser Fall liegt also außerhalb der Betrachtung der Differentialrente II, die aus verschiedner Produktivität sukzessiver Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.

Es kann aber außerdem noch in doppelter Weise Differentialrente auf Boden A entstehn.

Bei gleichbleibendem Preis - irgendeinem gegebnen Preis, der selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern -, wenn die zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden immer der Fall sein muß.

Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der sukzessiven Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.

Beidemal ist vorausgesetzt, daß die vermehrte Produktion durch den Stand der Nachfrage erheischt ist.

Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente aus, eine eigentümliche Schwierigkeit dar wegen des früher entwickelten Gesetzes, daß es immer der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des qr. auf die Gesamtproduktion (oder die Gesamtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktionspreis außer ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Ausgleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis reguliert.

Nimm an:

1. Bei steigender Produktivkraft der sukzessiven Kapitalanlagen können auf 1 Acre von A mit 5 Pfd.St. Kapitalvorschuß, entsprechend 6 Pfd.St. Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 produziert werden. Die erste Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. liefert 1 qr., die zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 Pfd.St. Produktionskosten 3 qrs., der qr. wird also durchschnittlich 2 Pfd.St. kosten; werden also die 3 qrs. zu 2 Pfd.St. verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente, sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert. 2 Pfd.St. ist der regulierende Produktionspreis geworden statt 3 Pfd.St.; ein Kapital von 21/2 Pfd.St. produziert jetzt durchschnittlich auf dem schlechtesten Boden 11/2 statt 1 qr., und dies ist nun die offizielle Fruchtbarkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 21/2 Pfd.St. Ein Teil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die Bildung ihres notwendigen Produkts wie ein Teil ihres Surplusprofits in die Bildung des Durcbschnittsprofits.

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Wird dagegen gerechnet wie auf den bessern Bodenarten, wo die Durchschnittsrechnung nichts ändert am absoluten Surplus, weil für sie der allgemeine Produktionspreis als Schranke der Kapitalanlage gegeben ist, so kostet das qr. der ersten Kapitalanlage 3 Pfd.St. und die 2 qrs. der zweiten jedes nur 11/2 Pfd.St. Es würde also eine Kornrente von 1 qr. und eine Geldrente von 3 Pfd.St. auf A entstehn, die 3 qrs. aber zum alten Preise zu zusammen 9 Pfd.St. verkauft werden. Erfolgte eine dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. mit gleichbleibender Fruchtbarkeit wie die zweite, so würden nun zusammen 5 qrs. mit 9 Pfd.St. Produktionskosten produziert. Bliebe der individuelle Durchschnittsproduktionspreis von A regulierend, so müßte das qr. nun zu 14/5 Pfd.St. verkauft werden. Der Durchschnittspreis wäre wieder gefallen. nicht durch neues Steigen der Fruchtbarkeit der dritten Kapitalanlage, sondern nur durch Zusätze einer neuen Kapitalanlage mit derselben zuschüssigen Fruchtbarkeit wie die zweite. Statt wie auf den Rente tragenden Bodenarten die Rente zu erhöhen, würden die sukzessiven Kapitalanlagen von höherer aber gleichbleibender Fruchtbarkeit auf Boden A den Produktionspreis, und damit bei sonst gleichbleibenden Umständen die Differentialrente auf allen andern Bodenarten proportionell senken. Bliebe dagegen die erste Kapitalanlage. die 1 qr. zu 3 Pfd.St. Produktionskosten produziert, für sich maßgebend, so würden die 5 qrs. zu 15 Pfd.St. verkauft, und die Differentialrente der spätem Kapitalanlagen auf Boden A betrüge 6 Pfd.St. Der Zusatz von Mehrkapital auf den Acre von A, in welcher Form immer appliziert, wäre hier eine Verbesserung, und das zusätzliche Kapital hätte auch den ursprünglichen Kapitalteil produktiver gemacht. Es wäre Unsinn zu sagen, 1/3 des Kapitals hätte 1 qr. und die übrigen 2/3 hätten 4 qrs. produziert. 9 Pfd.St. per Acre würden immer 5 qrs. produzieren, während 3 Pfd.St. nur 1 qr. produzieren würden. Ob oder ob nicht hier eine Rente entstände, ein Surplusprofit, wäre ganz von Umständen abhängig. Normal müßte der regulierende Produktionspreis fallen. Dies wird der Fall sein, wenn diese verbesserte, aber mit mehr Kosten verknüpfte Bebauung auf Boden A nur stattfindet, weil auch auf den bessern Bodenarten - also allgemeine Revolution in der Agrikultur; so daß jetzt, wenn von der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens A die Rede ist, unterstellt wird, daß er mit 6 resp. 9 Pfd.St. statt mit 3 Pfd.St. bestellt wird. Namentlich gälte dies, wenn die Mehrzahl der bebauten Acres des Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern, dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Verbesserung zunächst nur einen geringen Teil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Teil einen Surplusprolit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der

