Explosionstechnische Kennzahlen
ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU
Die stoffspezifischen Kennzahlen können aus unterschiedlichen Quellen
(Datenbanken, Literatur, Tabellenwerken) entnommen werden. Im Einzelfall kann es
ratsam sein, die Kennzahlen der vorliegenden Stoffe in einem dafür geeigneten
Labor ermitteln zu lassen.
Quellen für Internetrecherche:
Quelle: | Herausgeber und Infos zur Datenbank |
CHEMSAFE | PTB und BAM; Datenbank mit ca. 2900 brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Stäuben; kostenpflichtig |
GESTIS Stoffdatenbank | Berufsgenossenschaftliches Institut BGIA; Datenbank mit ca. 7000 Stoffdaten, ohne Stäube |
GESTIS-STAUB-EX | Berufsgenossenschaftliches Institut BGIA; Datenbank mit ca. 4300 Daten aus Staubproben |
GDL | Gefahrstoffdatenbank der Länder; Datenbank mit Stoffdaten, nur z. T. explosionstechn. Kennzahlen, ohne Stäube |
ICSC Datenbank | Berufsgenossenschaftliches Institut BGIA; Deutsche Fasssung der der ICSC "International Chemical Safety Cards" Datenbank |
GSBL Datenbank | Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund / Länder (öffentlich nur begrenzten Zugang) |
A. Gase/Dämpfe und Flüssigkeiten
Tabelle: Explosionstechnische Kennzahlen für Gase und Flüssigkeiten
Kennzahl | Kennbuchst. | Einheit | Beschreibung | Anmerkung | |||||||||||||||||||||
Flammpunkt | TFl | °C | Gibt für brennbare Flüssigkeiten die niedrigste Temperatur an, bei der sich über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch Fremdentzündung entflammbares Dampf-Luft-Gemisch bildet (bei normalem Luftdruck) | Liegt der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit deutlich über den max. auftretenden Temperaturen, kann sich keine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Der Flammpunkt einer Mischung verschiedener Flüssigkeiten kann niedriger liegen als der der einzelnen Komponenten. | |||||||||||||||||||||
Mindestzündenergie
EN 13821 |
E min. | mJ | Die Mindestzündenergie eines Gases- und eines Dampf-Luft-Gemisches ist die kleinstmögliche bei der Entladung eines Kondensators auftretende elektr. Energie, die das zündwilligste Gemisch eines Gases oder eines Dampfes mit Luft bei atmosphärischen Druck und 20 °C gerade noch zu zünden vermag. | - | |||||||||||||||||||||
Zündtemperatur
EN 14522 |
T | °C | Die Zündtemperatur ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Staub/ Luft- oder Dampf/ Luft-Gemisch eintritt. | - | |||||||||||||||||||||
Explosionsgruppe | IIA, IIB, IIC | - |
Einteilung von Gasen erfolgt aufgrund
ihrer spezifischen Zündfähigkeit, die durch normierte Kennzahlen bestimmt
wird.
|
Die Gefährlichkeit der Gase nimmt von
Explosionsgruppe II A nach II C zu. Entsprechend steigen die Anforderungen
an die Betriebsmittel. Betriebsmittel, die für II C zugelassen sind, dürfen auch für alle anderen Explosionsgruppen verwendet werden. | |||||||||||||||||||||
Temperaturklasse EN 60079-0 |
T1 bis T6 | - |
Die Zündklassen definieren Zündbereiche,
nach denen brennbare Gase und brennbare Flüssigkeiten aufgrund ihrer
spezifischen Zündtemperatur eingeteilt werden. Für Gase und brennbare Flüssigkeiten können die Temperaturklassen eingesetzt werden für die max. zul. Oberflächentemperaturen
|
- | |||||||||||||||||||||
Grenzspaltweite EN 60079-20-1 |
MESG | mm |
Die Grenzspaltweite wird in einem
normierten Verfahren (IEC 60079-1) für das jeweilige Gasgemisch bestimmt.
