4. Kapitel | Inhalt | 6. Kapitel
Fünftes Kapitel
Die Reformation
1. Luther
Die gesunde Sinnlichkeit des Mittelalters fand in Luther ihren klassischen Dolmetsch. Mit dem religiösen Reformator haben wir es hier weniger zu tun als mit Luther als Mensch. Im Menschlichen trat Luthers kräftige urwüchsige Natur unverfälscht hervor; diese zwang ihn, rückhaltlos und treffend sein Liebes- und Genußbedürfnis auszusprechen. Seine Stellung als ehemaliger römischer Geistlicher hatte ihm die Augen geöffnet. Er hatte die Unnatur des Mönchs- und Nonnenlebens in der Praxis, sozusagen am eigenen Leibe kennengelernt. Daher die Wärme, mit der er das priesterliche und klösterliche Zölibat bekämpfte. Seine Worte gelten auch noch heute jenen, die glauben, wider die Natur sündigen zu dürfen, und meinen, mit ihren Begriffen von Moral und Sittlichkeit es vereinigen zu können, wenn die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen Millionen verhindern, ihren Naturzweck zu erfüllen. Luther sagt: "Ein Weib, wo nicht die hohe, seltsame Gnade da ist, kann eines Mannes ebensowenig entraten als Essen, Schlafen, Trinken und andere natürliche Notdurft. Wiederum also auch ein Mann kann eines Weibes nicht entraten. Ursache ist die: es ist ebenso tief eingepflanzt der Natur, Kinder zu zeugen als essen und trinken. Darum hat Gott dem Leibe die Glieder, Adern, Flüsse, und alles, was dazu dient, gegeben und eingesetzt. Wer nun diesem wehren will und nicht lassen gehen, wie Natur will, und was tut er anders, denn er will wehren, daß Natur nicht Natur sei, daß Feuer nicht brenne, Wasser nicht netze, der Mensch nicht esse, noch trinke, noch schlafe?" Und in seiner Predigt vom ehelichen Leben sagt er: "Also wenig als in meiner Macht steht, daß ich kein Mannsbild sei, also wenig steht es auch dir, daß du ohne Mann seiest, denn es ist nicht eine freie Willkür oder Rat, sondern ein nötig natürlich Ding, daß alles, was ein Mann ist, muß ein Weib haben, und was ein
Weib ist, muß einen Mann haben." Luther spricht sich aber nicht bloß in dieser energischen Weise für das Eheleben und die Notwendigkeit des Geschlechtsverkehrs aus, er wendet sich auch dagegen, daß Ehe und Kirche etwas miteinander gemein haben. Er stand hierin ganz auf dem Boden der alten Zeit, die in der Ehe einen freien Willensakt der Beteiligten sah, der die Kirche nichts anging. Er sagt darüber: "Darum wisse, daß die Ehe ein äußerlich Ding ist, wie eine andere weltliche Hantierung. Wie ich nun mag mit einem Heiden, Juden, Türken, Ketzer essen, trinken, schlafen, gehen, reiten, kaufen, reden und handeln, also mag ich auch mit ihm ehelich werden und bleiben. Und kehre dich an der Narren Gesetze, die solches verbieten, nichts ... Ein Heide ist ebensowohl ein Mann und Weib, von Gott wohl und gut geschaffen, als St. Peter und St. Paul und St. Lukas, schweige denn als ein loser, falscher Christ." Luther erklärte sich ferner, gleich anderen Reformatoren, gegen jede Beschränkung der Ehe und wollte auch die Ehe Geschiedener wieder zulassen, wogegen die Kirche sich sträubte. Er sagt: "Wie aber jetzt bei uns die Ehesachen oder ein Scheiden zu halten sei, hab` ich gesagt, daß man`s den Juristen soll befehlen und unter das weltliche Regiment werfen, weil der Ehestand gar ein weltlich äußerlich Ding ist." Entsprechend dieser Anschauung wurde erst gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts die kirchliche Trauung bei den Protestanten Voraussetzung zu einer gültigen Ehe. Bis dahin