Planzenschutz


im Kleinarten

Der Pflanzenschutz umfasst die Gesamtheit der Bemühungen, Schäden und Leistungsminderungen von Nutzpflanzen durch Ausnutzung aller einschlägigen wissenschaftlich Erkenntnisse in einer ökologisch und ökonomisch angemessenen Weise zu verhindern oder zu mildern.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage des Pflanzenschutzes ist das externer Link Pflanzenschutzgesetz - (PflSchG) Es definiert Pflanzenschutz als:

Integrierter Pflanzenschutz: Eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere:

PSM teilen nicht in Gut und Böse.

Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes und der Schutz des Grundwassers berücksichtigt werden.

Diese und weitere Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes legen somit die Regeln fest, nach denen die Maßnahmen des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft sowie im Vorratsschutz durchzuführen sind. Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muss dafür die erforderliche Zuverlässigkeit und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn diese Mittel speziell dafür zugelassen sind.

Abwehr von Schadvögeln

Die Abwehr von Schadvögeln, meist Staren und Amseln,ist eine spezielle Abteilung des Pflanzenschutzes, bei der insbesondere mit optischen und akustischen Methoden gearbeitet wird: Vogelscheuchen, schwingende und surrende Drachen sowie Alufolien wirken für die Vögel abschreckend durch ihre Ähnlichkeit mit angsterzeugenden Objekten, durch Überraschungseffekte und irritierende schnelle Bewegungen.
Aber Vögel sind gelehrig und gewöhnungsfähig, spätestens wenn Sie die Amsel im Weinstock streicheln können sollten Sie die Methode wechseln.

Im Klein- und Hausgarten

Die meisten unserer Kulturpflanzen haben während ihrer Entwicklung eine hohe Widerstandskraft gegenüber Krankheiten in ihrer natürlichen Umgebung erworben, Strategien gegen tierische oder planzliche Angreifer entwickelt. Und/oder sind gehzielt so gezüchtet worden.
Die Umgebung in unseren Gärten entspricht in den wenigsten Fällen einer natürlichen Umgebung für die Pflanzen.

Pflanzenschutz darf kein Widerspruch zur Ökologie im Kleingarten sein !
Die sinnvolle Kombination biologischer Maßnahmen, aufbauend auf dem Verständnis der Zusammenhänge der Kreisläufe der Natur mit Maßnahmen des sogenannten integrierten Pflanzenschutzes versetzt uns in die Lage viele Schädlinge zurückzudrängen.

Der starke Befall unserer Gartenkulturen in den letzten Jahren ist auf eine starke Vernachlässigung dieser Maßnahmen zurückzuführen. Ganz wesentlich dabei ist die Hygiene im Garten, d.h. das Erkennen von Schadbildern und die Beseitigung (Vernichtung) aller kranken Pflanzenteile im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenanbau.

Bedenken Sie, daß auch die meisten Pflanzenkrankheiten durch Erreger hervorgerufen werden und demzufolge durch Infektion, d. h. Ansteckung gesunder Pflanzen durch vielfach in Ihrem Garten vorhandene Keime erfolgt. Das Verständnis der Lebenszyklen mikrobieller Erreger sowie von Schadinsekten versetzt uns besser in die Lage. gezielt einzugreifen.

Als Beispiele für biologische Maßnahmen seien genannt:
Das regelmäßige Entfemen kranker Pflanzenteile beim Apfelmehltau, der Kräuselkrankheit des Pfirsichs, beim Stachelbeermehltau oder der Monilia, das Beseitigen von Fallaub im Februar/März, Beseitigung kranker Himbeerruten, Absammeln der runden "Knospen", die von der Johannisbeergallmilbe befallen sind, das Anlegen von Fanggürteln gegen die Larven des Apfelwicklers u.a. In jüngerer Zeit haben sich neue biologische Verfahren, z.B. gegen den Apfelwickler durchgesetzt, wie das Aufstellen von Apfelwicklerfallen, die den Sexuallockstoff der Weibchen enthalten. Auf diese Weise läßt sich bestimmen, wann die Hauptflugzeit der Männchen erfolgt, um danach mit speziellen Virus- Spritz-Präparaten den Wickler zu bekämpfen. Über die Zeiten wird informiert.

Die Fachberater sind jederzeit zur Information und Beratung in den Anlagen bereit. so daß immer mehr Gartenfreunde diese umweltfreundlichen Maßnahmen im Pflanzenschutz anwenden können. Dazu gehört nur der Wille und die Bereitschaft, etwas für unsere Gundheit und die Umwelt zu tun. Das schließt nicht aus, daß vorbeugend und bei starkem Befall auch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes erforderlich werden und sinnvoll angewendet werden. So können nach wie vor zum Schutz gegen pilzliche, virale oder tierische Schädlinge Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden.
Beim Umgang mit PSM sind jedoch die gültigen Gesetze und Vorschriften wie Pflanzenschutzanwendungsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Bienenschutzverordnung unbedingt einzuhalten.

Leichtfertiger Umgang mit PSM ist kein Kavaliersdelikt!

Bei unsachgemäßer Anwendung vieler PSM gefährden Sie die eigene Gesundheit, die ihres Gartennachbarn sowie die Umwelt. Bevor Sie zur Spritze greifen, überlegen Sie, ob Sie alle anderen, oben erwähnten Schutzmaßnahmen ausgeschöpft haben. Hierzu hehören auchdie richtige Bodenpflege, die Anwendung von Mischkulturen und andere Maßnahmen.

PSM dürfen auf keinen Fall auf Wegen und Terassen ausgebracht werden.

Unter Verwendung eines Artikels von Prof. H. Weber; Jena

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Datum der letzten Änderung:  Jena, den: 14.08. 2015