Fetischismus (Religion)

In einer Ausweitung des Begriffs auf den nicht-religiösen und atheistischen Bereich umfasst der Begriff Fetischismus auch die religions-ähnliche Verehrung von Objekten mit besonderer Bedeutung für die eigene Identität, denen besondere Wirkungsmacht auf das subjektive Wohlbefinden zugetraut wird - davon überträgt sich das Worte auf Formen der Objektfixierungen.

Der Begriff Fetischismus geht von der westlich geprägten Unterscheidung von Gottheit(en) und Schöpfung einerseits und von belebter und unbelebter Natur andererseits aus. Nur Göttern und Lebewesen wird in diesem westlichen Denken - wenn überhaupt - über das Physisch-Physikalische hinausgehende Wirkungsmacht zugetraut. Naturreligionen kennen diese Unterscheidungen häufig nicht. Elemente des Fetischismus sind allen Religionen eigen . Fetische kommen oft bei Naturvölkern und schamanistisch geprägten Kulturen vor und werden dort auch in der Naturheilkunde eingesetzt. Der Begriff des Fetischismus ist kein Klassifikationsmerkmal eines bestimmten Religionstyps. Auch die Frage, ob personifizierte Schutzgeister im Objekt inkorporiert sind, oder das Objekt selbst belebt ist (Animismus), ist für den Fetisch-Begriff unerheblich. Er hat religionsgeschichtlich lediglich Berechtigung als allgemeine Bezeichnung für formal gleiche Erscheinungen des religiösen Lebens, die - inhaltlich von durchaus unterschiedlicher Bedeutung - durchgängig in nahezu allen Religionsformen und auf allen Entwicklungsstufen der Religion auftreten: die Verehrung von Gegenständen als Sitz von Dämonen, Geistern, Magie, als Versinnbildlichung von Heiligen.

Fetischismus ist vom Ahnen- oder Gottesglauben zu unterscheiden. Ein Fetisch ist durch in weiterem Sinne vorgeschriebene Rituale beeinflussbar, durch welche er seine Kraft im Sinne von Magie entfaltet.

Formen

Fetische sind der Glück, Nutzen und Macht bringende Talisman, das 'Totem, und das Unheil und Feinde abwehrende Amulett.

Man unterscheidet kollektive und Individualfetische.

Beispiele:

Die verschiedenen ähnlichen Erscheinungen rein abergläubischer Praxis wurzeln bedeutungsmäßig in sehr unterschiedlichen Vorstellungen und in sozialökonomisch weitgehend verschiedenen Voraussetzungen. Ihrem Wesen nach sind sie jedoch sämtlich Erscheinungsformen des Fetischismus.

Hieraus folgt ein allgemeiner Grundzug aller religiös-abergläubischen Praxis: Das Vergegenständlichen (Sinnlich-konkret-Machen) des angenommenen Numinosen (der göttlichen Macht), worin sich die erkenntnistheoretisch wichtige Tatsache verdeutlicht, dass in der Religion die Produkte des menschlichen Geistes sich in eigenständige Gestaltungen transformieren können.


 
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Datum der letzten Änderung:  Jena, den : 04.12.2013