galt die sogenannte Gewissensehe, das heißt die bloße gegenseitige Verpflichtung, sich als Mann und Weib anzusehen und ehelich zusammenleben zu wollen. Eine solche Ehe wurde nach deutschem Recht als legal angesehen. Luther ging sogar so weit, daß er dem in der Ehe unbefriedigt gebliebenen Teil - auch wenn dieser die Frau war - das Recht zusprach, sich außer der Ehe Befriedigung zu verschaffen, "damit der Natur Genüge getan werde, welcher man nicht widerstehen könne"(1). Luther stellt hier Grundsätze auf, welche die lebhafte Entrüstung eines großen Teiles der "ehrbaren Männer und Frauen" unserer Zeit hervorrufen werden, die sich gerne in ihrem frommen Eifer auf Luther berufen. In seinem Traktat "Vom ehelichen Leben", II, 146, Jena 1522, sagt er: "Wenn ein tüchtig Weib zur Ehe einen untüchtigen Mann überkäme und könnte doch keinen anderen öffentlich nehmen und wollte auch nicht gerne wider ihre
Ehre tun, soll sie zu ihrem Manne also sagen: Siehe, lieber Mann, du kannst mein nicht schuldig werden und hast mich und meinen jungen Leih betrogen, dazu in Gefahr der Ehre und Seligkeit bracht, und ist für Gott keine Ehre zwischen uns beiden, vergönne mir, daß ich mit deinem Bruder oder nächsten Freund eine heimliche Ehe habe und du den Namen habst, auf daß dein Gut nicht an fremde Erben komme, und laß dich wiederum williglich betrügen durch mich, wie du mich ohne deinen Willen betrogen hast." Der Mann, führt Luther weiter aus, habe die Pflicht, solches zu bewilligen. "Will er nicht, hat sie das Recht, von ihm zu laufen in ein ander Land und einen anderen zu freien. Wiederum wenn ein Weib die eheliche Pflicht nicht ausüben will, hat der Mann das Recht, eine andere zu beschlafen, nur soll er es ihr vorher sagen."(2) Man sieht, es sind sehr radikale und in unserer an Heuchelei und Prüderie so reichen Zeit sogar recht unsittliche Anschauungen, die der große Reformator entwickelt.
Luther sprach nur aus, was zu jener Zeit Volksauffassung war. So teilt Jakob Grimm mit (3) :
"Daer ein Man were, der sinen echten wive ver frowelik recht niet gedoin konde, der sall si sachtelik op sinen ruggen setten und draegen sie over negen erstnine und setten si sachtelik neder sonder stoeten, slaen und werpen und sonder enig quaed woerd of oevel sehen, und roipen dae sine naebur aen, dat sie inne sines wives lives noet helpen weren, und of sine naebur dat niet doen wolden of kunden, so sall he si senden up die neiste kermisse daerbi gelegen und dat sie sik süverlik toe make und verzere und hangen ör einen buidel wail mit golde bestickt up die side, dat sie selft wat gewerven kunde; kumpt sie dannoch wider ungeholpen, so help ör dar der duifel."
Der Bauer des Mittelalters wollte in erster Linie durch die Ehe Erben haben, und vermochte er diese selbst nicht zu zeugen, so überließ er als praktischer Mann dieses Vergnügen ohne besondere Skrupel einem anderen. Die Hauptsache war, daß er seinen Zweck erreichte, Wir wiederholen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, das Eigentum beherrscht ihn. Die aus den Schriften und Reden Luthers angezogenen Stellen über die Ehe sind um deswillen besonders wichtig, weil die darin geäußerten Anschauungen mit den in der Kirche heute herrschenden im schärf-
sten Widerspruch stehen. Die Sozialdemokratie kann sich in dem Kampfe, den sie mit der Geistlichkeit zu führen hat, mit vollstem Fug und Recht auf Luther berufen, der in Fragen der Ehe einen durchaus vorurteilsfreien Standpunkt einnimmt.