Dabei wird die Zündfähigkeit durch ein über einem Spalt austretendes
Gasgemisches bestimmt. Zuordnung der Gas und Dämpfe in Explosionsgruppen aufgrund der ermittelten Grenzspaltweite (MESG):
|
Wichtiges Kriterium für die
Zündschutzart "Druckfeste Kapselung - p | |||||||||||||||||||||
Mindestzündstromverhältnis IEC 60079-3 |
MIC | - |
In einem normierten Verfahren (IEC
60079-3) wird die Zündfähigkeit von Gasen und Dämpfen mit einem
Normstromkreis bestimmt. Der ermittelte Mindestzündstrom wird bezogen auf
dem Mindestzündstrom von Methan. Zuordnung der Gas und Dämpfe in Explosionsgruppen aufgrund des ermittelten Zündstromverhältnisses(MIC):
|
- | |||||||||||||||||||||
Explosionsgrenze,
untere |
UEG | Vol % | Der untere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch mit Luft, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann. |
Nur in einem Bereich zwischen der
oberen und der unteren Explosionsgrenze reagiert das Gemisch bei Zündung
explosionsartig. Vgl. auch Definition in TRBS 2152 Die Explosionsgrenzen ändern sich mit dem Druck und der Temperatur. | |||||||||||||||||||||
Explosionsgrenze,
obere EN 1839 |
OEG | Vol % | Der obere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch mit Luft, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr selbstständig fortpflanzen kann. |
Nur in einem Bereich zwischen der
oberen und der unteren Explosionsgrenze reagiert das Gemisch bei Zündung
explosionsartig. Vgl. auch Definition in TRBS 2152 Die Explosionsgrenzen ändern sich mit dem Druck und der Temperatur. | |||||||||||||||||||||
Sauerstoffgrenz- konzentration EN 14756 |
SGK | Vol % | Ist die höchste Sauerstoffkonzentration in einem Gemisch aus Luft, Inertgas und Gasen, bei der gerade keine Explosion mehr möglich ist | - |
B. Staub
Die stoffspezifischen Kennzahlen können aus unterschiedlichen Quellen entnommen werden. Im Einzelfall kann es ratsam sein, die Kennzahlen der vorliegenden Stoffe in einem dafür geeigneten Labor ermitteln zu lassen. Im Einzelnen ist zu beachten, dass sich mit abnehmender Korngröße und abnehmender Feuchte höhere Werte für den maximalen Explosionsdruck und den maximalen zeitlichen Druckanstieg bzw. den KSt-Wert sowie niedrigere Werte für die untere Explosionsgrenze, die Zündtemperatur und die Mindestzündenergie ergeben können; die Zahlenwerte der Explosionskenngrößen verändern sich in diesen Fällen also zur „gefährlicheren“ Seite.
Tabelle: Explosionstechnische Kennzahlen für Stäube
Kennzahl | Kennbuchst. | Einheit | Beschreibung | Anmerkung | ||||||||
Korngröße | µm | - | Staub mit einer Korngröße > 400 µm ist i.d. R. nicht zündfähig. Mit abnehmender Korngröße nimmt die Neigung der Stäube zu Explosionen zu d. h. Anstieg des "max. Explosionsdruckes" und des "max. zeitl. Druckanstieges". | Der Transport und die Verarbeitung von groben Staub haben, bedingt durch Abrieb, das Entstehen feinen Staubes zur folge. | ||||||||
Medianwert | µm |
- |
Der Medianwert ist die mittlere Korngröße (50 Gew.-% des Staubes sind gröber und 50 Gew.-% sind feiner als der Medianwert) | Die Korngrößenverteilung eines Staubes wird grundsätzlich durch eine Siebanalyse ermittelt | ||||||||
Mindestzündenergie EN 13821 |
E min. | mJ |
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen
ermittelte, kleinste in einem Kondensator gespeicherte elektrische
Energie, die bei Entladung ausreicht, das zündwilligste Gemisch eines
explosionsfähigen Staub/Luft-Gemisches zu entzünden. |
Nicht jeder Zündfunke ist zündwillig. Endscheidend ist, dass eine hinreichend große Energie in das Staub/Luftgemisch eingeleitet wird, um eine selbstständige Verbrennung des ganzen Gemisches zu initiieren. | ||||||||
Zündtemperatur einer Staubwolke IEC 61241-2-1 Verf. B |
T |
°C |
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich das zündwilligste Gemisch des Staubes mit Luft entzündet. | Für die zul. Oberfächentemperaturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten. | ||||||||
Zündtemperatur einer
Staubschicht (Glimmtemperatur) IEC 61241-2-1 Verf. A |
T | °C | Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich eine Staubschicht von 5 mm Dicke entzündet wird. |
Die Glimmtemperatur liegt
meistens deutlich unter der ermittelten Zündtemperatur einer Staubwolke.