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Hand wäre, ganz oder zum Teil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixieren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach allmählich der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surplusproduktivität ganz oder teilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfisziert werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapitalauslage könnte so verhindert werden durch die Fixierung des Surplusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale gesehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d.h. das Dazwischentreten des Grundeigentums, welches den Produktionspreis erhöhen würde, statt daß die Differentialrente bloß Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produktionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen beider Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nötigen aufrechthalten und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von außen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurrieren könnte, ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z.B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d.h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von außen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, daß im gegebnen Fall der Produktionspreis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, so daß die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.

2. Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale. Gesetzt, Boden A-1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 Pfd.St. produzieren, Boden A aber zu 33/4, also wohlfeiler, aber um 3/4 Pfd.St. teurer als das durch seine erste Kapitalanlage produzierte qr. In diesem Fall wäre der Gesamtpreis der beiden auf A produzierten qrs = 63/4 Pfd.St.; also der Durchschnittspreis per qr. = 33/8 Pfd.St. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um 3/8 Pfd.St., während, wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 33/4 Pfd.St. produzierte, er um weitere 3/8 Pfd.St. bis

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33/4 Pfd.St. steigen und damit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten bewirken würde.

Der Produktionspreis von 33/8 Pfd.St. per qr. von A wäre so ausgeglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage und wäre regulierend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.

Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage produzierte qr. zu 33/4 Pfd.St. verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von 3/4 Pfd.St. ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zuschüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 Pfd.St. produzierten. Solange noch unbebaute Strecken von A existieren, könnte der Preis nur temporär auf 33/4 Pfd.St. steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 Pfd.St. halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt, das qr. wohlfeiler als 33/4 Pfd.St. zu produzieren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigentümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.

Es hinge wieder von der größern oder geringem Verallgemeinerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 33/4 Pfd.St. regulierend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Befriedigung der Nachfrage beim Preis von 33/4 Pfd.St. per qr. gemacht würde, als Rente zu fixieren.

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Über die abnehmende Produktivität des Bodens bei sukzessiven Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, daß die sukzessive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets vermehrt und daß sie dies selbst bei fallendem tun kann.

Allgemein aber ist dies zu bemerken:

Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise findet stets relative Verteuerung der Produkte statt, wenn, um dasselbe Produkt zu erhalten, eine Auslage gemacht, etwas bezahlt werden muß, was früher nicht bezahlt wurde. Denn unter Ersatz des in der Produktion aufgezehrten Kapitals ist nur der Ersatz von Werten zu verstehn, die sich in bestimmten Produktionsmitteln darstellten. Naturelemente, die in die Produktion als Agentien eingehn, ohne zu kosten, welche Rolle sie immer in der Produk-

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tion spielen mögen, gehn nicht als Bestandteile des Kapitals in sie ein, sondern als Gratisnaturkraft des Kapitals, d.h. als eine Gratisnaturproduktivkraft der Arbeit, die sich aber auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, wie alle Produktivkraft, als Produktivkraft des Kapitals darstellt. Wenn also eine solche Naturkraft, die ursprünglich nichts kostet, in die Produktion eingeht, so zählt sie nicht mit bei der Preisbestimmung, solange das mit ihrer Hilfe gelieferte Produkt für den Bedarf ausreicht. Muß aber im Fortgang der Entwicklung ein größeres Produkt geliefert werden, als mit Hilfe dieser Naturkraft hergestellt werden kann, muß also dies zusätzliche Produkt ohne Hilfe dieser Naturkraft oder unter Beihilfe von menschlichem Zutun, menschlicher Arbeit erzeugt werden, so geht ein neues zusätzliches Element in das Kapital ein. Es findet also relativ mehr Kapitalauslage statt, um dasselbe Produkt zu erhalten. Alle andren Umstände gleichbleibend, findet Verteurung der Produktion statt.