Luther und die Reformatoren gingen in der Ehefrage sogar noch weiter, allerdings aus opportunistischen. Gründen, aus Gefälligkeit gegen die in Frage kommenden Fürsten, deren kräftige Unterstützung oder dauerndes Wohlwollen sie sich zu erwerben, beziehentlich zu erhalten suchten. Der reformationsfreundliche Landgraf von Hessen, Philipp I., besaß neben seiner legitimen Frau eine Geliebte, die nur unter der Bedingung, daß er sie heirate, ihm zu Willen sein wollte. Der Fall war heikel. Eine Scheidung von der Gemahlin ohne durchschlagende Gründe verursachte großen Skandal, und eine Ehe mit zwei Frauen zugleich war bei einem christlichen Fürsten der neueren Zeit ein unerhörtes Ereignis, das nicht minder Skandal verursachen mußte. Gleichwohl entschloß sich Philipp in seiner Verliebtheit für den letzteren Schritt. Es galt nur festzustellen, daß dieser Schritt nicht mit der Bibel im Widerspruch stand und die Zustimmung der Reformatoren, insbesondere Luthers und Melanchthons, fand. Zunächst begannen die Unterhandlungen des Landgrafen mit Butzer, der sich mit dem Plane einverstanden erklärte und versprach, Luther und Melanchthon zu gewinnen. Butzer motivierte seine Ansicht damit, daß er sagte: Mehrere Weiber zugleich zu besitzen, sei nicht wider das Evangelium. Paulus, der doch viel vermeldet, die das Reich Gottes nicht erben sollten, aber von denen, die zwei Weiber haben, tue er keine Meldung; Paulus sage vielmehr, "daß ein Bischof nur eines Weibes haben, desgleichen die Diener. Wär`s nun Not gewesen, daß jeder haben solle ein Weib, so hätt` er`s also geboten und mehr Weiber verboten." Luther und Melanchthon schlossen sich diesen Gründen an und billigten die Doppelehe, nachdem auch des Landgrafen Frau unter der Bedingung in die Ehe mit der zweiten Frau willigte, "daß er die ehelichen Pflichten noch mehr als bisher gegen sie erfüllen werde" (4). Luther hatte schon früher die Frage nach Berechtigung der Bigamie, als es sich um die Billigung einer Doppelehe Heinrichs VIII. von England handelte, Kopfschmerzen verursacht. Das geht aus einem Briefe an den sächsischen Kanzler Brink, Januar 1524, hervor, dem er schrieb: "Grundsätzlich freilich könne er, Luther, die Bigamie nicht verwer-
(4) Joh. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes 1525 bis 1555. Freiburg i. B.
fen, denn sie widerstreite nicht der Heiligen Schrift (5), aber er halte es für ärgerlich, wenn sie unter den Christen vorkäme, die auch erlaubte Dinge unterlassen müßten." Und nach der Trauung des Landgrafen, die im März 1540 wirklich stattfand, schrieb er (10. April) auf ein Anerkennungsschreiben desselben: "Daß Ew. Gnaden guter Dinge sei über unseren gegebenen Ratschlag, den wir gern heimlich sehen halten. Sonst möchten zuletzt auch noch die groben Bauern (dem Beispiel des Landgrafen folgen wollen) vielleicht ebenso große und größere Ursache fürwenden, dadurch wir denn gar viel zu schaffen möchten kriegen."