Die Glimmtemperatur nimmt nahezu linear mit der Zunahme der Schichtdicke
ab. Für die zul. Oberfächentemperaturen sind Sicherheitsabstände einzuhalten. | ||||||||
max. Explosionsdruck EN 14034-1 |
p max. | bar | Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelter maximaler Druck, der in einem geschlossenen Behälter bei der Explosion eines Staubes im Gemisch mit Luft auftritt. | Es können Explosionsdrücke von 6...10 bar erreicht werden. In Ausnahmefällen z. B. Metallstäuben können Drücke bis zu 20 bar aufgebaut werden. | ||||||||
max. zeitl.
Druckanstieg
EN 14034-2 |
(dp/dt)max | bar/s | Max. Druckanstiegsgeschwindigkeit | - | ||||||||
KSt-Wert ISO 6184-1 |
KSt | bar·m/s | Klassifizierungswert, der die Brisanz der Verbrennung ausdrückt. Er ist zahlenmäßig gleich dem Wert für die max. Druckanstiegsgeschwindigkeit bei einer Explosion eines Staub/Luft-Gemisches in einem 1 m3-Behälter | Dieser Wert legt die Grundlage für die Berechnung von Druckentlastungsflächen. | ||||||||
Staubexplosionsklasse | St | - |
Mit der Staubexplosionsklasse
wir die Explosionsfähigkeit ausgedrückt
|
Staubexplosionsfähigkeit ist dann gegeben, wenn sich in einem Staub/Luft-Gemisch nach dem Entzünden eine Flamme ausbreitet, die im geschlossenen Behälter mit Temperatur- und Drucksteigerung verbunden ist. | ||||||||
Explosionsgrenze,
untere
EN 14034-3 |
UEG | g/m3 Luft |
Der untere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch mit Luft, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr fortpflanzen kann. | Nur in einem Bereich zwischen der oberen und der unteren Explosionsgrenze reagiert das Gemisch bei Zündung explosionsartig. | ||||||||
Explosionsgrenze, obere |
OEG | g/m3 Luft |
Der untere Grenzwert der Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch mit Luft, in dem sich nach dem Zünden eine von der Zündquelle unabhängige Flamme gerade nicht mehr fortpflanzen kann. | Nur in einem Bereich zwischen der oberen und der unteren Explosionsgrenze reagiert das Gemisch bei Zündung explosionsartig. | ||||||||
Sauerstoffgrenz-konzentration
EN 14034-4 |
SGK | Vol % | Das Reduzieren des Sauerstoffanteils einer Verbrennungsatmosphäre, z.B. durch Zugabe von Inertgas, führt zu einem Verringern der Explosionsheftigkeit. Wird die Sauerstoffgrenzkonzentration unterschritten, ist es schließlich nicht mehr möglich, eine Explosion einzuleiten | - |
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Datum der letzten Änderung: Jena, den: 01.11. 2020