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{Aus einem Heft, "Begonnen Mitte Februar 1876".}

Differentialrente und Rente als bloßer Zins des dem Boden einverleibten Kapitals.

Die sog. ständigen Meliorationen - welche die physikalische, zum Teil auch chemische Beschaffenheit des Bodens verändern durch Operationen, die Kapitalauslage kosten und als Einverleibung des Kapitals in den Boden betrachtet werden können - kommen fast alle darauf hinaus, einem bestimmten Bodenstück, dem Boden an einem bestimmten, beschränkten Platz, Eigenschaften zu geben, die andrer Boden, an andrem Platz und oft ganz in der Nähe, von Natur besitzt. Ein Boden ist von Natur nivelliert, der andre muß nivelliert werden; der eine besitzt natürlichen Wasserabfluß, der andre bedarf künstlicher Dränierung; der eine besitzt von Natur eine tiefe Ackerkrume, bei dem andren muß sie künstlich vertieft werden; ein Tonboden ist von Natur mit dem zusagenden Quantum Sand gemischt, bei einem andern muß dies Verhältnis erst geschaffen werden; die eine Wiese wird von Natur berieselt oder überschlammt, die andre muß es werden durch Arbeit, oder in der Sprache der bürgerlichen Ökonomie, durch Kapital.

Es ist nun eine wahrhaft erheiternde Theorie, daß hier bei dem einen Boden, dessen komparative Vorteile erworben sind, die Rente Zins ist, bei dem andren aber, der von Natur diese Vorteile besitzt, nicht. (In der Tat wird die Sache aber in der Ausführung dahin verdreht, daß, weil in dem einen Fall die Rente wirklich mit Zins zusammenfällt, sie auch in den andren

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Fällen, wo dies positiv nicht der Fall ist, Zins genannt, in Zins umgelogen werden muß.) Der Boden trägt aber nach der gemachten Kapitalanlage die Rente, nicht weil Kapital auf ihm angelegt worden ist, sondern weil die Kapitalanlage den Boden zu einem gegen früher produktiveren Anlagefeld gemacht hat. Gesetzt, aller Boden eines Landes bedürfe dieser Kapitalanlage; so muß jedes Bodenstück, dem sie noch nicht zuteil geworden, durch dies Stadium erst durchpassieren, und die Rente (der Zins, den er abwirft im gegebnen Fall), die der schon mit Kapitalanlage versehene Boden trägt, ist ebensogut eine Differentialrente, als ob er von Natur diesen Vorzug besäße und der andre Boden ihn erst künstlich erwerben müßte.

Auch diese in Zins auflösliche Rente wird zur reinen Differentialrente, sobald das ausgelegte Kapital amortisiert ist. Dasselbe Kapital müßte sonst als Kapital doppelt existieren.

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Es ist eine der heitersten Erscheinungen, daß alle die Gegner Ricardos, die die Bestimmung des Werts ausschließlich durch die Arbeit bekämpfen, gegenüber der aus Bodenunterschieden hervorgehenden Differentialrente geltend machen, daß hier die Natur statt der Arbeit wertbestimmend gemacht werde; zugleich aber diese Bestimmung der Lage vindizieren oder auch, und noch mehr, dem Zins des bei der Bearbeitung in den Boden gesteckten Kapitals. Dieselbe Arbeit bringt denselben Wert hervor für das in einer gegebnen Zeit geschaffne Produkt; die Größe aber oder das Quantum dieses Produkts, also auch der Wertteil, der auf einen aliquoten Teil dieses Produkts fällt, hängt bei gegebner Quantität der Arbeit einzig vom Quantum des Produkts ab und dies wieder von der Produktivität des gegebnen Quantums Arbeit, nicht von der Größe dieses Quantums. Ob diese Produktivität der Natur oder Gesellschaft geschuldet ist, ist ganz gleichgültig. Nur in dem Fall, wo sie selbst Arbeit, also Kapital kostet, vermehrt sie die Produktionskosten um einen neuen Bestandteil, was bei der bloßen Natur nicht der Fall ist.



Datum der letzten Änderung : Jena, den: 16.04.2014