Melanchthon mochte die Zustimmung zu der Doppelehe des Landgrafen weniger schwergefallen sein, denn er hatte schon früher an Heinrich VlII. geschrieben, "jeder Fürst habe das Recht, in seinem Gebiet die Polygamie einzuführen". Aber die Doppelehe des Landgrafen machte so großes und unliebsames Aufsehen in seinem Lande, daß er - 1541 - eine Schrift verbreiten ließ, in der die Polygamie als nicht wider die Schrift verstoßend verteidigt wurde.(6) Man lebte nicht mehr im neunten oder zwölften Jahrhundert, in denen noch Vielweiberei ohne Anstoß ertragen wurde. Die Doppelehe des Landgrafen von Hessen war übrigens nicht die einzige, welche in weiten Kreisen böses Aufsehen erregte. Solche fürstliche Doppelehen wiederholten sich sowohl im siebzehnten wie im achtzehnten Jahrhundert, wie noch gezeigt werden wird.
Wenn Luther die Befriedigung des Geschlechtstriebs als ein Gebot der Natur erklärte, sprach er nur aus, was die Zeitgenossen dachten und besonders die Männerwelt für sich in Anspruch nahm. Durch die Reformation, welche die Beseitigung des Zölibats der Geistlichen und die Aufhebung der Klöster in den protestantischen Ländern durchsetzte, schuf er Hunderttausenden die Möglichkeit, unter legitimen Formen ihrem Naturtrieb gerecht zu werden. Hunderttausend andere blieben freilich, auf Grund der bestehenden Eigentumsordnung und der auf Grund derselben geschaffenen Gesetze, auch ferner davon ausgeschlossen.
(5) Was vollkommen richtig, aber auch erklärlich ist, da die Bibel aus einer Zeit stammt, in der Polygamie unter den Völkern des Abend- und Morgenlandes weit verbreitet war, aber sie widersprach im sechzehnten Jahrhundert aufs stärkste den Sitten. Der Verfasser
(6) Joh. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes. 3. Band.
Die Reformation war der Protest des im Entstehen begriffenen Großbürgertums gegen die Gebundenheit der feudalen Zustände in Kirche, Staat und Gesellschaft. Dieses werdende Großbürgertum strebte nach Befreiung aus den engen Banden der Zunft-, Hof- und Bannrechte, nach Zentralisation des Staatswesens, nach Vereinfachung des verschwenderisch ausgestatteten Kirchenwesens, nach Aufhebung der zahlreichen Sitze müßiger Menschen, der Klöster, und Verwendung derselben im praktischen Erwerb.
Luther war auf religiösem Gebiet der Vertreter dieser bürgerlichen Bestrebungen. Trat er für die I<´reiheit der Ehe ein, so konnte es sich nur um die bürgerliche Ehe handeln, die erst in unserem Zeitalter, durch das Zivilehegesetz und die damit verbundene bürgerliche Gesetzgebung, Freizügigkeit, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht wurde. Wieweit dadurch die Stellung der Frau sich veränderte, soll untersucht werden. Einstweilen waren in der Reformationszeit die Dinge noch nicht so weit gediehen. Wurde durch die Reformation vielen die Ehemöglichkeit gegeben, so wurde andererseits durch die stärkste Verfolgung dem freien Geschlechtsverkehr nachgestellt. Hatte die katholische Geistlichkeit gegen die geschlechtlichen Ausschweifungen eine gewisse Laxheit und Toleranz gezeigt, so eiferte jetzt die protestantische, nachdem sie selbst versorgt war, um so wütender dagegen. Den öffentlichen Frauenhäusern wurde der Krieg erklärt, sie wurden als "Höhlen des Satans" geschlossen, die Prostituierten als "Töchter des Teufels" verfolgt, und jede Frau, die einen "Fehltritt" beging, nach wie vor als Aushund aller Schlechtigkeit an den Pranger gestellt.
