Spice

Spice ist die Verkaufsbezeichnung für eine Droge, die aus synthetischen Cannabinoiden sowie verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen besteht. Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte. Laut Hersteller (die Londoner Firma Psyche Deli) soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher Inhaltsstoffe beruhen. In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoffe (CP-47,497, JWH-018, HU-210) nachgewiesen werden. In verschiedenen Ländern wurden deshalb seit Dezember 2008 Verbotsverfahren eingeleitet, unter anderem in Österreich und Deutschland ist seitdem der Handel mit Spice verboten.

Inhaltsstoffe

Spice besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter, denen mitunter psychoaktive Eigenschaften nachgesagt werden. Tatsächlich wurde aber bei Probenahmen keine Übereinstimmung mit den angegebenen Pflanzen gefunden.

Bei dem für den Rausch verantwortlichen Hauptwirkstoff handelt es sich nach Angaben des BKA um eine Modifikation des synthetischen Cannabinoids CP-47,497. Zusätzlich ist der von John W. Huffman an der Clemson University entwickelte synthetische cannabinoidmimetische Wirkstoff JWH-018 enthalten. Diese Stoffe binden an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und lösen einen Rauschzustand aus. Ihre pharmakologische Potenz ist deutlich höher als die von THC. JWH-018 ist strukturell anders aufgebaut als Tetrahydrocannabinol, so dass übliche Drogentests für den Nachweis einer Intoxikation mit Cannabinoiden ein negatives Ergebnis liefern. Die Reinheit der Inhaltsstoffe im Endprodukt Spice ist ungeklärt, ebenso die genaue Wirkung und Umwandlung der synthetischen Zusätze im Stoffwechsel des menschlichen Körpers. Weiters sind noch Aromastoffe enthalten, über deren tatsächliche Zusammensetzung noch wenig bekannt geworden ist.

Anwendung

Spice wird als Räucherwerk gehandelt, aber hauptsächlich zur Aufnahme in gerauchter Form verwendet. Auf der Verpackung wird lediglich davor gewarnt, die Mischung als Tee zuzubereiten oder zu verzehren.

Rechtliche Situation

Die in Spice enthaltenen Wirkstoffe CP-47,497 und JWH-018 sind aufgrund der Zweiundzwanzigsten Betäubungsmittelrechts extern Link Änderungsverordnung seit 22. Januar 2009 illegal und werden nun schärfer kontrolliert. Durch ihre Eintragung in die Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind sie als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt. Damit ist der Umgang mit Spice ohne Erlaubnis grundsätzlich strafbar.

Hinweis zu Gesundheitsthemen Dieser Artikel dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose.
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den : 12.11. 2020