Aus dem lebenslustigen Kleinbürger des Mittelalters, dar lebte und leben ließ, wurde ein bigotter, sittenstrenger, finsterer Spießbürger, der sparte, damit seine späteren großbürgerlichen Nachkommen um so flotter leben und um so mehr verschwenden konnten. Der ehrsame Bürger mit seiner steifen Krawatte, seinem engen Gesichtskreis, seiner strengen, aber heuchlerischen Moral ward das Prototyp der Gesellschaft. Die legitime Frau, der die katholischerseits tolerierte Sinnlichkeit des Mittelalters nicht sonderlich behagt hatte, war mit dem puritanischen Geiste des Protestantismus sehr einverstanden. Aber andere Umstände, die die allgemeinen Verhältnisse in Deutschland ungünstig beeinflußten, waren 'auch für die Frauen von ungünstigem Einfluß.
2. Die Folgen der Reformation. Der Dreißigjährige Krieg
Die Umwandlung der Produktions-, der Geld- und Absatzverhältnisse, die besonders durch die Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien für Deutschland herbeigefiihrt wurde, rief eine große Reaktion auf sozialem Gebiet hervor. Deutschland hörte auf, der Mittelpunkt des europäischen Verkehrs und Handels zu sein. Das deutsche Gewerbewesen, der deutsche Handel gerieten in Verfall. Gleichzeitig hatte die kirchliche Reformation die politische Einheit der Nation zerstört. Die Reformation wurde der Deckmantel, unter dem sich die deutschen Fürsten von der Kaisergewalt zu emanzipieren suchten. Andererseits unterjochten diese Fürsten den Adel und begünstigten, um ihren Zweck leichter zu erreichen, die Städte. Auch begaben sich nicht wenige der letzteren, angesichts der immer trüber werdenden Zeitläufte, freiwillig unter die Herrschaft der Fürsten. Schließlich suchte das durch den ökonomischen Rückgang in seinem Erwerb bedrohte Bürgertum immer höhere Schranken zu errichten, um sich vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen, und die Fürsten kamen diesem Verlangen gerne nach. Die Verknöcherung der Zustände nahm zu, aber damit auch die Verarmung.
Die weiteren Folgen der Reformation waren die religiösen Kämpfe und Verfolgungen - die von den Fürsten als Deckmantel für ihre politischen und ökonomischen Zwecke benutzt wurden -, die Deutschland mit Unterbrechungen länger als ein Jahrhundert durchtobten und mit seiner vollständigen Erschöpfung am Ende des Dreißigjährigen Krieges endeten. Deutschland war ein ungeheures Leichen- und Trümmerfeld geworden. Ganze Länder und Provinzen waren verwüstet, Hunderte von Städten, Tausende von Dörfern waren teilweise oder gänzlich niedergebrannt, viele unter ihnen sind seitdem für immer vom Erdboden verschwunden. In vielen Orten war die Bevölkerung auf den dritten, vierten, fünften, selbst auf den achten und zehnten Teil gesunken. Das galt zum Beispiel von Städten wie Nürnberg und von ganz Franken. In dieser äußersten Not kam man hier und da, um die entvölkerten Städte und Dörfer möglichst rasch wieder mit mehr Menschen zu versehen, zu dem drastischen Mittel, einem Manne ausnahmsweise zwei Frauen zu erlauben. Die Männer hatten die Kriege vernichtet, aber Frauen gab es in Überzahl. So faßte am 14. Februar 1650 der Fränkische Kreistag zu Nürnberg den Beschluß,
"daß Männer unter 60 Jahren nicht in Klöster aufgenommen werden durften"; des weiteren befahl er, "denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn, so nicht ordensleuth, oder auff den Stifftern Canonikaten, sich Ehelich zu verheyrathen". "Darzu sollte jeder Mannßperson zwey Weyber zu heyrathen erlaubt sein: dabey doch alle und jede Mannßperson erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und vorsorg befleißige, damit Er als Ehelicher Mann, der ihm zwei Weyber zu nemmen getraut, beide Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhuette."
Es wurde also sogar die Kanzel benutzt, um die Doppelehe zu propagieren und den Ehemännern Verhaltungsmaßregeln zu geben. Auch stockten Handel und Wandel und Gewerbe in dieser langen Zeit, ja vielfach waren sie gänzlich zugrunde gerichtet und konnten erst nach und nach sich erholen. Ein großer Teil der Bevölkerung war verroht und demoralisiert und aller geordneten Tätigkeit entwöhnt. Waren es während der Kriege die raubenden, plündernden, schändenden und mordenden Söldnerheere, die Deutschland von einem Ende zum anderen durchzogen und gleichzeitig Freund und Feind brandschatzten und niederwarfen, so waren es nach den Kriegen ungezählte Räuber-, Bettler- und Vagabundenscharen, welche die Bevölkerung in Angst und Schrecken setzten und Handel und Verkehr hinderten oder vernichteten. Namentlich war für das weibliche Geschlecht eine große Leidenszeit angebrochen. In dieser Zeit der Zügellosigkeit hatte die Verachtung der Frau die größten Fortschritte gemacht, auf ihren Schultern lastete die allgemeine Erwerbslosigkeit am stärksten, Zu Tausenden bevölkerten Frauen, gleich den vagabundierenden Männern, die Landstraßen und Wälder und füllten Armenhäuser und Gefängnisse. Zu all diesen Leiden kam die gewaltsame Vertreibung zahlreicher Bauernfamilien durch einen landhungrigen Adel. Hatte sich der letztere seit der Reformation immer mehr unter die Fürstenmacht ducken müssen und war er durch Hofämter und militärische Stellen in immer größere Abhängigkeit von diesen geraten, so suchte er jetzt den Schaden, den ihm die Fürsten zugefügt, doppelt und dreifach hereinzubringen durch den Raub am Bauerngut. Dagegen bot die Reformation den Fürsten den erwünschten Vorwand, sich des reichen Kirchenguts zu bemächtigen, das sie in ungezählten Morgen Landes
zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts nicht weniger als dreihundert geistliche Güter ihrem ursprünglichen Zweck entfremdet.(7) Und wie er hatten es seine Herren Brüder und Vettern, die übrigen protestantischen Fürsten, allen voran die Hohenzollern, gemacht. Der Adel ahmte das Beispiel nach, indem er das noch vorhandene Gemeindeland oder herrenlos gewordene Bauerngüter einsackte und sowohl freie wie leibeigene Bauern von Haus und Hof vertrieb und mit deren Gütern sich bereicherte. Die verunglückten Bauernaufstände im sechzehnten Jahrhundert lieferten dazu den erwünschten Vorwand. Und nachdem der Versuch einmal gelungen war, fehlte es nicht an Gründen, um in gleich gewalttätiger Weise weiterzugehen. Mit Hilfe von allerlei Schikanen, Drangsalierungen und Rechtsverdrehungen, zu denen das mittlerweile allgemein eingebürgerte römische Recht die bequeme Handhabe bot, wurden, um des Adels Besitz zu arrondieren, die Bauern zu niedrigsten Preisen ausgekauft oder von ihrem Eigentum verdrängt. Ganze Dörfer, die Bauernhöfe halber Provinzen wurden auf diese Weise niedergeworfen. So waren, um nur einige Beispiele anzuführen, von 12.543 ritterschaftlichen Bauernstellen, die Mecklenburg noch zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges besaß, im Jahre 1848 nur noch 1.213 vorhanden. In Pommern gingen seit 1628 über 12.000 Bauernhöfe ein. Die Umwandlung in der bäuerlichen Wirtschaftsweise, die sich im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts vollzog, war ein weiterer Anreiz, die Expropriation der Bauernhöfe vorzunehmen und die letzten Reste des Gemeindelandes in adliges Besitztum zu verwandeln. Es war die Koppelwirtschaft eingeführt worden, die erlaubte, in bestimmten Zeitabschnitten einen Wechsel in der Bebauung des Grund und Bodens eintreten zu lassen. Getreideland wurde zeitweilig in Weide verwandelt, was die Viehzucht begünstigte und ermöglichte, die Zahl der Arbeitskräfte zu vermindern.
In den Städten sah es nicht besser aus als auf dem Lande. Ehemals hatte man ohne Widerstreben auch den Frauen gestattet, den Meistertitel zu erwerben und Gesellen und Lehrlinge zu beschäftigen, ja man zwang sie sogar in die Zünfte, um sie zu gleichen Konkurrenzbedingungen zu nötigen. So gab es selbständige Frauen in der Leinenweberei, der Wollweberei, der Tuchmacherei und Schneiderei, der Teppichwirkerei; es gab weibliche Goldspinner, Goldschläger, Gürtler,
(7) Joh. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes. 3. Band.
Riemenschneider usw. Wir finden zum Beispiel weibliche Kürschner in Frankfurt und in den schlesischen Städten, Bäcker in den mittelrheinischen Städten, Wappensticker und Gürtler in Köln und Straßburg, Riemenschneider in Bremen, Tuchscherer in Frankfurt, Lohgerber in Nürnberg, Goldspinner und Goldschläger in Köln.(8) In dem Maße aber, wie die Verhältnisse der Handwerker sich verschlechterten, verschlechterte sich speziell die Stimmung gegen die weiblichen Konkurrenten. In Frankreich wurden die Frauen schon mit dem Ende des vierzehnten Jahrhunderts vom Gewerbe ausgeschlossen, in Deutschland erst gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts. Anfangs verbot man ihnen, Meister zu werden - mit Ausnahme der Witwen -, später schloß man sie auch als Gehilfinnen aus. Auch die Beseitigung des prunkvollen katholischen Kultus durch Protestantisierung hatte eine Menge Gewerbe, namentlich Kunstgewerbe, aufs schwerste geschädigt oder gänzlich vernichtet, und gerade in diesen Gewerben waren viele Frauen beschäftigt gewesen. Ferner veranlaßte die Konfiskation und Säkularisation der großen Kirchenvermögen einen Rückgang der Armenpflege, unter dem in erster Linie die Witwen und Waisen litten. Der allgemeine wirtschaftliche Zerfall, der aus all den angeführten Ursachen im sechzehnten Jahrhundert eingetreten war und das siebzehnte Jahrhundert fortdauerte, veranlaßte alsdann eine immer strengere Ehegesetzgebung. Handwerksgesellen und dienenden Personen (Knechten und Mägden) wurde die Ehe überhaupt verboten, es sei denn, sie konnten beweisen, daß keine Gefahr bestand, der Gemeinde, zu der sie gehörten, mit ihrer künftigen Familie zur Last zu fallen. Eheschließungen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen wurden mit harten, zum Teil barbarischen Strafen belegt, zum Beispiel nach dem bayerischen Rechte mit Karbatschstreichen und Einsperrung. Besonders harten Verfolgungen waren aber die sogenannten wilden Ehen ausgesetzt, die sich um so häufiger bildeten, je schwerer die Erlangung der Erlaubnis zur Heirat war. Die Angst vor Übervölkerung beherrschte die Gemüter, und um die Zahl der Bettler und Vaganten zu vermindern, jagte ein landesherrliches Dekret das andere, und eines war härter als das andere.
(8) Dr. Karl Bücher, Die Frauenfrage im Mittelalter.
Fußnoten von August Bebel
(1) Dr. Karl Hagen, Deutschlands literarische und religiöse Verhältnisse im Reformationszeitalter. Frankfurt a. M. 1888.
(2) Dr. Karl Hagen, a. a. O., S. 234.
(3) Deutsche Rechtsaltertümer. Weistum aus dem Amte Blankenburg. S. 444.
Datum der letzten Änderung : Jena, den : 30.11.2012